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ÖAMTC Fahrtechnik: Mit Herbstbeginn steigt das Risiko für Wildunfälle
Dämmerung fällt in den Berufsverkehr – richtiges Verhalten kann schwere Unfälle verhindern
Mit dem Herbst werden die Tage kürzer und die Dämmerung fällt wieder verstärkt in die Morgen- und Abendstunden des Berufsverkehrs. Genau dann sind Rehe, Hirsche, Wildschweine und anderes Wild besonders aktiv. Die ÖAMTC Fahrtechnik ruft daher zu erhöhter Vorsicht auf – vor allem auf Freilandstraßen und in Bereichen mit Wildwechsel.
Im vergangenen Jahr ereigneten sich in Österreich 283 Unfälle mit Wildbeteiligung, bei denen 322 Menschen verletzt wurden. Die meisten Wildunfälle mit verletzten Personen wurden 2025 in Niederösterreich registriert (85), gefolgt von Oberösterreich (69), der Steiermark (54), Kärnten (32), dem Burgenland (19), Tirol (10), Salzburg (9), Vorarlberg (4) und Wien (1).
Die größte Gefahr ist oft das Ausweichmanöver
Viele schwere Wildunfälle entstehen oft nicht durch die Kollision mit dem Tier, sondern durch ein misslungenes Ausweichmanöver. "Die erste Reaktion ist oft, dem Tier auszuweichen. Das kann jedoch auf Straßen mit Gegenverkehr oder Hindernissen am Fahrbahnrand lebensgefährlich werden", erklärt Roland Frisch, Pkw-Chefinstruktor der ÖAMTC Fahrtechnik.
"Die eigene Sicherheit hat immer oberste Priorität, reicht der Bremsweg also nicht mehr aus, ist es für die eigene Sicherheit und die anderer Verkehrsteilnehmer:innen meist besser, gegen den Ausweichreflex zu agieren und die Spur zu halten. Ausweichen sollte man nur dann, wenn es ohne Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer:innen möglich ist. Lenkrad festhalten, stark bremsen und die Spur halten – das ist in der Regel die sicherste Reaktion", so Frisch.
Die ÖAMTC Fahrtechnik empfiehlt: Im Bereich von Wildwechsel-Warnschildern Geschwindigkeit reduzieren und bremsbereit fahren. Einen größeren Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug einhalten. Beide Straßenseiten beobachten. Taucht ein Tier in einiger Entfernung auf, abblenden und hupen. Immer mit weiteren Tieren rechnen, denn Wild ist häufig in Gruppen unterwegs.
Nach einem Wildunfall: Absichern und Polizei verständigen
Konnte ein Zusammenstoß nicht vermieden werden, ist es wichtig, das Fahrzeug im Anschluss an einer sicheren Stelle anzuhalten, Warnblinkanlage einschalten und Warnweste anziehen. Unfallstelle mit dem Pannendreieck absichern. Eventuell verletzte Personen versorgen und Polizei, oder – falls bekannt – Jagdaufseher:in verständigen – auch dann, wenn das Tier verletzt wegläuft. Die sogenannte Unfallmeldegebühr ("Blaulichtsteuer") fällt bei der Meldung eines Wildunfalls nicht an. "Verletzte oder getötete Wildtiere dürfen keinesfalls angefasst oder mitgenommen werden. Das kann unter Umständen sogar strafrechtliche Folgen haben", erklärt ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer.
Was gilt rechtlich bei einer Notbremsung?
Grundsätzlich dürfen Lenker:innen laut Straßenverkehrsordnung nicht grundlos stark bremsen und dadurch den nachfolgenden Verkehr gefährden. Anders ist die Situation bei größeren Wildtieren wie Rehen, Hirschen oder Wildschweinen: Hier gilt eine Notbremsung in der Regel als gerechtfertigt, weil die Gefahr für die Fahrzeuginsass:innen erheblich ist.
Bei kleineren Tieren wie Hasen oder Igeln sieht die Rechtslage differenzierter aus. "Kommt es wegen einer Vollbremsung für ein Kleintier zu einem Auffahrunfall, kann den oder die Bremsende unter Umständen ein Mitverschulden treffen – selbst wenn der nachfolgende Verkehr den Sicherheitsabstand nicht eingehalten hat", so Hoffer.
Wildschadenhilfe mit dem ÖAMTC-Schutzbrief
Wird ein durch den ÖAMTC-Schutzbrief geschütztes Fahrzeug bei einen Wildunfall in Österreich oder im ausländischen Gültigkeitsgebiet des Schutzbriefs beschädigt, übernimmt der ÖAMTC 80 Prozent der Reparaturkosten bzw. des Selbstbehaltes der Kaskoversicherung – bis zu 600 Euro.
Weitere Informationen zum Schutzbrief unter: www.oeamtc.at/schutzbrief
Unfälle mit Wildbeteiligung in Österreich nach Bundesländern
|
Bundesland |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
|
Burgenland |
27 |
22 |
32 |
24 |
23 |
16 |
19 |
|
Kärnten |
27 |
21 |
35 |
44 |
17 |
34 |
32 |
|
Niederösterreich |
137 |
93 |
108 |
77 |
87 |
103 |
85 |
|
Oberösterreich |
83 |
41 |
67 |
76 |
68 |
76 |
69 |
|
Salzburg |
9 |
5 |
5 |
4 |
6 |
12 |
9 |
|
Steiermark |
47 |
30 |
30 |
46 |
39 |
55 |
54 |
|
Tirol |
9 |
10 |
15 |
24 |
19 |
17 |
10 |
|
Vorarlberg |
6 |
- |
3 |
3 |
14 |
- |
4 |
|
Wien |
2 |
2 |
3 |
3 |
3 |
1 |
1 |
|
Österreich |
347 |
224 |
298 |
301 |
276 |
314 |
283 |
Quelle: Statistik Austria; Bearbeitung: ÖAMTC
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