Besitzstörungsklagen gegen Autofahrer:innen als Geschäftsmodell. Solche Klagen sind in den vergangenen Jahren stark angestiegen. Allein 2023 gab es in Wien fast 2.900 solcher Anzeigen. Aber der Abzocke mit Besitzstörungsklagen soll jetzt ein Riegel vorgeschoben werden, mit Gesetzesänderungen, die am 1. Jänner 2026 in Kraft treten sollen. So sollen in solchen Fällen die Anwaltskosten gesenkt und die Bemessungsgrundlage ebenfalls gesenkt werden. Dem ÖAMTC gehen diese Regelungen aber nicht weit genug. Warum und was im Falle unlauterer Besitzstörungsklagen noch geändert werden sollte, das bespreche ich jetzt gleich mit dem ÖAMTC Chefjuristen Martin Hoffer. Hallo Martin! Herzlich willkommen im Studio! Ja, Servus! Martin, ein emotionalisierendes Thema, wir wissen, worum es geht. Jetzt ganz kurz die Frage, was wird sich denn am 1. Jänner im Zuge dieser Diskussion unlautere Besitzstörungsklagen ändern? Kleine Anmerkung: Besitzstörungsklagen an sich, sind nicht unlauter. Unlauter, sind eher meistens die Forderungen, die dem voran gehen. Mit der Klagesdrohung: "Also, wenn du mir nicht 400€ zahlst, dann verklage ich dich." Und das passiert sehr oft. Also die genannte Zahl von Klagen ist nur eine kleine Zahl von dem, ein kleiner Prozentsatz von dem, was in der Praxis läuft, dass nämlich viel mehr außergerichtlich angedroht und auch in der Regel bereinigt wird. Und genau das ist das Problem. Wie schafft man es, dass die Attraktivität sowohl der Klage in Schikane fehlt, aber auch die Attraktivität der Abmahnung vor der Klage so unattraktiv macht, dass es nur dort übrigbleibt, wo sie notwendig ist. Und genau diese Schwierigkeit hat jetzt einmal das Justizministerium begonnen, in den Griff zu bekommen mit folgender Änderung: Es ist die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Anwaltskosten bei den Fällen, wo die Besitzstörung mit einem Kraftfahrzeug begangen wurde, herabgesetzt auf 40€. Das ist jetzt einmal eine Zahl. Das heißt, die Anwaltskosten bei Gericht, wenn die erste Tagsatzung, also die erste Verhandlung, abgeschlossen ist, darf nicht höher sein als 107€. Es kommen aber dann noch, je nachdem, ob man sich vergleicht oder ob ein Versäumungsendbeschluss ergeht, und Verfahrenskosten per Gericht von 140 oder 70€ dazu. Und die Halterauskunft, also das, was man zahlt, dafür, dass man draufkommt, wer ist überhaupt der Zulassungsbesitzer, kosten noch einmal 21€. Was heißt das am Ende des Tages? Die Forderungen sind dann in etwa begrenzt auf 200€ gegenüber derzeit über 400€, die man seriöserweise verlangen kann. Das heißt, das ist immerhin eine Reduktion auf die Hälfte. Nur die Probleme sind ja weitaus größer. Es geht nicht nur darum, dass Besitzstörungsklagen angedroht werden. Wir haben hier zum Beispiel ganz ein klassisches Beispiel, wo wir als ÖAMTC schon vor mehreren Jahren erfolgreich es geschafft haben, zum Beispiel die Androhung einer Abschleppung, die ja da dargestellt ist, wegzubekommen. Die darf jetzt nicht mehr so ohne weiteres sein. Aber da sieht man wieder, typisch Häuserkampf. Ja, eine Rechtsfrage nach der anderen wird alles probiert und ausgenutzt. Es wird von den anderen alles probiert. Und es wird von uns auch wieder probiert, wie kriegt man das im Klagewege oder im Bestreitungswege einer Klage wieder weg. Und da haben wir immer wieder auch größere und