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ÖAMTC erinnert: Alte Wien-Parkscheine nur noch bis 30. Juni gültig

Wiener Kurzparkzone: Achtung – Parkscheine, die vor dem 1.1.2023 gekauft wurden, verlieren in Kürze ihre Gültigkeit

Mit Jänner 2023 hat die Stadt Wien die Parkgebühren um 14 Prozent erhöht: Konkret bedeutet dies eine Anhebung der Tarife auf 1,25 Euro pro halbe Stunde. Wiener Parkscheine, die vor dem 1. Jänner dieses Jahres erworben wurden, behielten vorerst ihre Gültigkeit. Aber Achtung: Die Frist endet mit 30. Juni 2023 – danach dürfen die alten Kurzparkscheine nicht mehr verwendet werden: "Wer das trotzdem tut, parkt faktisch ohne gültigen Parkschein und muss mit einer Strafe wegen Falschparkens in der herkömmlichen Höhe von 36 Euro rechnen", so ÖAMTC-Verkehrsexperte Matthias Nagler. Wer das Fahrzeug also in Bezirken abstellt, für die keine gültige Ausnahmegenehmigung vorliegt – sprich das Wiener "Parkpickerl" – sollte ab 1. Juli gut darauf achten, ausschließlich neue Parkscheine zu benutzen. Die bekannten bunten Zettel gibt es auch weiterhin für jeweils 30, 60, 90 oder 120 Minuten. All jenen, die ihre Parkgebühren digital via Handyparken bezahlen, werden bereits automatisch die erhöhten Tarife verrechnet.

Keine Möglichkeit auf Umtausch oder Refundierung

"Eine Rückgabe oder ein Umtausch von alten Parkscheinen ist nicht möglich – wer nach Ablauf der Frist, sprich ab 1. Juli, noch welche besitzt, bleibt leider darauf sitzen", stellt Matthias Nagler klar.

Dennoch rät der ÖAMTC-Experte Betroffenen, abgelaufene Parkscheine nicht einfach wegzuwerfen: "Wer noch über größere Mengen an Kurzparkscheinen verfügt und sie nicht mehr aufbrauchen kann, sollte diese vorsichtshalber aufbewahren – bislang gibt es nämlich keine finale Rechtsprechung darüber, ob die Verweigerung von Umtausch bzw. Gebühren-Refundierung eigentlich rechtens ist", so Nagler abschließend.

Rückfragehinweis für Journalist:innen:

ÖAMTC | Öffentlichkeitsarbeit
T +43 (0)1 711 99 21218
kommunikation@oeamtc.at
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