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Taxifahrt mit Folgen - eine überraschende Deckungslücke

ÖAMTC-Rechtsberatung: Aus der Praxis - Beim Öffnen der Taxitüre hörte Frau R. einen Krach. Ein anderer PKW hatte die aufgehende Tür gestreift. Wer kommt für den Schaden auf?

Ihr Recht von Mag. Gabriele Pfeiffer, ÖAMTC-Juristin

Beim Öffnen der Taxitüre hörte Frau R. einen Krach ...

Eine Bushaltestelle, Wind, Regen, Kälte - und ein zufällig vorbeikommendes Taxi. Frau R., sonst eine überzeugte Öffi-Benutzerin, leistete sich diesmal den Luxus. Kurze Zeit später hielt das Taxi vor ihrem Wohnhaus. Frau R. zahlte, öffnete die Tür - und vernahm im selben Moment einen furchtbaren Krach. Ein anderer PKW hatte die aufgehende Tür gestreift. Vielleicht hatte sie doch nicht so gut nach hinten geschaut? Am anderen Fahrzeug war zwar kaum ein Schaden, doch am Taxi war die Tür komplett gestaucht.

Der Anwalt des Taxiunternehmers - das Taxi war nicht kaskoversichert - forderte die Reparaturkosten des Taxis und den Ersatz für die schlechtere Prämieneinstufung. Alles in allem EUR 2.300,-.

Wer kommt für diesen Schaden auf?

Diese Frage stellte Frau R. der Clubjuristin, Mag. Gabriele Pfeiffer. Was glauben Sie:
a) Die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners?
b) Die Haftpflichtversicherung des Taxis?
c) Die private Haftpflicht- (Haushalts-)Versicherung von Frau R.?

Antwort: a) Nein. In solchen Fällen wird dem Vorbeifahrenden üblicherweise kein Verschulden angelastet.
Antwort: b) Nein. Diese deckt nur Schäden an fremden Fahrzeugen, nicht am eigenen.
Antwort: c) Auch nicht. So unglaublich es klingt: Den Schaden muss Frau R. aus eigener Tasche zahlen - trotz umfassender Haushaltsversicherung.

Überraschende Deckungslücke

Schäden, die durch die Verwendung eines Kraftfahrzeuges entstehen, sind nämlich laut den Bedingungen für die Privathaftpflichtversicherung ausgeschlossen. Und das Schlimme ist: Man wird in Österreich keine Versicherung finden, die dieses Risiko abdeckt.

Für Frau R. konnte die ÖAMTC-Juristin einen fairen Vergleich aushandeln. Jeder andere Insasse in einem fremden Auto ist aber dieser Gefahr nach wie vor schutzlos ausgeliefert. Der ÖAMTC wird versuchen, die Versicherungswirtschaft für eine Lösung zu gewinnen, und wird weiterhin für die Schließung dieser Deckungslücke kämpfen.

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Die Club-Juristen stehen mit Rat und Tat zur Seite, Termine unter Tel, 01 711 99-215 30, Infos unter  ÖAMTC-Rechtsberatung.

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