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DruckenNutzungsvereinbarung ÖAMTC ePower für Firmen
gültig ab 3. März 2026
Präambel
- Die ÖAMTC Verbandsbetriebe GmbH, Baumgasse 129, 1030 Wien, FN 469168 d, ist eine Tochtergesellschaft des Österreichischer Automobil-, Motorrad- und Touring Club – ÖAMTC und betreibt in der Rolle eines Charge-Point-Operators Ladestationen für E-Fahrzeuge. Zudem bietet sie in der Rolle eines E-Mobility-Providers eigene Elektromobilitätsleistungen unter der Produktmarke „ÖAMTC ePower“ an.
- Das Ladeprodukt „ÖAMTC ePower“ dient der Abdeckung des österreichweiten steigenden Bedarfs an Ladestationen für Elektro- und Hybrid-Fahrzeuge (nachfolgend als „E-Fahrzeuge“ bezeichnet). Zu diesem Zwecke stellt die ÖAMTC Verbandsbetriebe GmbH Kunden, die ihr E-Fahrzeug an einer Ladestation der ÖAMTC Verbandsbetriebe GmbH und/oder seiner Roaming-Partner laden wollen, seine ÖAMTC ePower App und/oder ÖAMTC ePower Ladekarte zur Verfügung.
1. Begriffsdefinitionen
- Ein „Charge-Point-Operator“ (nachfolgend als „CPO“ bezeichnet) ist ein technischer Betreiber von öffentlich und halb-öffentlich zugänglichen Normal- und Schnellladepunkten. Er ist für den Betrieb der Ladestationen zuständig und stellt seine Ladeinfrastruktur Kunden anderer E-Mobility-Provider bereit. Die Strombelieferung muss nicht zwingend durch den CPO erfolgen.
- Ein „E-Mobility-Provider“ (nachfolgend als „EMP“ bezeichnet) ist ein Anbieter von Elektromobilitätsdienstleistungen, der den Kunden Zugang zu bzw. die Benutzung der Ladestationen von CPOs bzw. Roaming-Partnern über eine App oder Ladekarte ermöglicht (nachfolgend als „ÖAMTC ePower Ladeprodukt“ bezeichnet).
- „Kunde“ im Sinne dieser Nutzungsvereinbarung ist ein Unternehmer im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG), der sich gemäß dieser Nutzungsvereinbarung erfolgreich und ordnungsgemäß registriert hat und berechtigt ist, Ladevorgänge an den ÖAMTC ePower Ladestationen sowie an den Ladestationen von anderen CPOs bzw. Roaming-Partnern durchzuführen.
- „Firmenmitarbeiter“ im Sinne dieser Nutzungsvereinbarung ist ein Mitarbeiter des Kunden, der im Namen und auf Rechnung des Kunden Ladevorgänge an den ÖAMTC ePower Ladestationen sowie an den Ladestationen von anderen CPOs bzw. Roaming-Partnern durchführt.
- „Roaming-Partner“ sind CPOs, mit denen die ÖAMTC Verbandsbetriebe GmbH entsprechende Roaming-Verträge abgeschlossen hat. Die Standorte der Roaming-Partner können der ÖAMTC ePower App oder zusätzlich auch der ÖAMTC ePower Website unter www.oeamtc.at/ePower (nachfolgend als „Website“ bezeichnet) entnommen werden.
- „Standorte“ sind Ladestationen, die für das Laden von E-Fahrzeugen über das Ladeprodukt „ÖAMTC ePower“ genutzt werden können. Die Standorte der ÖAMTC ePower Ladestationen (nachfolgend als „Standorte“ bezeichnet), können der ÖAMTC ePower App, sowie der ÖAMTC ePower Website unter www.oeamtc.at/ePower (nachfolgend als „Website“ bezeichnet) entnommen werden.
- „AC“ ist die Abkürzung für Alternating-Current und ist die englische Bezeichnung für Wechselstrom.
- „AC-Ladestationen“, allgemein bekannt als Normalladestationen, können derzeit eine Ladeleistung bis 22kW Wechselstrom abgeben. Letzterer wird im E-Fahrzeug in Gleichstrom umgewandelt.
- „DC“ ist die Abkürzung für Direct-Current und ist die englische Bezeichnung für Gleichstrom.
- „DC-Ladestationen“, allgemein bekannt als Schnellladestationen, laden derzeit mit einer Leistung über 22 kW. Sie transformieren den Wechselstrom durch einen Gleichrichter direkt in der Ladestation und geben den Gleichstrom danach an die Batterie des E-Fahrzeugs weiter. Aufgrund der weit höheren Leistung können E-Fahrzeuge bei Schnelladestationen um einiges schneller aufgeladen werden als bei Normalladestationen.
