Ohne Helm auf der Piste
ÖAMTC-Rechtsberatung: Aus der Praxis - Einkehrschwung per Rettungsauto.
Ihr Recht von Mag. Teresa Bartunek, ÖAMTC-Juristin.
Ein fast perfekter Wintertag
Bei besten Schneeverhältnissen und Sonnenschein zog Herr L. mit seinem Snowboard weite Schwünge in gemütlichem Tempo auf der Piste, als ihn plötzlich eine unachtsame Skifahrerin von hinten umstieß und zu Sturz brachte. Herr L. fiel dabei so unglücklich, dass er neben mehreren Prellungen auch eine schwere Gehirnerschütterung erlitt.
Kein Helm
Nach seinem Spitalsaufenthalt wandte sich Herr L. an den ÖAMTC, um Unterstützung bezüglich seines Schadenersatzes gegen die Skifahrerin einzuholen. Deren Versicherung machte zwar ein Angebot, wandte jedoch ein Mitverschulden ein, weil Herr L. bei dem Unfall keinen Skihelm getragen hatte.
Weniger Geld
Hätte er einen Helm getragen, wäre es zu geringeren Verletzungen gekommen – so die Begründung der Versicherung. Dieser Einwand ist nach der derzeitigen Rechtslage in Österreich bei einem Unfall auf der Piste nicht berechtigt: Es besteht keine Helmpflicht für erwachsene Ski- oder Snowboardfahrer, daher trifft Herrn L. kein Sorgfaltsverstoß.
Voller Ersatz
Mithilfe der Rechtsberatung erhielt Herr L. schließlich den vollen Schadenersatzbetrag.
Tipp
Auch wenn auf der Skipiste keine allgemeine Helmpflicht besteht, ist das Tragen eines Helms dringend zu empfehlen. Der Oberste Gerichtshof hat kürzlich bei einem unschuldig verunfallten E-Bike-Fahrer ohne Helm ein Mitverschulden erkannt, weil dies auch ohne Pflicht als „Sorglosigkeit in eigenen Angelegenheiten“ zu werten ist. Eine vergleichbare höchstgerichtliche Rechtsprechung ist künftig auch bei Ski- und Snowboardunfällen nicht auszuschließen.
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