Führerschein-Recht
28.09.2012

Die neuen Motorradklassen ab 2013

Die bisher zwei Motorradklassen werden zu einem dreistufigen Modell ausgebaut

Die bisher zwei Motorradklassen werden zu einem dreistufigen Modell ausgebaut. Neu ist die Klasse A1, die bereits mit 16 Jahren erworben werden kann. Anstatt der „Vorstufe A“ (AV) gibt es künftig die Klasse A2 ab 18 Jahren. Die gute Nachricht: Besitzer einer Lenkberechtigung der Klasse AV dürfen ab 19.Jänner 2013 die etwas stärkeren Motorräder der Klasse A2 lenken. Ein Führerscheintausch ist dazu nicht erforderlich.

Klasse A 1

Motorräder mit max. 125 ccm, max. 11 kW (15 PS)
Mindestalter: 16 Jahre
Die Ausbildung beinhaltet zusätzliche Inhalte zur Erlangung von Risikokompetenz.

Klasse A 2

Motorräder mit max. 35 kW (48 PS) und max. 0,2 kW Leistung je kg Eigengewicht
Mindestalter: 18 Jahre

Klasse A

Motorräder ohne Leistungsbeschränkung
Mindestalter: 20 Jahre bei Stufenzugang, 24 Jahre bei Direkteinstieg

Zum Aufstieg von A1 nach A2 oder von A2 nach A erforderlich:
  • zwei Jahre Besitz des Motorradscheins
  • abgeschlossene Mehrphasenausbildung
  • sieben Stunden Praxistraining oder eine Praxisprüfung

Auch ein Aufstieg von A1 auf A ist möglich. Hierzu muss man mindestens vier Jahre im Besitz des A1-Führerscheins gewesen sein, die Mehrphasenausbildung absolviert haben und eine Fahrprüfung ablegen. Das Mindestalter für die Klasse A beträgt hier 24 Jahre.

Mehrphasenausbildung Motorrad

Sie besteht künftig aus folgenden Modulen:
  • 2-12 Monate nach Führerscheinerwerb sind ein Fahrtechniktraining, ein verkehrspsychologisches Gruppengespräch und ein Gefahrenwahrnehmungstraining zu absolvieren. Diese drei Elemente können an einem Tag abgewickelt werden.
  • 4-14 Monate nach Führerscheinerwerb und mindestens 2 Monate nach dem Fahrtechniktraining wird eine Perfektionsfahrt durchgeführt.

125er mit B-Schein und Code 111

Diese Sonderberechtigung wird es weiterhin geben und auch die Ausbildung und die Voraussetzungen bleiben unverändert.
ACHTUNG: Diese Klasse wird nur von Italien und Luxemburg anerkannt!
Zum Trost: Erstmals ist der Umstieg auf die Klasse A1 unter erleichterten Bedingungen möglich. Zwar ist eine herkömmliche Fahrschulausbildung zu durchlaufen, dafür werden aber die 6 Fahrstunden der Code 111 Ausbildung angerechnet. Mit einem Führerschein der Klasse A1 darf man dann auch im Ausland 125er fahren.