2. Gegenstand und Abschluss der Nutzungsvereinbarung
- Diese Nutzungsvereinbarung gilt für die Benutzung der öffentlich zugänglichen ÖAMTC ePower Ladestationen sowie für Ladestationen von Roaming-Partnern, die für das Laden von E-Fahrzeugen mittels der ÖAMTC ePower Ladekarte und ÖAMTC ePower App freigeschaltet sind (zusammen nachfolgend als „Ladedienstleistungen“ bezeichnet), einschließlich der Abrechnung dieser Ladevorgänge durch die ÖAMTC Verbandsbetriebe GmbH. Für die Nutzung der Ladestationen von Roaming-Partnern sind die dort geltenden Bestimmungen vom Kunden zusätzlich zu beachten.
- Diese Nutzungsvereinbarung gilt als mit dem Kunden abgeschlossen, wenn der Kunde sich gemäß Punkt 3. dieser Nutzungsvereinbarung vollständig für ÖAMTC ePower registriert hat und die Bestätigung der Registrierung an den Kunden per E-Mail versendet wurde. Mit dem wirksamen Abschluss der Nutzungsvereinbarung erhält der Kunde die Berechtigung, das ÖAMTC ePower Ladeprodukt an Ladestationen im ÖAMTC ePower Ladenetz gemäß dieser Nutzungsvereinbarung zu benützen.
- Die Nutzung der Ladedienstleistungen durch Firmenmitarbeiter oder sonstige vom Kunden berechtigte Dritte erfolgt ausschließlich im Rahmen des Vertrags zwischen der ÖAMTC Verbandsvertriebsbetriebe GmbH und dem Kunden. Vertragspartner dieser Nutzungsvereinbarung und der darauf basierenden Einzelnutzungsverträge ist ausschließlich der Kunde. Der Kunde verpflichtet sich, Firmenmitarbeiter sowie sonstige von ihm berechtigte Dritte über die für die Nutzung von ÖAMTC ePower geltenden Bestimmungen dieser Nutzungsvereinbarung zu informieren und deren Einhaltung sicherzustellen. Handlungen und Unterlassungen von Firmenmitarbeitern sowie sonstigen vom Kunden berechtigten Dritten werden dem Kunden zugerechnet.
3. Registrierung
3.1.Voraussetzungen für die Nutzung von ÖAMTC ePower
- Um ÖAMTC ePower nutzen zu können, ist ein Meine Firma-Account erforderlich. Meine Firma ist ein Online-Service des ÖAMTC, das unter anderem die Verwaltung von Nutzerdaten und den sicheren Zugang zu verschiedenen Services des ÖAMTC und seiner Tochtergesellschaften, ermöglicht. Für die Nutzung von Meine Firma gelten die Nutzungsbedingungen Meine Firma.
- Nach Log in über den Meine Firma-Account kann sich der Kunde im Online-Kundenbereich von Meine Firma für ÖAMTC ePower registrieren.
- Der Kunde kann im Online-Kundenbereich von Meine Firma Firmenmitarbeiter durch Eingabe des Vor- und Nachnamens sowie der E-Mail-Adresse des Firmenmitarbeiters anlegen. Firmenmitarbeiter erhalten daraufhin einen Link per E-Mail zugesendet, unter dem die Firmenmitarbeiter ein persönliches Passwort für die Nutzung von ÖAMTC ePower (nachfolgend als „Firmenmitarbeiter Account“ bezeichnet) anlegen müssen.
- Als Zahlungsmethoden für ÖAMTC ePower werden derzeit SEPA-Lastschrift, Kreditkartenzahlung und Zahlung auf Rechnung angeboten, jeweils mit den folgenden Maßgaben. Der Kunde wählt die von ihm bevorzugte Zahlungsmethode im Zuge der Aktivierung von ÖAMTC ePower aus und hinterlegt die entsprechenden Zahlungsmitteldaten in seinem gesicherten Kundenkonto. Der Kunde kann die Zahlungsmethode jederzeit im Online-Kundenbereich ändern. ÖAMTC Verbandsbetriebe GmbH behält sich eine Änderung bzw. Erweiterung der angebotenen Zahlungsmethoden für ÖAMTC ePower vor.
- ÖAMTC Verbandsbetriebe GmbH behält sich weiters vor, bei Hinterlegung eines Zahlungsmittels im Rahmen der Registrierung und bei jeder Änderung des Zahlungsmittels eine Autorisierungsbuchung in der Höhe von höchstens 1 (ein) Euro vorzunehmen.
