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Littering-Strafen: Achtlos weggeworfener Müll kann teuer werden - auch im Ausland

Neue Littering-Regeln in der Schweiz, Müll aus dem Autofenster gefährdet zudem die Verkehrssicherheit.

© ÖAMTC
Müll am Straßenrand -  

Eine leere Getränkedose am Straßenrand, der Zigarettenstummel im Sand oder die Verpackung auf der Parkbank: Was manche als Bagatelle ansehen, kann empfindlich ins Geld gehen, auch im Urlaub. In vielen Ländern wird sogenanntes Littering, also das achtlose Wegwerfen von Müll im öffentlichen Raum, streng geahndet. "Viele Reisende kennen die strengen Regeln aus Ländern wie Japan oder Singapur. Weniger bekannt ist, dass auch zahlreiche europäische Staaten Geldstrafen für Littering verhängen", erklärt ÖAMTC-Reiseexpertin Yvette Polasek.

Strenge Littering-Regeln im Ausland

  • Schweiz:
    Besonders aktuell ist das Thema in der Schweiz. Dort gelten seit Anfang August erstmals landesweit einheitliche Regelungen gegen Littering. Je nach Art und Menge des weggeworfenen Abfalls können Geldstrafen von bis zu 250 Schweizer Franken verhängt werden. Für die illegale Entsorgung größerer Abfallmengen sind sogar deutlich höhere Strafen vorgesehen. 

    "Gerade bei Wanderungen, Ausflügen oder Picknicks sollten Abfälle wieder mitgenommen und ordnungsgemäß entsorgt werden. Die neuen Schweizer Bestimmungen gelten selbstverständlich auch für Urlauber:innen", sagt Polasek.
     
  • Frankreich:
    Auch in Frankreich wird das Wegwerfen von Müll konsequent bestraft. Wer Zigarettenstummel, Verpackungen oder andere Abfälle im öffentlichen Raum entsorgt, muss mit einer Sofortstrafe von 135 Euro rechnen. Bei schwereren Verstößen können die Strafen auf bis zu 1.500 Euro steigen.
     
  • Italien:
    In Italien ist das Wegwerfen von Zigarettenstummeln, Kaugummis, Kassenzetteln und anderen Kleinabfällen ausdrücklich verboten. Die vorgesehenen Geldbußen liegen zwischen 30 und 150 Euro
     
  • Singapur:
    Besonders rigoros geht Singapur gegen Müllsünden vor, es zählt zu den strengsten Ländern weltweit. Für Littering drohen hohe Geldstrafen. Wiederholungstäter:innen können zusätzlich zu sogenannten "Corrective Work Order" verpflichtet werden und müssen Reinigungsarbeiten im öffentlichen Raum leisten.

Bis zu 1.000 Euro Strafe für Müllentsorgung durch das Autofenster

Auch in Österreich ist das Wegwerfen von Abfällen im öffentlichen Raum nicht erlaubt. Das achtlose Entsorgen von Müll kann als Verwaltungsübertretung geahndet werden. Aber nicht nur auf Straßen, Plätzen oder in Parks drohen Strafen. Auch das Entsorgen von Müll aus dem fahrenden Fahrzeug ist verboten. Wer Müll aus dem fahrenden Fahrzeug wirft oder eine Zigarette aus dem Fenster schnippt, riskiert zusätzlich erhebliche rechtliche Konsequenzen.

  • Die Straßenverkehrsordnung (StVO) sieht für die gröbliche Verschmutzung der Fahrbahn eine Strafe von bis zu 72 Euro vor.
  • Neben Polizeistrafen drohen hohe Schadenersatzforderungen, wenn durch weggeworfenen Müll ein Schaden entsteht. Konkrete Risiken: Brände und Waldbrände durch glimmende Zigarettenreste sowie Verkehrsunfälle als Folge achtlos weggeworfener Gegenstände.
  • Bei fahrlässiger Brandstiftung oder Personenschaden durch einen Unfall drohen zusätzlich strafrechtliche Konsequenzen.
  • In Wien greift zusätzlich das Wiener Reinhaltegesetz: Wer Abfall auf öffentlichem Grund wegwirft, riskiert eine Verwaltungsstrafe von bis zu 1.000 Euro - ein Vielfaches der StVO-Sanktion. 
  • Ähnliche Vorschriften können auch in anderen Bundesländern und Gemeinden gelten.

Empfehlung

"Gerade auf längeren Autofahrten empfiehlt es sich, Abfälle bis zur nächsten Rastmöglichkeit im Fahrzeug aufzubewahren und anschließend ordnungsgemäß zu entsorgen. Das nützt Umwelt und Verkehrssicherheit gleichermaßen", betont die ÖAMTC-Reiseexpertin.

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