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Griechenland: Neue Vorschriften für Erste-Hilfe-Kasten im Auto

Ab 18. Juni 2026 gelten strengere Bestimmungen für den Erste-Hilfe-Kasten im Auto – auch für Urlauber:innen.

© Roland Fibich/auto touring
Griechenland Rio-Andirrio-Brücke

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Erste‑Hilfe‑Kasten für fast alle Fahrzeuge verpflichtend (ausgenommen Zweiräder)
  • Inhalt wird nach EU‑Norm verbindlich vorgeschrieben (DIN 13164:2022)
  • Regel gilt auch für Reisende mit Mietwagen sowie ausländische Fahrzeuge

Wer mit dem Auto nach Griechenland reist, sollte sich auf neue Vorschriften einstellen: Ab 18. Juni 2026 gilt eine verschärfte Mitführpflicht für Erste‑Hilfe‑Kästen (Verbandszeug). Mit den neuen Bestimmungen wird erstmals ein verbindlicher Standard für den Inhalt von Verbandskästen im Auto eingeführt. Die Regelung betrifft alle motorisierten Fahrzeuge im Straßenverkehr (ausgenommen Zweiräder) und gilt ausdrücklich auch für ausländische Fahrzeuge und Urlauber:innen.

Inhalt des Erste-Hilfe-Kastens

Der Verbandskasten muss künftig dem europäischen Standard DIN 13164:2022 oder einem gleichwertigen ISO-Standard entsprechen.

Vorgeschrieben sind unter anderem:

  • Verbandmaterial und sterile Kompressen
  • Pflastersets in verschiedenen Größen
  • Medizinische Einmalhandschuhe und Gesichtsmaske
  • Dreieckstuch und Erste-Hilfe-Schere sowie
  • Feuchte Hautreinigungstücher

Insgesamt umfasst die Ausstattung mindestens 16 verpflichtende Bestandteile.

Zusätzlich gilt, dass alle Produkte CE‑gekennzeichnet sein müssen und insbesondere sterile Produkte nicht abgelaufen sein dürfen.

Der Inhalte des Erste-Hilfe-Kastens muss regelmäßig auf Vollständigkeit geprüft werden. Abgelaufene oder fehlende Bestandteile sind zu ersetzen bzw. auszutauschen. Aufgrund von Hitze im Fahrzeug wird eine Erneuerung des Verbandskastens spätestens alle zwei Jahre empfohlen. Der Kasten muss leicht zugänglich und griffbereit im Fahrzeug verstaut sein.

Strafen

Bei Nichteinhaltung der neuen Vorschriften ist mit Strafen in Höhe von 30 Euro zu rechnen.

Ausländische Reisende

Die Mitführpflicht gilt für alle mehrspurigen Fahrzeuge auf griechischen Straßen, unabhängig vom Zulassungsland. Für österreichische Reisende bedeutet das, dass auch bei Anreise oder Durchreise mit dem eigenen Auto ein entsprechend ausgestatteter Erste-Hilfe-Kasten mitzuführen ist. Da die in Österreich zugelassenen Verbandskästen nicht alle in Griechenland vorgeschriebenen Bestandteile beinhalten, empfiehlt der ÖAMTC, einen Erste-Hilfe-Kasten nach der DIN 13164:2022 zu besorgen, um Probleme zu vermeiden.

Was gilt für Mietwagen?

Für Mietwagen in Griechenland gilt: Der Vermieter ist für die entsprechende Ausstattung der Fahrzeuge verantwortlich. Trotzdem empfiehlt sich eine Kontrolle vor Fahrtantritt, ob das Verbandszeug vollständig und gültig ist.

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