- Möchte der Kunde die Zahlungsmethode Zahlung auf Rechnung nutzen, behält sich ÖAMTC Verbandsbetriebe GmbH vor, nach eigenem Ermessen zu entscheiden, ob sie die Zahlung auf Rechnung gewährt. Der Kunde wird über das Ergebnis der Prüfung per E-Mail informiert. Wird die Zahlung auf Rechnung gewährt, wird das Ladeprodukt „ÖAMTC ePower“ zur Nutzung für den Kunden freigeschaltet, sofern eine erfolgreiche Registrierung gemäß diesem Punkt vorliegt.
- ÖAMTC Verbandsbetriebe GmbH verwendet die vom Kunden hinterlegten Zahlungsmitteldaten für alle monatlichen Folgeabrechnungen über Ladevorgänge im Rahmen der Nutzung von ÖAMTC ePower. Die Berechnung der monatlich auf das hinterlegte Zahlungsmittel belasteten Beträge ergibt sich aus der Entgeltvereinbarung gemäß Punkt 10. für die vom Kunden vorgenommenen Ladevorgänge innerhalb der Abrechnungsperiode.
- Die aktuellen AC- und DC-Ladetarife sowie allfällige sonstige Entgelte sind der ÖAMTC ePower App oder dem auf der ÖAMTC ePower Webseite bereitgestellten Preisblatt zu entnehmen.
- Die ÖAMTC Verbandsbetriebe GmbH behält sich vor, die Registrierung eines neuen Kunden bzw. Eröffnung eines Kundenkontos ohne Angaben von Gründen abzulehnen.
3.2.ÖAMTC ePower App
- ÖAMTC Verbandsbetriebe GmbH stellt eine ÖAMTC ePower App (nachfolgend als „App“ bezeichnet) kostenlos in den entsprechenden App-Stores für die Mobile Betriebssysteme iOS und Android zur Verfügung. Mit der App können ÖAMTC ePower Ladestationen und Ladestationen von Roaming-Partnern mittels der Übersichtskarte gefunden werden. Darüber hinaus dient die App als „digitale Ladekarte“, sodass der Kunde sich mittels der App an Ladestationen identifizieren, Ladevorgänge starten und beenden kann.
- Die Anmeldung in der App erfolgt mittels Eingabe der für Meine Firma festgelegten Zugangsdaten.
- Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten, sie nicht an Dritte weiterzugegeben und sie vor dem unbefugten Zugriff durch Dritte geschützt aufzubewahren. Der Kunde hat seine Zugangsdaten unverzüglich zu ändern, falls die Vermutung besteht, dass unberechtigte Personen davon Kenntnis erlangt haben könnten. Der Kunde wird eine Einhaltung dieser Verpflichtungen durch seine für ÖAMTC ePower angelegten Firmenmitarbeiter sicherstellen.
- ÖAMTC Verbandsbetriebe GmbH und ihre Lizenzgeber sind Inhaber sämtlicher Rechte an der App, einschließlich der darüber abrufbaren Inhalte und Daten. Der Kunde darf die App nur zum dafür vorgesehen Zweck gemäß dieser Nutzungsvereinbarung einsetzen.
- Der Kunde ist verpflichtet, die App zu aktualisieren, sobald ein neuer Release der App verfügbar ist, um sicherzustellen, dass diese funktioniert und/oder keine Sicherheitslücken aufweist.
3.3.ÖAMTC ePower Ladekarte
- ÖAMTC Verbandsbetriebe GmbH stellt dem Kunden auf Wunsch ÖAMTC ePower physische Ladekarten (nachfolgend als „Ladekarten“ bezeichnet) zur Verfügung. Mit diesen Ladekarten kann sich der Kunde an sämtlichen ÖAMTC ePower Ladestationen sowie an Ladestationen der Roaming-Partner ohne App oder sonstigem Identifikationsmedium identifizieren, Ladevorgänge starten und beenden. Der Kunde kann im Online-Kundenbereich angelegten Firmenmitarbeiten Ladekarten zuweisen und diese verwalten. Für die Nutzung von Ladekarten durch Firmenmitarbeiter ist kein Firmenmitarbeiter-Account gemäß Punkt 3.1. Abs (3) erforderlich.
- Nach Aktivierung von ÖAMTC ePower erhält der Kunde auf Wunsch ÖAMTC ePower Ladekarten per Post zugestellt. Die Preise für ÖAMTC ePower Ladekarten sind dem auf der ÖAMTC ePower Webseite bereitgestellten Preisblatt zu entnehmen.
