Großbritannien
Personaldokumente
Reisedokumente
Reisende, auch Minderjährige, benötigen einen für die Dauer der Reise gültigen Reisepass. Der Personalausweis wird nicht anerkannt (mit Ausnahme von Gibraltar).
Für touristische Reisen bis zu 6 Monaten wird kein Visum benötigt. Jedoch benötigen alle EU-Bürgerinnen und -Bürger, somit auch alle Österreicherinnen und Österreicher, seit 2. April 2025 für die Einreise nach Großbritannien eine elektronische Einreisegenehmigung (Electronic Travel Authorisation ETA). Ausgenommen sind nur Transitverbindungen, bei denen der Transitbereich des Flughafens nicht verlassen wird. Die ETA kostet 16 GBP (rund 20 Euro). Da die Bearbeitung des Antrags bis zu 72 Stunden dauern kann, wird Reisenden empfohlen, die ETA rechtzeitig vor Reiseantritt zu beantragen.
Alle Details zur Einreisegenehmigung.
Die Beantragung der ETA ist ausschließlich online möglich:
- über das Portal der Regierung oder
- über die offiziellen ETA-Apps für Android und iOS
ÖAMTC Tipp: Beantragen Sie die ETA-Einreisegenehmigung nur direkt auf der offiziellen Website oder App der zuständigen britischen Behörde. Im Internet gibt es zahlreiche kommerzielle Anbieter, die jedoch hohe Gebühren verrechnen!
Einreise nach Gibraltar
Für die Einreise nach Gibraltar wird keine elektronische Einreisegenehmigung benötigt. Ein gültiger Reisepass oder Personalausweis sind ausreichend.
Britischen Überseegebiete
Für die Einreise in die weiteren britischen Überseegebiete gelten abweichende Einreisebestimmungen.
Gut zu wissen: Weder der nationale Führerschein noch der Identitätsausweis sind gültige Reisedokumente.
Vollmacht für alleinreisende Kinder
Minderjährige Kinder (bis 18 Jahre), die ohne oder nur mit einer erziehungsberechtigten Person verreisen, sollten eine Einverständniserklärung mitführen. Dieser Vollmacht sollte eine Kopie der Geburtsurkunde des Minderjährigen sowie eine Kopie der Reisepässe der gesetzlichen Vertreter angeschlossen sein. Bei verschiedenen Nachnamen empfiehlt sich auch die Mitnahme der Heiratsurkunde der Eltern. Eine Vorlage finden Sie nachstehend zum Download.
Zusätzlich werden Name, Geburtsdatum und Adresse des Unterkunftsgebers verlangt sowie die Information, in welcher Beziehung der Unterkunftsgeber zur minderjährigen Person steht. Zimmerbuchungen und andere Reisearrangements (z. B. Zugtickets) sollten auf Nachfrage vorgelegt werden können.
Mehr Infos zur Einreise von alleinreisenden Kindern finden Sie bei der britischen Behörde.
Wichtig
Da sich die Bestimmungen betreffend einer Beglaubigung jederzeit ändern können, wird empfohlen, sich vor der Abreise beim Außenministerium über die aktuell gültigen Regelungen zu informieren.
Informationen zu Einreise und Passbestimmungen gelten nur für Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft.
Reisedokumente
Reisende, auch Minderjährige, benötigen einen für die Dauer der Reise gültigen Reisepass. Der Personalausweis wird nicht anerkannt (mit Ausnahme von Gibraltar).
Für touristische Reisen bis zu 6 Monaten wird kein Visum benötigt. Jedoch benötigen alle EU-Bürgerinnen und -Bürger, somit auch alle Österreicherinnen und Österreicher, seit 2. April 2025 für die Einreise nach Großbritannien eine elektronische Einreisegenehmigung (Electronic Travel Authorisation ETA). Ausgenommen sind nur Transitverbindungen, bei denen der Transitbereich des Flughafens nicht verlassen wird. Die ETA kostet 16 GBP (rund 20 Euro). Da die Bearbeitung des Antrags bis zu 72 Stunden dauern kann, wird Reisenden empfohlen, die ETA rechtzeitig vor Reiseantritt zu beantragen.
Alle Details zur Einreisegenehmigung.
Die Beantragung der ETA ist ausschließlich online möglich:
- über das Portal der Regierung oder
- über die offiziellen ETA-Apps für Android und iOS
ÖAMTC Tipp: Beantragen Sie die ETA-Einreisegenehmigung nur direkt auf der offiziellen Website oder App der zuständigen britischen Behörde. Im Internet gibt es zahlreiche kommerzielle Anbieter, die jedoch hohe Gebühren verrechnen!
Einreise nach Gibraltar
Für die Einreise nach Gibraltar wird keine elektronische Einreisegenehmigung benötigt. Ein gültiger Reisepass oder Personalausweis sind ausreichend.
