Am Mittwoch, 24. Oktober 2012, fand ein Symposium von ÖAMTC und ÄKVÖ (Ärztliche Kraftfahrvereinigung Österreichs) zum Thema "Neue Führerscheine ab 2013" statt.
Sicherheit
ÖAMTC/ÄKVÖ-Symposium: Neue Führerscheine ab 2013
Links zum Thema
Mehr Sicherheit oder bloß Schikane?
Führerscheine befristet
Die mit Jänner 2013 in Kraft tretende EU-Führerscheinrichtlinie führt nach wie vor zu großen Verunsicherungen. Ab 19. Jänner 2013 werden nur noch Führerscheine nach einheitlichem EU-Modell ausgegeben. Diese haben eine Gültigkeitsdauer von 15 Jahren. Zur Verlängerung ist jedoch keine ärztliche Untersuchung oder behördliche Prüfung erforderlich. Ältere Führerscheine bleiben vorerst weiterhin gültig und müssen nicht umgetauscht werden.
Neue Anhängerbestimmung
Eine weitere Neuerung betrifft die Pkw-Anhängerbestimmungen. Hier kommt es zu einer Vereinfachung. Um Gespanne zwischen 3,5 und 4,25 Tonnen lenken zu dürfen, wird ab Jänner 2013 lediglich ein Fahrtraining im Ausmaß von sieben Stunden nötig sein, und nicht wie bisher ein Erwerb der FS-Klasse BE.
125 ccm mit 16 Jahren
Auch bei der Motorrad-Ausbildung gibt es im kommenden Jahr Änderungen: Die bisher zwei Motorradklassen werden zu einem dreistufigen Modell ausgebaut. Neu ist die Klasse A1, die bereits mit 16 Jahren erworben werden kann. Sie erlaubt das Fahren mit Motorrädern bis maximal 125 ccm. Die Motorrad-Mehrphasenausbildung umfasst neben Fahrtechniktraining, verkehrspsychologischen Gruppengespräch und Gefahrenwahrnehmungstraining künftig auch eine verpflichtende Perfektionsfahrt.
Befristete Lenkberechtigung für Diabetiker und Personen mit Augenerkrankungen
Neben den Neuerungen durch die EU-Führerscheinrichtlinie befasste sich das Symposium auch mit der Frage nach Befristungen der Lenkberechtigung infolge von (teils altersbedingten) Krankheiten. Amtsärztin Imgard Lechner berichtete, dass bei Diabetes, Gesichtsfelderkrankungen und fortschreitenden Augenerkrankungen die Lenkberechtigung teilweise für maximal fünf Jahre erteilt wird. Für alle anderen schweren Erkrankungen gilt, dass eine Befristung nur dann zulässig ist, wenn mit einer Verschlechterung zu rechnen ist. Liegt die gesundheitliche Eignung nicht im vollen Ausmaß vor, sind auch Einschränkungen möglich, etwa Fahren nur bei Tag, nicht auf Autobahnen, höchstzulässige Geschwindigkeit etc.
Über die Auswirkungen von altersbedingten kognitiven Defiziten im Straßenverkehr referierte Josef Marksteiner, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapeurische Medizin. Für den Erhalt der Verkehrstüchtigkeit gilt: Fähigkeiten, die wir erhalten wollen, müssen konstant trainiert werden. Es sollte also früh mit spezifischen Trainings begonnen werden, die insbesondere geschwindigkeitsabhängige, automatisierte Prozesse in den Vordergrund stellen.
Vorträge zum Download
Die Unterlagen für folgender Referenten finden Sie hier zum Download:
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