kleinere Erfolge. Zuletzt ein sehr großer Erfolg unsererseits, dass etwa festgestellt wurde, wenn man vor Einleitung des Gerichtsverfahrens erklärt, ich bin bereit, bei Gericht einen Vergleich zu schließen, dass das die Klageberechtigung zerstört. Das aber nicht wirklich was aussagt über die Kosten. Da ist jetzt vielleicht die Neuregelung wieder sehr hilfreich. Aber zumindest, dass man gar nicht mehr wegen Besitzstörung klagen kann. Was weiterhin passiert, ist das da zusätzliche Klageforderungen kommen wegen Überwachungskosten. Oder dann tauchen plötzlich zweite, dritte Besitzer auf, die auch nach einem Jahr draufkommen "Jessas, ja richtig! Ich bin ja damals auch gestört worden.!" Oder es gibt jetzt ein neues Instrument, das prinzipiell gar nicht so schlecht ist. Die Vertragsstrafe etwa bei Supermarktparkplätzen oder bei Parkhäusern, wo vereinbart ist, dass man bei Zuwiderhandlungen so und so viel zahlen muss. Auch da wäre natürlich eine Schranke sinnvoll, dass man da nicht auch wieder 300 oder 400€ verlangen kann, sondern dass man das halt auf 100 oder 120€ begrenzt. Das sind so die vielen Baustellen, mit denen wir uns derzeit beschäftigen. Und daraus sieht man schon, dass das, was jetzt vom Justizministerium ausgearbeitet wurde, ein erster Schritt ist, um zu signalisieren, da soll jetzt was passieren, aber keineswegs geeignet ist, das ganze Thema aus der Welt zu schaffen. Ich bin sicher, die Kreativität, wenn man so will, auf der Seite derer, die damit die Hand aufhalten wollen, ist nicht damit erschöpft, sondern wird einfach nur in eine neue Ebene gehoben. Und für uns auch wieder eine neue Herausforderung für nächstes Jahr., sich wieder etwas einfallen zu lassen. Also, da kann man scheinbar auch sehr viel Geld damit verdienen und es ist ein sehr komplexes Thema. Der ÖAMTC hat ja, du hast es schon erwähnt, so etwas wie eine Parteienstellung im Sinne seiner Mitglieder, auch in der Gesetzeswerdung. Jetzt nur eine Frage, wie kann sich denn der ÖAMTC in so einem Fall einbringen? Naja, das ist ganz interessante Frage. Parteienstellung bei Gesetzesbegutachtungen kommt nur gesetzlichen Interessenvertretungen zu, aber es kann natürlich jeder Bürger, jede Bürgerin eine Stellungnahme abgeben. Wir sind so irgendwo dazwischen, wir werden in der Regel zu Stellungnahmen eingeladen, das hat einen großen Vorteil bei der Einbringung der Begutachtung, der Stellungnahme. Es ist auch gut so, dass man uns auch manchmal zu Dingen befragt, wo wir nicht wirklich was dazu zu sagen haben. Aber lieber ein paar Mal zu viel als zu wenig. Und wir sind da natürlich im Begutachtungsverfahren dabei. Aber wir sind auch schon, und das ist das viel Wesentlichere, oft schon viel früher eingebunden, indem wir Kontakte haben zu den einschlägigen Ministerien, aber auch zu anderen Interessenvertretungen, Kammern, der Verein für Konsumenteninformation ist da auch ein ganz ein wichtiger Partner bei dem Thema. Wir sind natürlich in Kontakt, auch mit den politischen Parteien, zum Teil auch Berater bei Parlamentsbesprechungen und dergleichen. Auch auf der europäischen Ebene präsent oder ganz lokal auch in Wien zum Beispiel. Das sind schon wichtige Plätze, wo wir unsere Positionen einerseits einbringen, aber nicht nur Positionen, einfach unser Know-how. Ja wir sind nicht immer die, die sagen: "Wir wollen