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Kleine Tafel, große Wirkung

ÖAMTC-Rechtsberatung: Aus der Praxis - Immer wieder staunen Mitglieder über Strafen: „Ich habe doch gar nichts falsch gemacht!“ Vielleicht doch? Oft geht es dabei um die Auslegung von Verkehrszeichen, vor allem von Zusatztafeln. 

Was sagt das Gesetz?

Die StVO ordnet an, dass Angaben und Zeichen auf Zusatztafeln „leicht verständlich“ sein müssen. Das ist nicht immer der Fall. So manche Zusatztafel schafft es gar bis zum Verwaltungsgerichtshof.

Verwirrend. 

Folgende, in Wien mehrfach verwendete Zusatztafel zu einem Halteverbot wurde erst vom VwGH „entschärft“: „Mo–Fr (werkt.) v. 6-12h, ausgenommen Ladetätigkeit mit Lastfahrzeugen, für verbleibenden Zeitraum ausgenommen Taxi“. (Bitte zweimal lesen!) Zahlreiche Mitglieder, die an einem Samstag oder Sonntag geparkt hatten, wandten sich mit ihren Strafen an den ÖAMTC. Das Höchstgericht folgte der Argumentation der Clubjuristen und wertete den Text als unklar und missverständlich – Strafen aufgehoben!  

Unpräzise. 

Ein Fahrverbot mit der Zusatztafel „Ausgenommen Berechtigte“ fiel beim VwGH ebenfalls durch, weil nicht klar ist, für welchen Personenkreis es gelten soll. Auch ein Halteverbot mit der Zusatztafel „Für die Dauer der Veranstaltung“ kann keine Rechtswirkung entfalten. Die Geltungsdauer ist nicht erkennbar, laut Höchstgericht hätte es einer exakten Zeitangabe bedurft. 

Anrainer. 

Dauerbrenner sind Ausnahmen von Fahrverboten in Bezug auf Anrainer. Hier muss man den Text besonders genau lesen. 
„Anrainer“ sind die Rechtsbesitzer (also Eigentümer, Mieter und Pächter) der neben der Straße befindlichen Grundstücke - und nur diese! Dagegen umfasst eine Ausnahme für „Anrainerverkehr“ auch den Verkehr Dritter zu diesen Anrainern, also etwa Besucher, Gäste, Lieferanten und Angestellte.

Feucht ist nicht nass.

Ein Geschwindigkeitslimit mit dem Zusatzsymbol „bei nasser Fahrbahn“ ist laut VwGH eindeutig und für jedermann verständlich. Die Beschränkung gilt, wenn die Fahrbahn mit Wasser überzogen ist - nicht aber, wenn der Belag lediglich feucht ist. Strittig ist, ob es reicht, wenn nur Teile der Fahrbahn von Nässe betroffen sind, etwa ein Fahrstreifen, den man gar nicht benützt.

Kostenlose Rechtsberatung an den ÖAMTC-Stützpunkten.

Die Club-Juristen stehen mit Rat und Tat zur Seite, Termine unter Tel, 01 711 99-215 30, Infos unter  ÖAMTC-Rechtsberatung.

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