Defekte ÖAMTC ePower Ladekarten werden kostenlos ersetzt, sofern der Defekt dem Kunden nicht anzulasten ist.
Der Ersatz von verlorenen, gestohlenen oder vom Kunden beschädigten Ladekarten wird dem Kunden gemäß dem auf der ÖAMTC ePower Webseite bereitgestellten Preisblatt in Rechnung gestellt.
3. Der Kunde hat den Verlust, Diebstahl oder die missbräuchliche Verwendung einer ÖAMTC ePower Ladekarte umgehend, sobald er davon Kenntnis hat, der ÖAMTC ePower Service-Line unter der Telefonnummer 0800 203 120 (nachfolgend als „Service-Line“ bezeichnet) so rasch wie möglich zu melden, damit die Ladekarte von der ÖAMTC Verbandsbetriebe GmbH umgehend deaktiviert werden kann (nachfolgend als „Anzeigepflicht“ bezeichnet). Verstößt der Kunde schuldhaft gegen seine Anzeigepflicht und beruht ein Ladevorgang auf der Nutzung der verlorenen oder gestohlenen ÖAMTC ePower Ladekarte oder auf der missbräuchlichen Verwendung der ÖAMTC ePower Ladekarte, haftet der Kunde für diesen Ladevorgang und die ÖAMTC Verbandsbetriebe GmbH hat gegen den Kunden einen Entgeltanspruch gemäß Punkt 10 dieser Nutzungsvereinbarung. Die Haftung des Kunden besteht auch dann, wenn der Verlust, der Diebstahl oder die missbräuchliche Verwendung der ÖAMTC ePower Ladekarte für den Kunden nicht bemerkbar war oder der Verlust durch Handlungen oder Unterlassungen eines Angestellten oder eines Agenten, einer Zweigstelle der ÖAMTC Verbandsbetriebe GmbH oder einer Stelle, an die Tätigkeiten ausgelagert werden, verursacht wurde.
4. Leistungen der ÖAMTC Verbandsbetriebe GmbH
4.1.Ladestationen finden
ÖAMTC Verbandsbetriebe GmbH nennt ihre Ladestationen und die ihrer Roaming-Partner, an welchen dieser sein E-Fahrzeug mit Strom aufladen kann. Zu diesem Zweck bietet die ÖAMTC Verbandsbetriebe GmbH die Möglichkeit die Standorte ihrer Ladestationen und die ihrer Roaming-Partner über eine Übersichtskarte in der ÖAMTC ePower App anzuzeigen bzw. auf der ÖAMTC Website einzusehen.
4.2.Laden des E-Fahrzeuges
- Vor dem Start des Ladevorgangs ist der Stecker seines Ladekabels mit der entsprechenden Steckdose der Ladestation zu verbinden. Hierbei sind die technischen Spezifikationen des E-Fahrzeuges bzw. Angaben des Fahrzeugherstellers zu beachten.
- Um den Ladevorgang zu starten, muss entweder die ÖAMTC ePower Ladekarte vor das Lesegerät der Ladestation gehalten oder der Ladevorgang in der App gestartet werden. Um den Ladevorgang zu beenden, muss die ÖAMTC ePower Ladekarte nochmals vor das Lesegerät der Ladestation gehalten oder der Ladevorgang in der App beendet werden. Nach Beendigung des Ladevorganges ist das Ladekabel des E-Fahrzeuges von der Ladestation zu trennen.
4.3.Abstellen des E-Fahrzeuges
Die für das Aufladen des E-Fahrzeuges bereitgestellten Stellplätze dürfen ausschließlich zum Aufladen des E-Fahrzeuges verwendet werden. Widerrechtlich abgestellte E-Fahrzeuge werden zur Anzeige gebracht.
4.4.Unterbrechungen der Ladedienstleistungen
Die ÖAMTC ePower Ladestationen stehen gemäß den in der ÖAMTC ePower App und auf der ÖAMTC ePower Webseite angegebenen Öffnungszeiten zur Verfügung. Die ÖAMTC Verbandsbetriebe GmbH kann jedoch weder den ununterbrochenen Zugang sowie Funktionieren ihrer Ladestationen noch bestimmte Ladezeiten und -kapazitäten gewährleisten.