jetzt unsere Meinung durchsetzen." Manchmal ist es auch gut einfach Unsinn oder Fehler von anderen zu vermeiden und zu sagen" Wir haben jetzt nicht unbedingt ein persönliches oder Clubinteresse dran, aber bitte schön so nicht, denn das und das würde drohen." Da kann man auch immer wieder sagen: "Macht es nicht zu einseitig, denn das könnte dann verfassungswidrig sein." Das heißt, das ist gar nicht unser Thema, das dann zu problematisieren, sondern da können wir nur sagen: "Es wird wahrscheinlich irgendein Anwalt kommen und wird diese oder jene Frage stellen und dann wird das Gesetz halt fliegen." Und genau das ist auch eine Rolle, die wir sehr gerne wahrnehmen. Und wo wir auch durchaus auch überzeugt sind und überzeugen können und auch immer wieder gehört werden. Danke für diese Beschreibung. Ganz kurz noch mal zum Thema dieser fragwürdigen Besitzstörungsklagen oder des Androhens. Fälle, die immer wieder zitiert wurden, war zum Beispiel der Klassiker Tankstelle. Jemand fährt bei einer Tankstelle durch, aber nur um den Weg abzukürzen, also tankt nicht, sondern nutzt die Tankstelle für eine Abkürzung. Und dann gab es in manchen Fällen so eine Androhung. Wird sowas auch weiter möglich sein? Wahrscheinlich schon, und das soll auch so sein. Bitte versetzen wir uns nicht nur in die in die Rolle des Armen, der jetzt da abgezockt wurde. Du hörst schon raus, mein Verständnis ist auch nicht unendlich. Auf der anderen Seite haben wir das Interesse der Tankstelle, die natürlich jeden zusätzlichen Verkehr als eine Gefährdung des Betriebes oder auch unter Umständen eine Störung des Geschäftsinteresses sehen kann. Wenn es jetzt wirklich nur darum geht, sich eine halbe rote Ampelphase zu ersparen und deswegen durch die Tankstelle zu fahren, dann sind wir durchaus auch interessiert daran, das abzustellen. Aber dann geht es nicht darum, die Hand aufzuhalten und zu sagen: "Ätsch, du bist jetzt vor vier Wochen da bei mir durchgefahren!“ Sondern alles zu tun, dass dieses Durchfahren unterbunden wird, mit entsprechend klaren Hinweisen: "Bitte nicht durchfahren" etc. Oder natürlich die Ursache auch zu bekämpfen. Wenn etwa eine Stadtverwaltung merkt, eine Ampelphase führt dazu, dass man sich eine Abkürzung sucht. Na, dann sollte man vielleicht auch schauen, ob die Ampelphase selber nicht zu optimieren ist, dass das gar nicht notwendig ist. Also das siehst du schon. Wir haben natürlich mehrere Baustellen, auch wo wir da tätig sind. Also klarerweise geht es uns darum, zu vermeiden, dass jemand überhaupt einmal in eine Falle tappt. Aber wenn er in die Falle getappt ist, dann soll auch die Konsequenz angemessen und seriös sein. Du hast mir das nächste Stichwort schon gegeben. Der zweite Fall, den ich kurz ansprechen wollte, ist jemand der Ausschilderung, also dass dieser Platz auch als solcher gekennzeichnet ist, nämlich privat. Jetzt nehmen wir an, als Beispiel, ich komme auf einen Parkplatz, da ist ein Schranken auf der Seite, der aber nicht zu ist, sondern offen, könnte ich als Einladung verstehen, komme ich mit der Argumentation durch? Du kommst durch einen Schranken durch, aber nicht argumentativ, denn es kommt nicht darauf an. Das ist natürlich jetzt ein sehr drastisches Beispiel, was wir hier am Bild haben. Aber jede Darstellung oder jede Gestaltung, die in mir Zweifel aufkommen