Britischen Überseegebiete
Für die Einreise in die weiteren britischen Überseegebiete gelten abweichende Einreisebestimmungen.
Gut zu wissen: Weder der nationale Führerschein noch der Identitätsausweis sind gültige Reisedokumente.
Vollmacht für alleinreisende Kinder
Minderjährige Kinder (bis 18 Jahre), die ohne oder nur mit einer erziehungsberechtigten Person verreisen, sollten eine Einverständniserklärung mitführen. Dieser Vollmacht sollte eine Kopie der Geburtsurkunde des Minderjährigen sowie eine Kopie der Reisepässe der gesetzlichen Vertreter angeschlossen sein. Bei verschiedenen Nachnamen empfiehlt sich auch die Mitnahme der Heiratsurkunde der Eltern. Eine Vorlage finden Sie nachstehend zum Download.
Zusätzlich werden Name, Geburtsdatum und Adresse des Unterkunftsgebers verlangt sowie die Information, in welcher Beziehung der Unterkunftsgeber zur minderjährigen Person steht. Zimmerbuchungen und andere Reisearrangements (z. B. Zugtickets) sollten auf Nachfrage vorgelegt werden können.
Mehr Infos zur Einreise von alleinreisenden Kindern finden Sie bei der britischen Behörde.
Wichtig
Da sich die Bestimmungen betreffend einer Beglaubigung jederzeit ändern können, wird empfohlen, sich vor der Abreise beim Außenministerium über die aktuell gültigen Regelungen zu informieren.
Informationen zu Einreise und Passbestimmungen gelten nur für Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft.
Gut zu wissen: Weder der nationale Führerschein noch der Identitätsausweis sind gültige Reisedokumente.
Vollmacht für alleinreisende Kinder
Minderjährige Kinder (bis 18 Jahre), die ohne oder nur mit einer erziehungsberechtigten Person verreisen, sollten eine Einverständniserklärung mitführen. Dieser Vollmacht sollte eine Kopie der Geburtsurkunde des Minderjährigen sowie eine Kopie der Reisepässe der gesetzlichen Vertreter angeschlossen sein. Bei verschiedenen Nachnamen empfiehlt sich auch die Mitnahme der Heiratsurkunde der Eltern. Eine Vorlage finden Sie nachstehend zum Download.
Zusätzlich werden Name, Geburtsdatum und Adresse des Unterkunftsgebers verlangt sowie die Information, in welcher Beziehung der Unterkunftsgeber zur minderjährigen Person steht. Zimmerbuchungen und andere Reisearrangements (z. B. Zugtickets) sollten auf Nachfrage vorgelegt werden können.
Mehr Infos zur Einreise von alleinreisenden Kindern finden Sie bei der britischen Behörde.
Wichtig
Da sich die Bestimmungen betreffend einer Beglaubigung jederzeit ändern können, wird empfohlen, sich vor der Abreise beim Außenministerium über die aktuell gültigen Regelungen zu informieren.
Informationen zu Einreise und Passbestimmungen gelten nur für Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft.
Vollmacht für alleinreisende Kinder
Minderjährige Kinder (bis 18 Jahre), die ohne oder nur mit einer erziehungsberechtigten Person verreisen, sollten eine Einverständniserklärung mitführen. Dieser Vollmacht sollte eine Kopie der Geburtsurkunde des Minderjährigen sowie eine Kopie der Reisepässe der gesetzlichen Vertreter angeschlossen sein. Bei verschiedenen Nachnamen empfiehlt sich auch die Mitnahme der Heiratsurkunde der Eltern. Eine Vorlage finden Sie nachstehend zum Download.
Zusätzlich werden Name, Geburtsdatum und Adresse des Unterkunftsgebers verlangt sowie die Information, in welcher Beziehung der Unterkunftsgeber zur minderjährigen Person steht. Zimmerbuchungen und andere Reisearrangements (z. B. Zugtickets) sollten auf Nachfrage vorgelegt werden können.
Mehr Infos zur Einreise von alleinreisenden Kindern finden Sie bei der britischen Behörde.
Wichtig
Da sich die Bestimmungen betreffend einer Beglaubigung jederzeit ändern können, wird empfohlen, sich vor der Abreise beim Außenministerium über die aktuell gültigen Regelungen zu informieren.
Informationen zu Einreise und Passbestimmungen gelten nur für Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft.
Wichtig
Da sich die Bestimmungen betreffend einer Beglaubigung jederzeit ändern können, wird empfohlen, sich vor der Abreise beim Außenministerium über die aktuell gültigen Regelungen zu informieren.
Informationen zu Einreise und Passbestimmungen gelten nur für Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft.
Informationen zu Einreise und Passbestimmungen gelten nur für Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft.