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E-Autos in der Kurzparkzone

Ist das Laden in der Kurzparkzone gebührenpflichtig?

Ihr Recht von Dr. Nikolaus Authried, ÖAMTC-Jurist

E-Auto laden in Wiener Kurzparkzone

Überrascht stellte Herr K. fest, dass er für sein an der Ladesäule in einer Wiener Kurzparkzone angestecktes Elektro-Auto eine Organstrafverfügung kassiert hatte. Der Vorwurf: „Parkschein fehlte“. Emotional aufgeladen kam er zur Rechtsberatung des ÖAMTC: „Ich habe noch nie einen Parkschein für das Aufladen meines E-Autos benötigt, wieso plötzlich jetzt?“ 

„Reservierte Parkplätze“ 

Tatsächlich hatte Herr K. alles richtig gemacht, nicht aber die Behörde. Das Fahrzeug war in einem Halte- 
und Parkverbot „ausgenommen E-Kfz während des Ladevorgangs“ abgestellt, Herr K. hatte nachweisbar geladen. Nach dem Verwaltungsgerichtshof gilt jedenfalls für Wien, dass Fahrzeuge von Kurzparkzonen in jenen Bereichen ausgenommen sind, die mittels Verkehrszeichen speziell für sie reserviert sind. So z.B. bei einer Lade­tätigkeit in einer Ladezone, bei Taxis auf Taxistandplätzen etc. Dies gilt nach Ansicht der Stadt Wien auch für Ladevorgänge von Elektroautos in Wien. In anderen Bundesländern können abweichende Regelungen gelten.  

„Bestimmungsgemäße Verwendung“

Die Ausnahme gilt aber nur, solange der „Reservierung“ entsprechend gehandelt wird, also etwa während des Ladevorgangs. Danach treten dieselben Folgen ein wie für ein Fahrzeug, das dort gar nichts zu suchen hat (etwa ein Diesel-Pkw in einer E-Ladezone). Dann drohen Strafen für das Abstellen im Halteverbot und für den fehlenden Kurzparkschein (Hinterziehen der Parkgebühr), zusätzlich dazu kann sogar die Parkgebühr selbst nachgefordert werden.

Rechtsweg

Der ÖAMTC-Jurist riet Herrn K. daher, die Organstrafverfügung nicht zu bezahlen und auf die Strafverfügung zu warten. Nach einem Einspruch mit Abrechnungsbeleg wurde das Verfahren eingestellt. 

Kurzparkzonen und E-Autos

Einige Kurzparkregelungen sehen Vergünstigungen für das Parken von (reinen) E-Kfz vor:
a) ein zeitlich begrenztes Parken ohne Gebührenpflicht oder
b) ein unbefristetes und kostenloses Abstellen.
Um Ärger zu vermeiden, sollte man sich vorher über die vor Ort gültigen Regelungen erkundigen. 

Kostenlose Rechtsberatung an den ÖAMTC-Stützpunkten

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