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ÖAMTC: Ärger mit dem Fluggepäck

Was bei Verlust, Beschädigung oder Verspätung von Gepäckstücken zu tun ist

Jahr für Jahr gehen den Airlines weltweit Millionen Gepäckstücke verloren. Ärgerlich für jede:n Reisende:n – doch was kann man tun, wenn man selbst betroffen ist? ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried kennt die Antworten und hat einige Tipps, was in Sachen Gepäck sonst noch zu beachten ist. "Der erste Schritt im Falle eines fehlenden Koffers ist immer die Verlustmeldung bei der Fluglinie", erklärt der Leiter der ÖAMTC-Rechtsberatung. Die Maßnahmen, die ergriffen werden, unterscheiden sich je nach Airline – manche geben beispielsweise ein sogenanntes "Overnight Kit" aus.

Ein verlorenes, beschädigtes oder verspätetes Gepäckstück, das aufgegeben wurde, ist der Fluggesellschaft unbedingt schriftlich zu melden. Und das möglichst rasch, denn es gibt Fristenläufe. "Eine Beschädigung müssen Reisende unverzüglich nach Entdeckung des Schadens melden – bei aufgegebenem Gepäck jedenfalls binnen sieben Tagen nach Erhalt des Gepäckstücks. Schäden an verspätetem Gepäck müssen binnen 21 Tagen nach Erhalt mitgeteilt werden", weiß der ÖAMTC-Jurist. "Wer die Fristen versäumt, verliert alle Ansprüche. Für einen verlorenen oder beschädigten Koffer haften Fluglinien derzeit mit knapp 1.600 Euro. "Wer also mit Luxusartikeln oder teureren Kleidungsstücken reist, sollte eine Reisegepäckversicherung abschließen bzw. den Wert spätestens bei der Abfertigung – eventuell unter Aufpreis – deklarieren", so Nikolaus Authried.

Für Schäden am Handgepäck gilt: Die Fluglinie haftet nur, wenn sie oder ihr zuzurechnende Personen ein Verschulden trifft. Die Airline muss aufgrund des bestehenden Vertragsverhältnisses beweisen, dass sie keine Schuld trägt – andernfalls muss sie dem:der geschädigten Reisenden gegenüber haften.

Was man rund ums Fluggepäck sonst noch beachten sollte

  • Übergewicht: Zu viele Kilos auf der Kofferwaage nutzen Airlines gern als zusätzliche Einnahmequelle. Deshalb der Hinweis des ÖAMTC-Experten: "Bereits vor dem Kauf eines Flugtickets über die zugelassene Freigepäckmenge informieren, dann kommt es später zu keinen bösen Überraschungen." Bei vielen Fluglinien sind zwischen 20 und 23 Kilogramm zulässig. Es gibt aber auch Anbieter, die nur 15 Kilo erlauben oder solche, die unabhängig vom Gewicht eine Pauschale pro aufgegebenem Gepäckstück verlangen.
  • Handgepäck: Für das Handgepäck gilt im Normalfall nicht nur eine Gewichtsobergrenze, auch genormte Höchstmaße sind üblich. Bei Unsicherheiten hilft ein Blick in die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder Allgemeinen Beförderungsbedingungen (ABB), die man auf der Homepage der jeweiligen Airline findet. Kommt es hier zu Schäden während des Fluges, haftet die Airline nur bei Verschulden.

Alle Infos zum Thema Gepäckbestimmungen findet man online unter www.oeamtc.at/reise. Bei Fragen oder Problemen stehen die Jurist:innen der ÖAMTC-Rechtsberatung Clubmitgliedern kostenlos mit Rat und Tat zur Seite. Kontaktmöglichkeiten unter www.oeamtc.at/rechtsberatung

Rückfragehinweis für Journalist:innen:

ÖAMTC | Öffentlichkeitsarbeit
T +43 (0)1 711 99 21218
kommunikation@oeamtc.at
https://www.oeamtc.at

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