Wer als Besitzer eines Parkpickerls ein Fahrzeug in einer der so genannten "Geschäftsstraßen" abstellt, braucht neben dem Pickerl auch eine Parkscheibe und muss den Platz nach 90 Minuten verlassen. Bisher wurde das Dauerparken toleriert. Seit ein paar Tagen wird aber rigoros gestraft!
Parken
Neue Strafen-Falle in Wien
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Parkscheibe in Wiener Geschäftsstraßen zusätzlich zum Parkpickerl notwendig.
Parkscheibe zum downloaden
Holen Sie sich die gesetzeskonforme Parkscheibe bei Ihrem Club! Noch schneller geht es so: Klicken Sie hier und basteln Sie sich eine vorschriftsgemäße ÖAMTC-Parkscheibe. Ausschneiden, Zeiger mit Stecknadel oder Reißnagel durch die Mitte stechen und auf Radiergummi, Korkstoppel u.ä. pinnen - fertig.
ÖAMTC Forderung
Der ÖAMTC verlangt überdies, dass man mit der Parkscheibe auch 10-Minuten gratis halten kann statt mit den oft schwer erhältlichen violetten Scheinen - wie in vielen anderen Städten Österreichs.
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