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ÖAMTC begrüßt Haltung des EU-Parlaments bei Fluggastrechten

Mobilitätsclub sieht wichtigen Schritt für Passagier:innen, mahnt aber weiteren Handlungsbedarf an

Das Europäische Parlament hat am Montag eine wichtige Weichenstellung bei der Reform der Fluggastrechte getroffen. Der ÖAMTC begrüßt die Haltung zugunsten der Konsument:innen. "Es ist erfreulich, dass das EU-Parlament – anders als der EU-Rat – unsere Forderungen teilt und die Interessen der Passagier:innen klar in den Vordergrund stellt", so ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner. "Die Beibehaltung der Entschädigung ab drei Stunden Verspätung ist ein wesentlicher Schritt, um die Rechte von Flugreisenden langfristig zu sichern."

Zusätzlich betont Pronebner, dass es noch weiteren Handlungsbedarf gibt: "Themen wie Handgepäckregelungen, angemessene Pauschalen für Snacks und Getränke bei Verspätungen oder die Höhe der Entschädigungen dürfen nicht aus dem Blick geraten. Eine Reform kann nur dann als wirklich konsument:innenfreundlich gelten, wenn hier nachgebessert wird."

Zur Erinnerung: Im Juni legte der EU-Rat einen Gesetzesvorschlag vor, der die Fluggastrechte verschlechtern würde. Entschädigungen sollten erst ab vier Stunden auf Kurzstrecken und sechs Stunden auf Langstrecken gezahlt werden. Zudem sollten Mittelstreckenansprüche entfallen und die Entschädigungen bei Langstrecke reduziert werden – eine Änderung, die laut ÖAMTC viele Reisende ohne Anspruch lassen könnte.

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Porträtfoto einer Frau mit mittellangen braunen Haaren, die vor einer gelben-weißen Glaswand steht PRONEBNER Verena (1) © ÖAMTC/Wirl
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