lassen müsste, dass es sich nicht um eine öffentliche Straße handelt, sollte eigentlich schon dazu führen, dass ich eher nicht hineinfahre oder gehe. Es muss nicht eine bestimmte Form eingehalten werden, um darzustellen, dass es sich um Privatgrund handelt. Da genügt auch ein Schranken, der dazu dient, gelegentlich auch zu, zu sein. Aber alleine der Umstand, dass er da ist, zeigt schon, da ist nicht eine geschlossene Verbindung oder eine durchgehende Verbindung auf Dauer mit dem öffentlichen Grund gegeben. Auch der Hinweis, hier gilt die Straßenverkehrsordnung, der öfters auch bei Privatgrundstücken angebracht ist, ist eher der Hinweis für das Gegenteil, dass es eben eine Privatfläche ist, bei der, der Grundeigentümer gesagt hat, bei mir gilt aber trotzdem die Rechtsverordnung und die Regeln der STVO, Fahren auf Sicht oder Bodenmarkierungen sind einzuhalten usw. Ja eh, aber es ist kein Argument, dass man sagt. "Es war eh eine STVO Fläche, daher Straße mit öffentlichem Verkehr." Das zählt nicht! Und mitunter geht es auch darum, nicht vor Privatgrundstücken zu parken. Wir wissen, dass man nach der Straßenverkehrsordnung als Lenker eines Fahrzeuges vor einer Hauseinfahrt halten darf oder sogar parken, wenn der Lenker im Fahrzeug bleibt, damit er rechtzeitig wegfahren kann. Das ist bei der privaten Besitzstörung so nicht zwingend. Natürlich orientiert sich die Rechtsprechung schon ein bisschen auch an der STVO, aber erzwingen werde ich das auch nicht können, kommt halt dann auf die Umstände des Falles an. Wir haben einen Fall gehabt, wo sogar der ÖAMTC als Pannenhelfer erfolgreich sogar leider verklagt worden ist, weil unser Pannenfahrer halt vor der Hauseinfahrt geparkt hat, weil er sein Auto im fließenden Verkehr nicht abstellen konnte, um dem anderen, dem Straßenkameraden, der ein Problem hatte, zu helfen. Und da hatte das Gericht gesagt: „Hättest du die Warnleuchten aufgedreht, dann wäre nicht geklagt worden." Das weiß man natürlich nicht vorher. Und was da der Unterschied sein soll. Und unser Pannenfahrer war in Rufweite von dem Fahrzeug entfernt. Und wir haben so das Gefühl, da hat nur jemand hinter dem Fenster gelauert, dass er da irgendjemandem die Klage androhen kann oder auch klagen kann. Interessanterweise sind solche Dinge sehr stark verbreitet bei Rechtsanwälten selber, die natürlich auch für die Klageführung dann eigene Kosten verrechnen. Während sich sonst die Geschichte schon wieder nicht mehr auszahlt, wenn man fremde Anwälte beauftragen muss. Völlig klar. Jetzt, wenn ich eine Klagesdrohung bekomme, was würdest du mir raten? Sofort bezahlen oder zuerst in der zum Beispiel ÖAMTC Rechtsberatung anzurufen? Also ich betrachte das als eine rhetorische Frage. Natürlich ist es gescheit, nicht gleich zu zahlen, aber auch nicht auf eigene Faust irgendwelche Gegenargumente zu publizieren oder irgendwas zurückzuschreiben oder anzurufen, sondern wirklich als ersten Schritt sich bei uns beraten zu lassen. Ich kann aber nicht versprechen, dass diese Beratung dazu führt, dass man sich die Bezahlung erspart. Nur sie kann erstens dazu führen, dass man nicht noch mehr zahlt, dass man den Schaden begrenzt. Und sie hat durchaus Chancen, dass man auch bei der Höhe der Forderungen etwas machen kann, dass man vielleicht im Grunde auch etwas bekämpfen kann. Oder dass man überhaupt auf irgendetwas draufkommt, wo man sagt, dieser Fall ist doch ein bisschen anders als die üblichen und daher gewinnen wir wieder für unsere zukünftige Beratung daraus Argumente und wir können im Einzelfall vielleicht auch helfen. Letzte Frage Martin dazu. Der ÖAMTC war eingebunden in den Gesetzänderungsprozess, der jetzt ab 1. Jänner schlagend wird. Es hat eine Pressekonferenz auch im Haus in der Baumgasse in Wien gegeben mit der Justizministerin. Du hast aber auch gesagt, das ist jetzt oder kann nicht das Ende der Dinge sein. Wir sind noch nicht zufrieden mit dem, was jetzt am Tisch liegt. Was muss denn noch kommen, damit der ÖAMTC auch zufrieden ist? Ja, ganz eine kleine Korrektur. So wirklich eingebunden waren wir nicht in das, was da jetzt vorgelegt wurde. Wir haben uns nur trotzdem bereit erklärt, bei der Pressekonferenz mitzutun, weil wir doch ein Signal setzen wollten. Ja, es ist positiv zu bewerten, dass hier seitens der Politik, auch seitens des zuständigen Ministeriums einmal ein Schritt gesetzt wird. Wie der zustande gekommen ist, da haben wir durchaus auch Kontakte zu anderen Institutionen, Anwälten und dergleichen, die so wie wir ein bisschen Zweifel haben daran, dass das jetzt der Weisheit letzter Schluss ist. Ich glaube, dass diese Maßnahme prinzipiell ein Teil, ein brauchbarer Teil eines Gesamtwerkes ist. Aber es geht hier um wesentlich mehr, nämlich wirklich auch schon im Vorfeld Abmahnschreiben, die definitiv schikanös eingesetzt werden, zu unterbinden. Und andererseits, die Befürchtungen gibt es auch, zu vermeiden, dass hier, weil es nicht anders geht, einfach nur massenhaft Klagen eingebracht werden, die dann dazu führen einerseits, dass die Gerichte überlastet sind, andererseits, dass wir in der Beratung auch etwas überlastet sind, weil wir dann nur sagen können, diese oder jene Schritte vor Stattfinden des Prozesses zu setzen, um die Kosten halt halbwegs im Griff zu behalten. Gegen die Schikane selbst, ob da der Zug zum Obersten Gerichtshof wirklich ein probates Mittel ist, wird sich schon alleine aufgrund der Kapazitäten, die dort beschränkt sind, wahrscheinlich eher bezweifeln lassen. Also uns geht es darum, möglichst frühzeitig einerseits die Vorbereitung einer Klage nur für die Fälle zu fördern, wo das wirklich einen richtigen seriösen Grund hat. Und andererseits, und das ist ja bis jetzt gar nicht angesprochen worden, auch alternative Umgehungen dieser Beschränkungen zu vermeiden. Also etwa, dass dann Forderungen erstellt werden, noch einmal Feststellungen einer Störung oder zusätzliche Kosten verlangt werden. Da geht es natürlich auch weiterhin darum, dass wir mit unserer Infrastruktur, mit unserer Unterstützung auch weiterhin Mitglieder begleiten in Gerichtsverfahren, um damit auch die weiterhin sich stellenden offenen Rechtsfragen zu klären. Und so wie bisher nicht alle, aber doch einige recht wichtige Fragen dann einer Entscheidung in unserem Sinne zuzuführen. Martin, Danke sehr für deine Informationen. Es ist ein umfassendes Thema, deswegen haben wir heute ein bisschen länger darüber geredet. Es liegt noch viel Arbeit vor euch. Ich weiß, ihr werdet dranbleiben, so wie immer. Wir werden dranbleiben bei eurem dranbleiben und da noch oft berichten. Und danke für deine Informationen. Ja, danke auch für die Einladung! Servus.