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Reparieren statt Wegwerfen - Totalschadensabrechnung

ÖAMTC-Rechtsberatung: Aus der Praxis - Ablöseangebot bei Totalschaden hinterfragen.  

Ihr Recht von Mag. Gabriele Pfeiffer, ÖAMTC-Juristin

Ablöseangebot bei Totalschaden hinterfragen

Hubert W. hing an seinem Fahrzeug, das merkte die Juristin gleich. Und nun sollte er sich davon trennen, nur weil es die Versicherung des Gegners nach einem Unfall als Totalschaden einstufte?

Rechenaufgabe.

Laut dem Sachverständigengutachten waren die Reparaturkosten höher als der Wert des Pkw. Im Detail: Die Reparaturkosten wurden mit 4.950 Euro veranschlagt, der Wiederbeschaffungswert mit 4.000 Euro. Fotos und Schadenbeschreibung des Pkw wurden von der Versicherung – wie dies seit einigen Jahren üblich ist – anonymisiert in eine Internetplattform, die sogenannte „Wrackbörse“ gestellt. Das höchste Angebot belief sich auf 1.340 Euro. Die Rechnung der Versicherung: Wiederbeschaffungswert abzüglich Wrackwert ergibt einen Auszahlungsbetrag von 2.660 Euro. Für Herrn W. niederschmetternd!

Lichtblick.

Was sich die Juristin fragte: Bekommt man auf dem freien Markt wirklich um 4.000 Euro das gleiche Vehikel wieder? Mit Hilfe des technischen Beraters des Clubs wurde der Gebrauchtwagenmarkt sondiert. Fazit: Durchschnittlich 4.700 Euro müsse man für einen vergleichbaren Pkw hinblättern. Diese Marktanalyse hatte der Versicherungs-Gutachter unterlassen und daher einen zu geringen Wiederbeschaffungswert ermittelt. Außerdem hatte er für kleine Schürfspuren an der Stoßstange 300 Euro abgezogen - zu viel!

Im Plus.

Mit der neuen Kalkulation sah die Sache schon besser aus. Bei Haftpflichtschäden erlauben die Gerichte eine Reparatur auch dann noch, wenn deren Kosten den Wiederbeschaffungswert geringfügig (etwa 10%, in besonderen Fällen sogar bis zu 15 %) übersteigen. Da die Reparaturkosten nur knapp über dem neu ermittelten Wiederbeschaffungswert von 4.700 Euro lagen, war eine Reparatur zulässig. Die Versicherung stimmte zu; Herr W. konnte den geliebten Pkw behalten.

Unterschied: Bei Kaskoschäden gelten wieder andere Spielregeln. Aber auch hier lohnt sich bisweilen eine Überprüfung des Versicherungsangebots. Haben Sie Zweifel, fragen Sie Ihre Club-Juristen!

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