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Krankenhaus statt Festtagsschmaus 

ÖAMTC-Rechtsberatung: Aus der Praxis - Kurz vor Weihnachten beabsichtigte Herr A. noch Geschenke für seine Kinder zu besorgen - und wollte dafür den Bus nehmen. Kaum hatte er den Haltestellenbereich betreten, kam er auf einer Eisplatte zu Sturz, eine komplizierte langwierige Beinverletzung  war die Folge. Wochen später suchte Herr A. die ÖAMTC-Rechtsberatung auf: „Habe ich Chancen, vom Busunternehmen Schadenersatz zu erhalten?“ 

Ihr Recht von Dr. Nikolaus Authried, ÖAMTC-Jurist

Haftung

Ist ein Vertrag abgeschlossen (was der Fall war, weil Herr A. Besitzer einer Jahreskarte war), haben Unternehmen wie Verkehrsbetriebe, Autobahnbetreiber etc. die Pflicht, für die Sicherheit ihrer Kunden zu sorgen. Bei Beförderungsunternehmen zählt dazu unter anderem Haltestellenbereiche und Zugänge zu den Stationen so sauber zu halten, dass sie gefahrlos benutzt werden können.

Es gilt eine hohe Sorgfaltspflicht - bereits kleine Nachlässigkeiten können zu einer Haftung für Schäden führen. Ohne Vertragsbeziehung hingegen wird im Schadensfall erst dann gehaftet, wenn ein grober Sorgfaltsverstoß vorliegt.

Unterschied

Ein Sturz einer Person an ein und derselben Stelle kann daher haftungsmäßig ganz unterschiedlich zu beurteilen sein. Würde ein Spaziergänger ohne Ticket den Haltestellenbereich nur durchqueren, haftet der Verkehrsbetrieb erst bei einem groben Sorgfaltsverstoß. Ebenso, wenn ein „Schwarzfahrer“ zu Sturz kommt, denn beide haben mangels Ticket ja keinen Vertrag!

Skurril

Die strenge Haftung gilt aber nur für die Ein- und Ausstiegsstelle des Fahrgastes, entschied der OGH. Legt jemand nach dem Aussteigen ein Stück Weg zu Fuß zurück und stürzt an der nächsten, von ihm nicht genutzten Haltestelle, haftet der Verkehrsbetrieb nicht mehr aus dem Vertrag - daher nur für grobe Fahrlässigkeit.

Beweispflicht

Im konkreten Fall gelang es dem Verkehrsbetrieb nicht nachzuweisen, dass alles getan worden war, um die Eisplatte zu verhindern. Die Beweispflicht für die Einhaltung der hohen Sorgfalt trifft nämlich das Unternehmen.

Letztlich zahlte der Verkehrsbetrieb Herrn A. alle entstandenen Kosten und fast 8.000 Euro Schmerzengeld. Der Besuch in der Rechtsberatung hatte sich somit gelohnt. An der verspäteten Übergabe der Weihnachtsgeschenke hat dies freilich nichts geändert.

Kostenlose Rechtsberatung an den ÖAMTC-Stützpunkten

Die Club-Juristen stehen mit Rat und Tat zur Seite. Termine unter Tel. 01 711 99-21530. Mehr Infos unter ÖAMTC-Rechtsberatung.

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