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ÖAMTC Fahrtechnik: Richtiges Verhalten bei Wildwechselrisiko – 334 Verletzte im Vorjahr

Ist eine Kollision unvermeidlich: stark bremsen, Lenkrad festhalten, auf Kurs bleiben

Eine Schattenseite des goldenen Herbstes: Im Vorjahr ereigneten sich in Österreich 301 Wildunfälle mit Personenschaden, 334 Menschen wurden dabei verletzt, einer verunglückte tödlich. Damit stieg die Zahl der Verletzten im Vergleich mit dem Jahr 2021 leicht an (Quelle: Statistik Austria, Bearbeitung: ÖAMTC-Unfallforschung). Die meisten Wildunfälle ereigneten sich in Niederösterreich (77) vor Oberösterreich (76), der Steiermark (46), Kärnten (44), Tirol und dem Burgenland (24), Salzburg (4), Vorarlberg und Wien (3). Das einzige Todesopfer war in Niederösterreich zu beklagen.

"Trifft man mit 50 km/h auf einen 20 kg schweren Rehbock, wirkt eine halbe Tonne auf Fahrzeug und Fahrer:in, bei 100 km/h beträgt die Aufprallwucht zwei Tonnen", erklärt Roland Frisch, Pkw-Chefinstruktor der ÖAMTC Fahrtechnik. Die größte Gefahr entsteht durch riskante Ausweichmanöver. "Die Folgen für Autoinsass:innen und andere Beteiligte sind dramatisch, wenn man von der Fahrbahn abkommt, im Gegenverkehr landet oder einen Baum am Straßenrand touchiert. Wenn der Bremsweg nicht mehr ausreicht, ist es unter Umständen besser, einen Zusammenstoß mit dem Tier in Kauf zu nehmen", so Frisch. Ist eine Kollision mit einem Wildtier unvermeidlich, sollte man stark bremsen, das Lenkrad gut festhalten und auf Kurs bleiben.

Erhöhtes Risiko auf Landstraßen, in der Früh und am Abend


Besondere Achtsamkeit ist in den frühen Morgen- sowie Abendstunden erforderlich, denn um diese Zeiten kommt es besonders häufig zu Wildunfällen. Dabei sollte man unbedingt beide Straßenseiten im Blick haben, erklärt der Experte: "Auch wenn die meisten unbewusst damit rechnen, dass das Wild von rechts kommt, kann das Tier von beiden Seiten auf die Fahrbahn laufen."

Erhöhtes Risiko besteht außerdem auf Landstraßen, besonders an Wald- und Feldübergängen. "Daher sollte man im Bereich von Wildwechsel-Warnschildern sehr aufmerksam und vorausschauend sowie bremsbereit fahren und den Abstand zum Vorderfahrzeug entsprechend vergrößern", so Frisch. Entscheidend ist nicht nur der Blick nach vorne, sondern auch die Sicht seitlich neben das Fahrzeug. Sobald man ein Tier sieht, muss die Geschwindigkeit stark reduziert, das Fernlicht abgeblendet und gehupt werden. "Da Wildtiere meist in Gruppen flüchten, sollten Autofahrer:innen außerdem damit rechnen, dass auf ein Tier ein weiteres folgen kann." Moderne Wildwarngeräte sind eine sinnvolle Ergänzung, ersetzen eine achtsame Fahrweise jedoch nicht.

Rechtliche Bestimmungen – was tun nach einem Unfall?  
 

Fahrzeuglenker:innen dürfen nicht plötzlich und für den Nachfolgeverkehr überraschend bremsen. Wer wegen eines Tieres bremst, muss bei einem Auffahrunfall wegen eines teilweisen Mitverschuldens einen Teil des Schadens am auffahrenden Fahrzeug selbst tragen. Die Rechtsprechung beurteilt das juristisch korrekte Verhalten von Lenker:innen vor allem auf Grundlage der Größe des Tieres: Bei einem Zusammenstoß mit einem Wildschwein, Reh oder Hirsch gilt die Gefahr einer Verletzung von Autoinsass:innen als so groß, dass daraus im Regelfall kein Mitverschulden angelastet wird. Der ÖAMTC rät daher – gerade in Zeiten erhöhten Wildwechsels – die richtige Beleuchtung zu verwenden und zum:zur Vorausfahrenden besonders großen Abstand zu halten.

Nach einem Unfall mit einem Wildtier ist Folgendes zu tun: nach Möglichkeit an sicherer Stelle halten, Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anziehen, Unfallstelle mit dem Pannendreieck absichern, eventuell verletzte Personen versorgen und Polizei (oder, wenn bekannt, den:die Jagdaufseher:in) verständigen, auch wenn das (mitunter verletzte) Tier weiterläuft. Die so genannte "Blaulichtsteuer" fällt nicht an. Verletzte Tiere nicht berühren. Wer ein verletztes oder getötetes Wild mitnimmt, macht sich wegen Diebstahls strafbar.

Rückfragehinweis für Journalist:innen:

ÖAMTC | Öffentlichkeitsarbeit
T +43 (0)1 711 99 21218
kommunikation@oeamtc.at
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