Die ÖAMTC Verbandsbetriebe GmbH ist in allen Fällen, die eine Unterbrechung des Betriebs notwendig machen, berechtigt, die Verfügbarkeit ihrer Ladestationen und der ÖAMTC ePower App temporär einzuschränken oder zu unterbrechen, insbesondere
- bei Unterbrechungen des Betriebs bedingt durch technische Störungen und deren Behebungen oder durch notwendige Reparatur-, Wartungs- und Aktualisierungsarbeiten;
- bei Unterbrechung der Telekommunikationsleitungen und/oder Internetverbindung zwischen den Ladestationen und Servern der ÖAMTC Verbandsbetriebe GmbH, ihrer Roaming-Partner und/oder Service-Provider;
- bei Über- oder Unterlast im Stromversorgungsnetz;
- bei Fällen höherer Gewalt („Force-Majeure“), also bei außerordentlichen Vorkommnissen (z.B. Naturereignissen, Streiks, Epidemien, etc.), die außerhalb der Kontrolle der ÖAMTC Verbandsbetriebe GmbH liegen;
5. Pflichten des Kunden
- Der Kunde verpflichtet sich,
- die ÖAMTC ePower Ladestation gemäß dieser Nutzungsvereinbarung zu benützen;
- ausschließlich aufladbare, für den Straßenverkehr zugelassen E-Fahrzeuge an den Ladestationen der ÖAMTC Verbandsbetriebe GmbH oder dessen Roaming-Partner anzuschließen, die mit ihren einzelnen Komponenten (z.B. Ladekabel, Ladekabelstecker, etc.) allen geltenden gesetzlichen Vorschriften entsprechen und sich in gebrauchsbereitem, sicherem und fachgerecht gewartetem Zustand befinden;
- die technischen Angaben des E-Fahrzeugherstellers hinsichtlich der Dauer und maximaler Leistung des Ladevorgangs zu befolgen;
- bei Aufleuchten einer Warnleuchte, Anzeige einer Warnmeldung und/oder Ertönen eines Warnsignals an der Ladestation und/oder E-Fahrzeug, alle erforderlichen Maßnahmen vorzunehmen, insbesondere sofern ungefährlich und möglich (d.h. bei keinen Anzeichen für Funkenschlag oder -bildung, Brand- oder Glühstellen, Rauch- und Feuerentwicklung, etc.), die Verbindung von E-Fahrzeug und Ladestation zu trennen, um seine eigene Sicherheit und die von Dritten zu gewährleisten;
- Beschädigungen, mechanische oder technische Störungen oder einen sonstigen Untergang der ÖAMTC Verbandsbetriebe GmbH ePower Ladestationen der 24/7-verfügbaren Service-Line unter der Telefonnummer 0800 203 120 unverzüglich zu melden.
- den Anweisungen des vor-Ort anwesenden Personals von ÖAMTC Verbandsbetriebe GmbH oder dessen Roaming-Partner Folge zu leisten
2. Der Kunde haftet für Schäden, die er in Verletzung der in Pkt. 6 Ziffer (1) angeführten Pflichten an der Ladestation oder deren Umgebung verursacht hat und hält die ÖAMTC Verbandsbetriebe GmbH darüber hinaus gegenüber Dritten (z.B. Roaming-Partner) schad- und klaglos.
3. Der Kunde ist verpflichtet, die ÖAMTC Verbandsbetriebe GmbH über Änderungen seiner persönlichen Daten sowie Zahlungsmitteldaten vollständig zu informieren. Diese Änderungen sind vorzugsweise im Meine Firma-Account einzutragen, können jedoch auch per E-Mail an epower@oeamtc.at übermittelt werden. Zustellungen von Mitteilungen der ÖAMTC Verbandsbetriebe GmbH an den Kunden können rechtswirksam an die zuletzt an ÖAMTC Verbandsbetriebe GmbH bekannt gegebene E-Mailadresse erfolgen.
6. Pflichten der ÖAMTC Verbandsbetriebe GmbH
- Die Pflichten der ÖAMTC Verbandsbetriebe GmbH beschränken sich auf die Bereitstellung ihrer ÖAMTC ePower Ladestationen, Vermittlung von Ladestationen ihrer Roaming-Partner, sowie auf die Entgegennahme bzw. Abrechnung von Zahlungen für Ladevorgänge an ihren ÖAMTC Verbandsbetriebe GmbH ePower Ladestationen.
- Die vermittelten Ladestationen werden von Roaming-Partnern oder von diesen beauftragten Dritten betrieben. Die ÖAMTC Verbandsbetriebe GmbH hat keinen Einfluss auf die Verfügbarkeit, den Zustand und die Sicherheit dieser Ladestationen und schließt jegliche Haftung für diese aus.
