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Nachtparkverbot am Attersee

Seit 1. Mai gilt das saisonale Nachtparkverbot

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Seit 1. Mai gilt ein saisonale Nachtparkverbot am Ostufers des Attersees. Auf gekennzeichneten Parkflächen entlang der B152, Seeleitenstraße und der L544, Großalmstraße ist zwischen 23:00 und 4:00 Uhr früh das Abstellen von Fahrzeugen verboten. Betroffen sind vor allem die Gemeinden Schörfling, Weyregg und Steinbach. Die Maßnahme soll bis inklusive 30. September das Wildcampen verhindern.

In der Hochsaison soll vermehrt kontrolliert werden. Bei einem Verstoß drohen hohe Strafen.

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