Artikel drucken

Drucken

Georgien: Versicherungspflicht bei Einreise

Mit Jahresbeginn hat Georgien eine neue Regelung für Reisende eingeführt. Seit dem 1. Januar 2026 ist eine Kranken- und Unfallversicherung für die Einreise nach Georgien zwingend erforderlich.

Viele Menschen warten am Flughafen in einer langen Reihe.
© AdobeStock_653618370
Flughafen Reisenende

Versicherungspflicht für Reisende

Ab sofort müssen alle Reisenden nach Georgien bei der Einreise eine Kranken- und Unfallversicherung nachweisen. Diese muss eine Mindestdeckung von 5000 georgischen Lari (rund 1600 Euro) für ambulante Notfallbehandlungen und 30.000 Lari (ca. 10.000 Euro) für Krankenhausaufenthalte oder stationäre Behandlungen aufweisen. Die Versicherungsdokumente müssen in englischer oder georgischer Sprache verfasst sein und bei Bedarf gedruckt oder digital vorgezeigt werden. Ohne entsprechende Dokumente kann die Einreise verweigert werden.

Hintergrund der neuen Regelung

Die neuen Bestimmungen wurden eingeführt, um sicherzustellen, dass Reisende im Falle von unerwarteten medizinischen Vorfällen ausreichend abgesichert sind. Mithilfe einer entsprechenden Unfall- und Krankenversicherung wird neben dem bürokratischen Aufwand auch das Risiko für unvorhergesehene finanzielle Belastungen, sowohl auf Seiten der Reisenden als auch der georgischen Behörden, vermindert.

Versicherung vor der Reise prüfen

Vor der Abreise nach Georgien sollten Reisende ihre Versicherungspolizze sorgfältig prüfen. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass die Versicherung die genannten Mindestanforderungen erfüllt, um mögliche Komplikationen bei der Einreise zu vermeiden.

Quelle: ADAC

ÖAMTC Stützpunkt