7. Haftung der ÖAMTC Verbandsbetriebe GmbH
- Die ÖAMTC Verbandsbetriebe GmbH haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften für von der ÖAMTC Verbandsbetriebe GmbH oder deren Erfüllungsgehilfen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden.
- Für durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden haftet die ÖAMTC Verbandsbetriebe GmbH nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und nur für vorhersehbare Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
- Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Rahmen abgegebener Garantien, bei schuldhaften Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Vorstehende Haftungsausschlüsse bzw. -beschränkungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und sonstigen Erfüllungsgehilfen der ÖAMTC Verbandsbetriebe GmbH, was deren persönliche Haftung betrifft.
- Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
- Die ÖAMTC Verbandsbetriebe GmbH haftet nicht für eine ständige Verfügbarkeit ihrer Ladedienstleistungen. Dies gilt insbesondere für die in Pkt. 4.4 genannten Fälle. Die Haftung der ÖAMTC Verbandsbetriebe GmbH bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit bleibt unberührt.
8. Haftung des Kunden und Nutzungsausschluss
- Der Kunde haftet der ÖAMTC Verbandsbetriebe GmbH für Schäden, die der Kunde verschuldet hat im gesetzlichen Umfang. Dies beinhaltet insbesondere die Beschädigung der ÖAMTC ePower Ladestationen und/oder direkte oder indirekte Schäden an Personen und Gegenständen, die dadurch eingetreten sind, dass der Kunde schuldhaft gegen die vorliegenden Nutzungsvereinbarung oder gesetzliche Bestimmungen verstoßen hat. Im Falle eines vom Kunden verschuldeten Schadens hat dieser darüber hinaus die ÖAMTC Verbandsbetriebe GmbH gegenüber Dritten schad- und klaglos zu halten.
- Die ÖAMTC Verbandsbetriebe GmbH behält sich ebenso vor ePower für die Nutzung durch den Kunden ohne Vorankündigung zu sperren und den Kunden vom Bezug der Ladedienstleistungen temporär oder dauerhaft ausschließen, wenn (i) der Kunde die Bestimmungen dieser Nutzungsvereinbarung verletzt, (ii) der Kunde die in Rechnung gestellten Ladedienstleistungen nicht fristgerecht bezahlt, (iii) sich der Kunde in einer anderen Weise treu- oder gesetzeswidrig verhält, oder (iv) wenn die Sperrung im mutmaßlichen Interesse des Kunden ist (z.B. bei einem etwaigen vermuteten Missbrauch durch Dritte). Die ÖAMTC Verbandsbetriebe GmbH unterrichtet den Kunden über die erfolgte Sperrung schriftlich per E-Mail.
9. Entgelte, Preisanpassungen, Zahlungsabwicklung und Forderungen
- An ÖAMTC ePower Ladestationen stattfindende Ladevorgänge werden dem Kunden kWh-basiert, d.h. entsprechend der tatsächlichen Menge des Elektrizitätsbezugs, verrechnet. An Ladestationen der Roaming-Partner stattfindende Ladevorgänge können dem Kunden sowohl zeit- als auch kWh-basiert verrechnet werden.
- Die ÖAMTC Verbandsbetriebe GmbH kann dem Kunden ein Belegungsentgelt gemäß jeweils aktuell gültiger Preisliste ÖAMTC ePower verrechnen. Dieses wird dem Kunden nach Überschreitung einer maximalen Verweildauer des E-Fahrzeugs am Ladestellplatz je angefangene Minute verrechnet, bis dieser den Ladestellplatz räumt. Die maximale erlaubte Verweildauer kann sich für AC- und DC-Ladevorgänge unterscheiden und wird im Preisblatt ÖAMTC ePower veröffentlicht.
- Die kWh-basierten Tarife und Belegungsentgelte (samt Angabe der maximalen Verweildauer für AC- und DC-Ladevorgänge) sind der ÖAMTC ePower App, sowie dem auf der ÖAMTC ePower Webseite https://www.oeamtc.at/oeamtc-epower/ bereitgestellten Preisblatt zu entnehmen. Die angegebenen Preise verstehen sich jeweils inklusive Mehrwertsteuer. Vor dem Start eines Ladevorgangs hat der Kunde sich über die aktuell gültigen Tarife und Belegungsentgelte zu informieren.
- Die ÖAMTC Verbandsbetriebe GmbH behält sich vor, das Preisblatt jederzeit zu ändern. Das aktualisierte Preisblatt wird unter https://www.oeamtc.at/oeamtc-epower/ veröffentlicht. Zusätzlich wird ÖAMTC Verbandsbetriebe GmbH im Falle einer Änderung der Ladetarife für ÖAMTC ePower den Nutzer vier Wochen vor Wirksamwerden der geänderten Tarife per E-Mail über die Preisänderung informieren.
- Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung der Entgelte gemäß Preisblatt für jeden von ihm getätigten Ladevorgang in jener Höhe, wie es für den jeweiligen Ladevorgang mit dem Kunden vereinbart wird. Die Entgeltvereinbarung für einen einzelnen Ladevorgang kommt zustande, indem der Kunde den im Preisblatt vereinbarten Tarif samt allenfalls zur Anwendung gelangendem Belegungsentgelt vor dem Ladevorgang akzeptiert, wobei die Vornahme des Ladevorgangs als Einverständnis des Kunden gilt. Der zu verrechnende Ladevorgang beginnt mit dem Anstecken des Ladekabels an die Ladestation und erfolgreicher Authentifizierung mittels ÖAMTC ePower App oder Ladekarte. Beendet wird der Ladevorgang durch aktives Beenden via Fahrzeug oder über die ÖAMTC ePower App bzw. Ladekarte und durch das Abziehen des Ladekabels von der Ladestation. Die Entgelte für das Laden des E-Fahrzeuges sind nach Beendigung des Ladevorganges fällig, werden jedoch spätestens am Ende einer Abrechnungsperiode fällig gestellt.
- Für Ladevorgänge an Ladestationen von Roaming-Partnern bezieht ÖAMTC Verbandsbetriebe GmbH die für die Verrechnung an den Kunden relevanten Ladedaten vom Roaming-Partner als Betreiber der jeweiligen Ladestation. Es kommen die im Preisblatt für Roaming-Ladevorgänge veröffentlichten Tarife zur Anwendung.
- Die Abrechnung gegenüber dem Kunden erfolgt monatlich. Der Kunde erhält spätestens am 10. Kalendertag des Folgemonats eine Rechnung per E-Mail, welche auch eine Auflistung aller im Vormonat bzw. in der Rechnungsperiode getätigten Ladevorgänge enthält. Der in der Rechnung ausgewiesene Gesamtbetrag wird frühestens am 7. Kalendertag nach dem Rechnungsversand vom hinterlegten Zahlungsmittel des Kunden abgebucht bzw. ist vom Kunden im Falle der Zahlung auf Rechnung innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen.
- Der Kunde ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das von ihm angegebene Zahlungsmittel über eine ausreichend hohe Deckung verfügt. Ist eine Abbuchung vom angegebenen Zahlungsmittel nicht möglich oder hat der Kunde im Falle der Zahlung auf Rechnung den Rechnungsbetrag nicht fristgerecht beglichen, hat der Kunde eine Mahngebühr (gemäß Preisblatt) zu entrichten. Darüber hinaus ist die ÖAMTC Verbandsbetriebe GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4 (vier) Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. zu fordern.
- Die ÖAMTC Verbandsbetriebe GmbH behält sich ausdrücklich vor, ihre Forderungen aus dem Vertragsverhältnis an Dritte (Inkassounternehmen) abzutreten. Im Falle des verschuldeten Zahlungsverzugs durch den Kunden, verpflichtet sich dieser, die tatsächlich angefallenen Mahn- und Inkassospesen, insbesondere die Kosten des eingeschalteten Inkassounternehmens, die sich aus den jeweiligen geltenden Verordnungen für Höchstgebühren im Inkassowesen ergeben, sowie die Kosten von Rechtsanwälten nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz, zu zahlen.
10. Vertragsdauer und Kündigung des Vertrages
- Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann zum jeweils Monatsletzten unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 (vier) Wochen sowohl von der ÖAMTC-Betriebe GmbH als auch vom Kunden schriftlich postalisch oder per E-Mail gekündigt werden. Ein entsprechendes Schreiben ist
- vom Kunden unterfertigt postalisch an die
ÖAMTC Verbandsbetriebe GmbH
Geschäftsbereich ÖAMTC ePower
Baumgasse 129
A-1030 Wien
oder - per E-Mail an epower@oeamtc.at
zu übermitteln.
2. Jeder Vertragspartner kann die Nutzungsvereinbarung aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung kündigen.
