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2021 wieder Erhöhungen bei NoVA und motorbezogener Versicherungssteuer

Letzte Verschärfung der Pkw-Besteuerung unter dem Titel "Ökologisierung" trat erst Anfang Oktober 2020 in Kraft

Nach Steuererhöhungen für viele Pkw-Modelle im heurigen Jahr führt ein neu geschaffener Steuererhöhungs-Automatismus, der mit der Ökologisierung im Herbst 2019 beschlossen wurde, 2021 wieder zu Steigerungen bei Normverbrauchsabgabe (NoVA) und motorbezogener Versicherungssteuer (mVSt). "In punkto NoVA ist ab 1. Jänner 2021 damit zu rechnen, dass gut die Hälfte aller neuen Pkw teurer wird", weiß ÖAMTC-Verkehrswirtschaftsexperte Martin Grasslober. "In diesen Fällen steigt der NoVA-Satz um einen Prozentpunkt. Das bedeutet bei einem Auto um 30.000 Euro netto in der Regel ein Plus von 300 Euro gegenüber 2020."

Die mVSt fällt für fast alle Autos, die ab 1. Jänner 2021 erstmalig zugelassen werden, um 34,56 Euro pro Jahr höher aus als bei einer Erstzulassung heute. Nur bei effizienteren bzw. leistungsschwächeren Pkw kommt es zu einer geringeren oder gar keiner Steuererhöhung. "Wichtig zu wissen: Für bereits zugelassene Fahrzeuge ändert sich nichts an der Besteuerung", stellt der ÖAMTC-Experte klar. Wie hoch die jährlich zu zahlende Steuer ist, kann man sich unter www.oeamtc.at/mvst ausrechnen.

Kritik an Erhöhungsautomatik und fehlender Sichtbarkeit des Lenkungseffekts

Der Mobilitätsclub hat sich bereits 2019 klar gegen diese automatischen Steuererhöhungen ausgesprochen. "Unabhängig davon, ob die Konsumenten auf die Ökologisierung reagieren: Der Automatismus führt jedenfalls zu Steuererhöhungen. Stattdessen sollte die Situation aus Sicht des ÖAMTC neu bewertet werden, wenn tatsächlich mehr effiziente Neufahrzeuge auf die Straße kommen", kritisiert Grasslober. "Ansonsten dient diese Regelung lediglich der Einnahmensteigerung für die öffentlichen Hand." Letzteres ist bei der mVSt ohnehin schon der Fall: Hier wird jährlich nicht nur bei den CO2-Emissionen eines Fahrzeugs, sondern auch bei der Leistung verschärft, was mit einer Ökologisierung nichts zu tun hat.

In diesem Zusammenhang sieht es der ÖAMTC nach wie vor besonders kritisch, dass den Autokäufern der Effekt der Ökologisierungs-Maßnahmen beim Neuwagenkauf nicht adäquat vor Augen geführt wird. "Die Politik hat nicht dafür gesorgt, dass schon in den Verkaufsunterlagen von Neufahrzeugen verpflichtend über die zu erwartende jährliche Steuerbelastung durch die motorbezogene Versicherungssteuer informiert wird", zeigt sich Grasslober von den Verantwortlichen enttäuscht. "Nur wer vor dem Autokauf weiß, wie viel künftig an Steuer zu zahlen ist, kann sich auch für ein kostengünstigeres – und damit letztlich umweltschonenderes – Auto entscheiden."

Diese Ökologisierungs-Maßnahmen traten 2020 in Kraft

Im Jahr 2020 wurden zwei wesentliche Ökologisierungs-Maßnahmen bei der Pkw-Besteuerung umgesetzt: Zum einen wurde mit 1. Jänner 2020 die NoVA auf den neuen Normverbrauchszyklus (WLTP) umgestellt und gleichzeitig stärker gespreizt. Zum anderen errechnet sich die mVSt für ab 1.Oktober 2020 erstmalig zugelassene Pkw neben der Leistung in kW nun auch nach den in den Fahrzeugpapieren ausgewiesenen CO2-Emissionen. Gemeinsam mit der Mineralölsteuer (MöSt), die für jeden getankten Liter Kraftstoff und das damit bei der Verbrennung verursachte CO2 anfällt, hängen seither alle drei österreichischen Pkw-Steuern von den CO2-Emissionen ab.

Rückfragehinweis für Journalist:innen:

ÖAMTC | Öffentlichkeitsarbeit
T +43 (0)1 711 99 21218
kommunikation@oeamtc.at
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