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ÖAMTC erinnert: Alte Wien-Parkscheine nur noch bis 30. Juni gültig
Ab 1. Juli sind ausschließlich Parkscheine zum neuen Tarif (seit Jänner 2025) zulässig – ÖAMTC fordert neue Stadtregierung auf, künftig eine Möglichkeit zum Umtausch zu schaffen
Mit Jänner 2025 hat die Stadt Wien die Parkgebühren auf 1,30 Euro pro halbe Stunde erhöht. Wiener Parkscheine, die vor dem 1. Jänner dieses Jahres gekauft wurden, behielten vorerst ihre Gültigkeit. Jedoch ist damit bald Schluss, denn die Übergangsfrist endet mit 30. Juni 2025 – danach verlieren die alten Kurzparkscheine ihre Gültigkeit und dürfen somit nicht mehr verwendet werden. Wer das Fahrzeug dann in Wiener Bezirken abstellt, für die kein gültiges "Parkpickerl" vorliegt, sollte ab 1. Juli gut darauf achten, ausschließlich Parkscheine zum neuen Tarif zu benutzen.
Der ÖAMTC appelliert an die Parkraumüberwachung, noch etwas Toleranz walten zu lassen: "Der Tarifunterschied beträgt bei einer halben Stunde Parken gerade einmal fünf Cent. Es wäre daher wünschenswert, wenn die Parksheriffs angesichts des geringen Differenzbetrags – zumindest in den ersten Wochen – mit Abmahnungen vorgehen könnten, anstatt sofort eine Strafe in Höhe von mindestens 36 Euro zu verhängen", sagt Matthias Nagler, Verkehrsexperte beim Mobilitätsclub.
ÖAMTC erneuert Forderung, endlich eine Umtauschmöglichkeit zu schaffen
"Bedauerlicherweise verweigert die Stadt Wien nach wie vor den Umtausch bzw. die Rückgabe von alten Parkscheinen – wer nach Ablauf der Frist, also ab 1. Juli 2025, noch welche besitzt, bleibt leider darauf sitzen", hält Matthias Nagler fest. Eine Vorgehensweise, die der Mobilitätsclub in der Vergangenheit mehrfach kritisiert hat.
Der ÖAMTC-Experte appelliert daher an die neue Wiener Stadtregierung, endlich eine Umtauschmöglichkeit gegen Aufzahlung vorzusehen: "Die Stadt hätte die Möglichkeit, relativ einfach die gesetzlichen Rahmenbedingungen dafür zu schaffen. Niemand hätte ein Problem damit, ein paar Cent auf den aktuellen Tarif aufzuzahlen – der komplette Wertverlust alter Parkscheine gereicht den Konsument:innen jedoch zum finanziellen Nachteil und ist nicht nachvollziehbar", so Nagler abschließend.
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