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ÖAMTC: Digitale Vignette 2024 an allen Stützpunkten erhältlich und sofort gültig

18-tägige Frist für den Beginn der Gültigkeit entfällt bei Kauf beim Mobilitätsclub

Ab 1. Februar 2024 sind nur noch Vignetten für das Jahr 2024 gültig. Wer statt der klassischen Klebevignette zur digitalen Variante greift, sollte nicht vergessen, dass es beim Onlinekauf der Jahresvignette für Privatpersonen eine 18-tägige Frist bis zum Beginn der Gültigkeit gibt. Die Alternative: Kauft man die digitale Vignette beim Mobilitätsclub, ist sie sofort nach dem Kauf gültig, die Frist entfällt. Wer also beim ÖAMTC kauft, kann sich noch länger Zeit lassen. Übrigens gibt es sowohl die Klebe- als auch die digitale Vignette an allen Stützpunkten und Grenzstationen des Mobilitätsclubs.

Beim Kauf der digitalen Vignette entfällt mit der Registrierung des Kennzeichens das oft als lästig empfundene Kleben und Abkratzen. Im Falle eines Scheibenbruchs ist keine Ersatzvignette nötig und Besitzer:innen von Wechselkennzeichen benötigen nicht mehr für jedes Fahrzeug eine eigene Vignette. Hat man bereits geklebt, ist ein kostenloser Umstieg auf die digitale Vignette allerdings nur in zwei Fällen möglich: Beim Bruch der Windschutzscheibe oder im Falle eines Totalschadens.

Vorsicht beim Online-Vignettenkauf

Seit einiger Zeit beobachtet der Mobilitätsclub eine Zunahme an Onlineanbietern, die digitale Autobahnvignetten auch für Österreich zu erheblich höheren Preisen anbieten. Geworben wird damit, dass die dort verkauften digitalen Vignetten sofort gültig sind. Dabei ist mittlerweile die österreichische 1-Tagesvignette sowie die 10-Tagesvignette ohnehin immer sofort gültig. Der ÖAMTC empfiehlt daher digitale Vignetten nur bei offiziellen Stellen zu kaufen.

Alle Informationen rund um die Vignette 2024 gibt es auch online: www.oeamtc.at/vignette. ÖAMTC-Standorte findet man unter www.oeamtc.at/standorte.

Rückfragehinweis für Journalist:innen:

ÖAMTC | Öffentlichkeitsarbeit
T +43 (0)1 711 99 21218
kommunikation@oeamtc.at
https://www.oeamtc.at

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Vignette 2024 (c)Asfinag Vignette 2024 (c)Asfinag
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