Die ÖAMTC Verbandsbetriebe GmbH kann insbesondere dann aus wichtigem Grunde kündigen, wenn der Kunde
- mit Zahlungen in Verzug ist;
- bei Abschluss der Nutzungsvereinbarung oder im Laufe des Vertragsverhältnisses unrichtige Angaben gemacht, oder Tatsachen verschwiegen hat und deshalb die ÖAMTC Verbandsbetriebe GmbH die Fortsetzung des Vertrages nicht zuzumuten ist;
- trotz schriftlicher Abmahnung schwerwiegende Verletzungen der Nutzungsvereinbarung nicht unterlässt oder bereits eingetretene Folgen solcher Verletzungen nicht unverzüglich beseitigt.
11. Änderung der Rahmennutzungsvereinbarung
Die ÖAMTC Verbandsbetriebe GmbH kann diese Nutzungsvereinbarung jederzeit nachträglich ändern. Änderungen werden dem Kunden mindestens ein Monat im Vorhinein schriftlich (per E-Mail oder in sonstiger geeigneter Weise) bekannt gegeben. Die Änderungen gelten als vereinbart, wenn der Kunde nicht binnen eines Monats ab Mitteilung der Änderung einen schriftlichen Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird der Kunde bei der Bekanntgabe von Änderungen durch die ÖAMTC Verbandsbetriebe GmbH besonders hingewiesen.
12. Aufrechnung und Übertragbarkeit von Rechten
- Die Aufrechnung mit Gegenforderungen durch den Kunden ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht auf von der ÖAMTC Verbandsbetriebe GmbH anerkannte, unbestrittene oder gerichtlich festgestellte (rechtskräftige) Gegenforderungen bezieht oder wenn die Gegenforderung des Kunden im rechtlichen Zusammenhang mit einer Verbindlichkeit der ÖAMTC Verbandsbetriebe GmbH steht.
- Die ÖAMTC Verbandsbetriebe GmbH kann die Rechte und Pflichten aus dieser Nutzungsvereinbarung bzw. den Einzelnutzungsverträgen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Kunden an Dritte übertragen.
- Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus dieser Nutzungsvereinbarung bzw. den Einzelnutzungsverträgen nicht auf einen Dritten übertragen. Davon unberührt bleibt die Verpflichtung des Kunden gemäß Punkt 2. (3) dieser Nutzungsvereinbarung.
13. Allgemeine Bestimmungen
- Auf diese Nutzungsvereinbarung und die auf ihr basierenden Einzelnutzungsverträge ist ausschließlich österreichisches Recht anwendbar.
- Mündliche Nebenabreden sind nicht zulässig bzw. Vertragsbestandteil. Änderungen, Ergänzungen oder Kündigungen dieser Nutzungsvereinbarung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abgehen von diesem Schriftformvorbehalt.
- Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Nutzungsvereinbarung unwirksam oder nichtig sein, so bleibt die Wirksamkeit dieser Nutzungsvereinbarung in ihren übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, entstehende Lücken entsprechend dem Sinngehalt und dem mutmaßlichen Willen der Vertragspartner zu schließen.
14. Aufrechnung und Übertragbarkeit von Rechten
- Die Aufrechnung mit Gegenforderungen durch den Kunden ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht auf von der ÖAMTC Verbandsbetriebe GmbH anerkannte, unbestrittene oder gerichtlich festgestellte (rechtskräftige) Gegenforderungen bezieht oder wenn die Gegenforderung des Kunden im rechtlichen Zusammenhang mit einer Verbindlichkeit der ÖAMTC Verbandsbetriebe GmbH steht.
- Die ÖAMTC Verbandsbetriebe GmbH kann die Rechte und Pflichten aus dieser Nutzungsvereinbarung bzw. den Einzelnutzungsverträgen ohne vorherige schriftlicher Zustimmung des Kunden an Dritte übertragen.
- Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus dieser Nutzungsvereinbarung bzw. den Einzelnutzungsverträgen nicht auf einen Dritten übertragen.
15. Allgemeine Bestimmungen
- Die ÖAMTC Verbandsbetriebe GmbH behält sich vor, das Preisblatt jederzeit zu ändern.
- Auf diese Nutzungsvereinbarung und die auf ihr basierenden Einzelnutzungsverträge ist ausschließlich österreichisches Recht anwendbar.
- Mündliche Nebenabreden sind nicht zulässig bzw. Vertragsbestandteil. Änderungen, Ergänzungen oder Kündigungen dieser Nutzungsvereinbarung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abgehen von diesem Schriftformvorbehalt.
- Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Nutzungsvereinbarung unwirksam oder nichtig sein, so bleibt die Wirksamkeit dieser Nutzungsvereinbarung in ihren übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, entstehende Lücken entsprechend dem Sinngehalt und dem mutmaßlichen Willen der Vertragspartner zu schließen.