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ÖAMTC begrüßt Erleichterungen für Installation privater E-Ladestellen

Mobilitätsclub fordert: Freigabe künftig durch Hausverwaltung ermöglichen

Heute, Mittwoch, haben Justizministerin Zadic und Klimaschutzministerin Gewessler rechtliche Maßnahmen für die E-Mobilität im Wohnbau präsentiert. Der Mobilitätsclub zeigt sich über die Zusammenarbeit der für Verkehr und Zivilrecht zuständigen Bundesministerien erfreut und begrüßt jede Erleichterung bei der Einrichtung von Ladeplätzen für ein- und mehrspurige E-Fahrzeuge. "Das derzeitige Einstimmigkeitsprinzip macht es Bewohnern großer Wohnkomplexe praktisch unmöglich, in der Garage eine Lade-Einrichtung zu errichten. Sogar bei Mehrstimmigkeit müsste noch die Hälfte der Bewohner zustimmen", gibt ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer zu bedenken.

Aus Sicht des Mobilitätsclubs sollte daher – soweit dies technisch vertretbar ist – die Freigabe zur Errichtung von Lade-Einrichtungen durch die Hausverwaltung erfolgen dürfen. Eine Einholung der Zustimmung der Eigentümer sollte künftig nur mehr in Ausnahmefällen erfolgen. "Im Zuge dessen sollte außerdem nicht vergessen werden, dass auch Mieter in privat vermieteten Wohnungen sowie Gemeinde- und Genossenschaftswohnungen Interesse an der E-Mobilität haben – auch für diese Gruppe sollte also eine entsprechende Möglichkeit geschaffen werden", so Hoffer abschließend.

Rückfragehinweis für Journalist:innen:

ÖAMTC | Öffentlichkeitsarbeit
T +43 (0)1 711 99 21218
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