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ÖAMTC erinnert: Vor Reiseantritt auch die Autoapotheke checken

Verbrauchtes Material rechtzeitig ersetzen – Mitführen in Österreich verpflichtend  

Bevor es mit dem Auto oder Motorrad in den Sommerurlaub geht, sollte neben Reifendruck, Flüssigkeitsständen und Warnweste auch die Autoapotheke überprüft werden. Denn in Österreich ist das Mitführen eines zur Wundversorgung geeigneten Verbandzeugs für Lenker:innen von Kraftfahrzeugen verpflichtend, bei Nichtmitführen drohen Strafen von bis zu 10.000 Euro.

"Ob kleines Verbandspäckchen oder umfassend ausgestattete Autoapotheke – entscheidend ist, dass das Verbandzeug vollständig, einsatzbereit und staubdicht verpackt ist. Fehlende, beschädigte oder bereits verwendete Materialien sollten rechtzeitig ersetzt werden", erklärt ÖAMTC-Jurist Alexander Letitzki. Im Ernstfall müsse Erste-Hilfe-Material rasch griffbereit und voll gebrauchsfähig sein.

Gerade vor einer längeren Urlaubsreise sei der ideale Zeitpunkt für einen kurzen Sicherheitscheck. "Auch wenn das Mitführen von Verbandzeug nicht in allen europäischen Ländern vorgeschrieben ist, sollte eine Autoapotheke auf keiner Fahrt fehlen", betont Letitzki. Während sie in den meisten europäischen Staaten verpflichtend ist, gibt es unter anderem in Frankreich, Italien und Spanien keine entsprechende Mitführpflicht. Unabhängig von den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen empfiehlt der Mobilitätsclub jedoch, auf jeder Fahrt ein Erste-Hilfe-Set im Fahrzeug mitzuführen. Informationen zu den Mitführpflichten im europäischen Ausland gibt es unter: Mitführpflichten für Autofahrer in Europa | ÖAMTC

"Abgelaufene" Autoapotheke ist kein eigener Strafgrund

Rund um die Autoapotheke hält sich hartnäckig ein Missverständnis: Eine "abgelaufene" Autoapotheke führt nicht automatisch zu einer Strafe. Zwar enthält die einschlägige ÖNORM V 5101 detaillierte Vorgaben zum Inhalt einer Autoapotheke, ein gesetzlich vorgeschriebenes Ablaufdatum für die gesamte Autoapotheke gibt es jedoch nicht. "Steril verpacktes Verbandzeug wie etwa Mullbinden bleibt bei unbeschädigter Verpackung auch weiterhin steril", erklärt der ÖAMTC-Jurist. "Entscheidend ist vielmehr, dass ein zur Wundversorgung geeignetes Verbandzeug in einer staubdichten Verpackung und einem widerstandsfähigen Behälter mitgeführt wird".

Wer eine vollständige Autoapotheke nach ÖNORM V 5101 mitführt, erfüllt jedenfalls die gesetzlichen Mindestanforderungen und kann sich darauf verlassen, dass das Erste-Hilfe-Material praxistauglich zusammengestellt ist. Die beim ÖAMTC erhältliche Autoapotheke entspricht der ÖNORM und enthält alle erforderlichen Bestandteile.

Neben der Kontrolle des Verbandszeugs empfiehlt der Mobilitätsclub auch, die eigenen Erste-Hilfe-Kenntnisse regelmäßig aufzufrischen. Bereits wenige Stunden genügen, um im Ernstfall sicher und richtig helfen zu können – etwa im Rahmen eines Erste-Hilfe-Kurses beim Roten Kreuz

Rückfragehinweis für Journalist:innen:

ÖAMTC | Öffentlichkeitsarbeit
T +43 (0)1 711 99 21218
kommunikation@oeamtc.at
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Porträtfoto eines blonden kurzhaarigen Mannes mittleren Alters mit verschränkten Armen in einem grauen Hemd LETITZKI Alexander © ÖAMTC/Postl
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