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Statuten ÖAMTC Salzburg

SAMTC STP Landeszentrale ÖAMTC Salzburg
SAMTC STP Landeszentrale © ÖAMTC Salzburg

Der ÖAMTC Salzburg hat sich am 29. Oktober 1907 konstituiert (Die Gründung des ÖAMTC auf das Jahr 1896 zurück) und bildet einen selbständigen Verein. Der Club versteht sich als Ansprechpartner und Förderer der Interessen seiner Mitglieder in allen Fragen rund um die Mobilität. Der ÖAMTC Salzburg ist wirtschaftlich und parteipolitisch unabhängig und bekennt sich bei der Verwirklichung seiner statutarischen Zwecke zu den Prinzipien verantwortungsvoller Vereinsführung und gesellschaftlicher Verantwortung.

Der ÖAMTC Salzburg verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke und ist nicht auf Gewinn gerichtet. Allfällige Einnahmen aus seiner Tätigkeit, insbesondere aus etwaigen wirtschaftlichen Betätigungen, dürfen nur seinen gemeinnützigen Zwecken dienen, soweit die wirtschaftlichen Tätigkeiten nicht ohnedies ausgelagert werden. Er kann wirtschaftliche Geschäftsbetriebe im Rahmen der Gemeinnützigkeit im Sinne der §§ 34 ff BAO selbst oder durch Körperschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit durchführen. Auch ist der Verein berechtigt, sich an Kapitalgesellschaften zu beteiligen.

Zweck des Vereins ist
a) die Förderung der Mobilität unter besonderer Bedachtnahme auf

  • soziale Verträglichkeit
  • Schonung der Ressourcen
  • Ausgleich von gegensätzlichen Interessen zwischen individueller Mobilität und Umweltschutz
  • wechselseitige Hilfe und Unterstützung der Verkehrsteilnehmer.

b) die Förderung des Reisens mit Kraftfahrzeugen und anderen Verkehrsmitteln aller Art unter möglichst effizienter Nutzung der vorhandenen Verkehrsressourcen und unter Bedachtnahme auf einen umweltbewussten Tourismus sowie des geordneten Ablaufs des Reiseverkehrs und des Schutzes der Reisenden, insbesondere auch von Mitgliedern ausländischer Automobilclubs im Inland und von Mitgliedern des ÖAMTC auch im Ausland.
c) die Förderung der Verkehrssicherheit im Zusammenhang mit den sonstigen Vereinszielen;
d) die Förderung der Interessen der Mitglieder in deren Eigenschaft als Konsumenten im Zusammenhang mit den sonstigen Vereinszielen;
e) die Förderung der Jugend in Freizeit, Sport, Erholung und Bildung im Zusammenhang mit den sonstigen Vereinszielen;
f) die Förderung des Rettungswesens und von Hilfeleistungen in Notfällen.

Hinweis zu den Satzungen. Der Austritt eines Mitglieds wird mit Ende des Jahres rechtswirksam, wenn die Abmeldung schriftlich (E-Mail gilt als schriftlich) bis längstens 31. Oktober des gleichen Jahres beim Verein (hinsichtlich der direkten Einzelmitglieder beim Generalsekretariat des ÖAMTC) erfolgt. Nach einem Übergang auf das „gleitende Mitgliedschaftsjahr“ wird sinngemäß der Austritt mit Ende der jeweiligen Beitragsperiode, bei einer Abmeldung bis längstens 2 Monate vorher rechtswirksam.

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