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ÖAMTC begrüßt Initiativantrag zur Änderung des Luftfahrtgesetzes

Neue Verordnung ermöglicht mehr Einsätze der ÖAMTC-Flugrettung

Die ÖAMTC-Flugrettung begrüßt den Initiativantrag zur Änderung des Luftfahrtgesetzes, der gestern im Nationalrat eingebracht wurde. Diese Änderung soll sicherstellen, dass Notarzthubschrauber auch außerhalb der Betriebszeiten Flugplätze, z. B. zur Betankung, anfliegen können. Grund für die Bitte um eine rasche Lösung war vor allem die Tatsache, dass am Flughafen in Graz – wo sich der Stützpunkt von Christophorus 12 befindet – während der Nachtstunden weder gelandet noch getankt werden konnte. Davon betroffen waren vor allem Christophorus 14 und Christophorus 17, die die steirische Bevölkerung rund um die Uhr notfallmedizinisch versorgen, aber nach einem nächtlichen Flug nach Graz am dortigen Stützpunkt nicht auftanken durften.

   Marco Trefanitz, Geschäftsführer der ÖAMTC-Flugrettung: "Eine entsprechende Änderung und damit neue rechtliche Rahmenbedingungen kommen letztendlich der Bevölkerung zugute: Wenn wir mehr Einsätze fliegen können, helfen wir mehr Menschen in Notsituationen – das ist eine einfache Rechnung." Auch für die Problematik fehlender Startfreigaben durch den Tower aufgrund der Wetterlage ist eine Lösung in greifbare Nähe gerückt. "Durch die anstehenden Änderungen können unsere Crews künftig noch mehr Menschen in Not helfen und unsere Kapazitäten und Ressourcen optimal ausschöpfen. Wir bedanken uns bei allen Beteiligten, die diese zukunftsweisenden Lösungen möglich machen", meint Marco Trefanitz abschließend.


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