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Donnerstag, 18.September 2025

ÖAMTC zu Besitzstörungsklagen: Gesetzgeber muss handeln!

Fragwürdiges Geschäftsmodell: Mobilitätsclub wendet sich an Justizministerin Sporrer.

Der ÖAMTC hat aufgrund des enormen Anstiegs an Besitzstörungsklagen und entsprechenden Androhungen wirksame gesetzliche Maßnahmen gegen die systematische und überzogene Abkassiererei verlangt. Nun hat Justizministerin Anna Sporrer einen Entwurf für eine Gesetzesänderung in Begutachtung gegeben.

Martin Hoffer, ÖAMTC-Chefjurist

"Leider wird der sinnvolle und notwendige Schutz von privatem Besitz für ein lukratives Geschäftsmodell missbraucht. Sowohl den oft unverschämt hohen und oft auch mehrfachen Forderungen muss endlich ein Riegel vorgeschoben werden."

Erfolge des Clubs bei Musterverfahren

Notwendige Nadelstiche, aber keine finale Lösung des Problems.  

In mehreren Fällen ist es möglich, die eine oder andere Rechtsfrage in Gerichtsverfahren zu klären. So gelang es, die Berechtigung der Besitzstörungsklage zu beseitigen, indem man unmittelbar nach Einlangen eines Abmahnbriefes erklärt, einen Vergleich vor Gericht schließen zu wollen. Allerdings bleibt die Höhe der dann entstehenden Kosten immer noch offen.

Auch die Frage, ob eine Anmietung bloß zu Zwecken der Überwachung bzw des Inkassos ausreicht, um die Klage einzubringen, konnte zu Gunsten der Autofahrer geklärt werden. Derzeit wird versucht, noch einen weiteren Weg zur Vermeidung einer Besitzstörungsklage, nämlich die Vorlage eines Notariatsaktes, zu gehen.

Nun stellt sich nach all diesen Gerichtsurteilen die Frage, was der Gesetzgeber regeln kann und soll. Der erwähnte Entwurf des Justizministeriums will für Störungshandlungen, die mit einem Kraftfahrzeug begangen wurden, die Bemessungsgrundlage für die Anwaltskosten für das Verfahren bis zu einer ersten Gerichtsverhandlung senken. Nach Berechnungen senkt das die möglichen Kosten von derzeit etwa € 400 auf zwei Drittel bis zur Hälfte.

Auch die Anrufung des Obersten Gerichtshofes zur Schaffung einer bundesweit einheitlichen Rechtsprechung ist vorgesehen. Beides ist aber auf fünf Jahre begrenzt. Ob damit das einträgliche Geschäft mit angedrohten Klagen und anderen obskuren Forderungen in Zaum gehalten werden kann, bleibt weiterhin eine große Frage. Weiters fragwürdig ist, ob sich Anwälte finden, die bei den geringen Ansprüchen eine berechtigte Maßnahme gegen nicht akzeptable Besitzstörungen setzen wollen.

Nicht jede Besitzstörungsklage ist eine Abzocke!

Dem Club ist besonders wichtig zu betonen:
Man muss zwischen schikanösen Abzockereien und berechtigtem Schutz des privaten Besitzes klar unterscheiden. Das klingt zwar einfach, führt aber zu einer sehr heiklen Gratwanderung.

Aktuell läuft das Begutachtungsverfahren zu dem Entwurf. Der Club arbeitet gerade an einer fundierten Stellungnahme.

Aktuelle mediale Beiträge zum Thema:

Live Spezial: Sporrer: Drohpotential bei "Parkplatzabzocke" reduziert
Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ), Martin Hoffer (Leiter der ÖAMTC Rechtsdienste) und Ludwig Dvořák (AK-Bereichsleiter für arbeitsrechtliche Beratung und Rechtsschutz) informieren über die geplanten Maßnahmen gegen das Geschäftsmodell der "Parkplatzabzocke" und geben dabei auch Einblicke in die Praxis.

Live Spezial vom 18.09.2025 - ORF ON

Bürgeranwalt: Wird neues Gesetz Besitzstörungsklagen eindämmen?

Bürgeranwalt vom 27.09.2025 - ORF ON:

Am Schauplatz: Geschäftsmodell Abzocke: Abzocke per Anwaltsschreiben: Wer nur kurz auf Parkplätzen hält, bekommt plötzlich teure Besitzstörungsklagen, sogar bis zu 350 Euro Strafe drohen. Autofahrer fühlen sich schikaniert. Wo schützt das Recht?

Am Schauplatz vom 25.9.2025 - ORF ON

ÖAMTC TV: Besitzstörungsklagen

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ÖAMTC Rechtsberatung einholen

Auf jeden Fall stimmen wir Frau Bundesministerin Sporrer in einem Punkt vollinhaltlich zu:

Im Zuge der, in den Räumen des ÖAMTC, abgehaltenen Pressekonferenz hat sie Betroffenen geraten, nicht sofort zu zahlen, sondern Beratung bei ÖAMTC oder Arbeiterkammer einzuholen. Auch wenn manchmal der Rat sein wird, den geforderten Betrag zu zahlen, können unsere Expertinnen und Experten in vielen Fällen auch helfen, andere Lösungen zu finden oder auch neue Probleme zu erkennen, die der Club dann in Musterverfahren vor die Gerichte trägt.

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