Schutzbrief

Die Touring-Schutzbrief Leistungsübersicht

Was bringt der Touring-Schutzbrief?

Der Touring-Schutzbrief gilt in Österreich, in allen Ländern Europas im geografischen Sinn, in den außereuropäischen Mittelmeer-Anrainerstaaten sowie auf allen Mittelmeer-Inseln, den Kanarischen Inseln, den Azoren und auf Madeira.

(Stand: 10-12/Touring-Schutzbrief 2013. Die in den Leistungsbeschreibungen genannten Beträge verstehen sich inklusive aller gesetzlichen Abgaben (wie z.B. MwSt.).)
  • Hubschrauber-Rettung in Österreich.
    Nach Freizeit-Alpinunfällen: Vergütungsrahmen bis EUR 10.000,- pro geschützte Person.
  • Kranken-Rücktransport innerhalb Österreichs.
    Wenn ein mindestens 3-tägiger Spitalsaufenthalt zu erwarten ist und eine Verlegung ins Heimatspital erforderlich wird.
  • Kinder-Rückholung innerhalb Österreichs.
    Wenn durch Unfall oder Erkrankung der geschützten Person innerhalb Österreichs ihre Kinder keine Betreuungsperson mehr haben und nach Hause gebracht werden sollen.
  • Heimreise nach Unfall oder Erkrankung in Österreich.
    Die Heimreise wird organisiert und zusätzliche Kosten werden übernommen.
  • Übernachtungskosten nach Unfall oder Erkrankung in Österreich.
    Kostenübernahme von bis zu drei Übernachtungen jeweils bis max. EUR 60,- pro geschützte Person, wenn unerwartet zusätzliche Nächtigungskosten entstehen.
  • Übernachtungskosten nach Fahrzeugausfall in Österreich.
    Kostenübernahme von bis zu drei Übernachtungen jeweils bis max. EUR 60,- pro geschützte Person, wenn selbst ein ÖAMTC Pannenfahrer das Fahrzeug in dem Sie mitfahren nicht flott machen kann und eine ungeplante Übernachtung erforderlich wird.
  • Heim- oder Weiterreise per Bahn oder Ersatzwagen (z.B. Sixt-Mietwagen) in Österreich.
    Nach Ausfall oder Diebstahl des Fahrzeuges in dem Sie unterwegs sind übernimmt der Club die Rückfahrt per Bahn oder per Ersatzwagen bis maximal EUR 180,-.
  • Krankenbesuch in Österreich.
    Wenn ein längerer Krankenhaus-Aufenthalt in Östereich notwendig ist und eine nahestehende Person Sie oder einen der geschützten Angehörigen besuchen will. Fahrt- und Übernachtungskosten bis max. EUR 1.000,- werden vergütet.
  • Notfallpsychologische Beratung in Österreich.
    Der Notfallpsychologe hilft direkt nach einem Unfall und betreut Sie telefonisch.
  • Hubschrauber-Rettung und -Bergung im Ausland.
    Nach Unfall oder Krankheit bis EUR 10.000,- pro geschützte Person.
  • Kranken-Rücktransport aus dem Ausland.
    Wenn bei Erkrankung oder nach einem Unfall ein Kranken-Rücktransport durchzuführen ist. Auch mit Ambulanz-Jet (siehe Linkbox). Ohne Kostenobergrenze.
  • Kinder-Rückholung aus dem Ausland.
    Wenn durch Unfall oder Erkrankung der geschützten Person im Ausland ihre Kinder keine Betreuungsperson mehr haben und nach Hause gebracht werden sollen. Der Schutzbrief-Notruf sendet einen Betreuer, der die Kinder begleitet.
  • Rückholung von Haustieren aus dem Ausland.
    Nach unvorhergesehener Erkrankung oder Unfall kann Ihr Haustier nicht mehr betreut werden. Ein Heimtransport des Haustieres (Hund, Katze) ist deshalb notwendig..
  • Heimreise nach Unfall oder Erkrankung im Ausland.
    Die Heimreise wird organisiert und zusätzliche Kosten werden übernommen.
  • Übernachtungskosten nach Unfall oder Erkrankung im Ausland.
    Kostenübernahme von bis zu drei Übernachtungen jeweils bis max. EUR 60,- pro geschützte Person, wenn unerwartet zusätzliche Nächtigungskosten entstehen.
  • Übernachtungskosten nach Fahrzeugausfall im Ausland.
    Kostenübernahme von bis zu drei Übernachtungen jeweils bis max. EUR 60,- pro geschützte Person, wenn das Fahrzeug in dem Sie mitfahren nicht flott gemacht werden kann und eine ungeplante Übernachtung erforderlich wird.
  • Heim- oder Weiterreise per Bahn oder Ersatzwagen im Ausland.
    Nach Ausfall oder Diebstahl des Fahrzeuges in dem Sie unterwegs sind übernimmt der Club die Rückfahrt per Bahn oder per Ersatzwagen bis maximal EUR 420,-.
  • Krankenschutz im Ausland.
    Vergütet Krankenhaus-, Arzt-, Ersttransport- und Medikamentenkosten. Bis EUR 75.000,- pro geschützte Person.
  • Krankenbesuch im Ausland.
    Wenn ein längerer Krankenhaus-Aufenthalt im Ausland notwendig ist und eine nahestehende Person Sie oder einen der geschützten Angehörigen besuchen will. Fahrt- und Übernachtungskosten bis max. EUR 1.000,- werden vergütet.
  • Notfallpsychologische Beratung im Ausland.
    Der Notfallpsychologe hilft direkt nach einem Unfall und betreut Sie telefonisch.
  • Kostenersatz für die Wiederbeschaffung von Dokumenten im Ausland.
    Ersatz von Gebühren für die Neuausstellung bis max. EUR 1.000,-.
  • Notfall-Service in Österreich und im Ausland.
    Erledigung von notwendigen Sofort-Maßnahmen, wie z.B. Verständigung von Familienangehörigen oder Firmen, Sperre von Kredit- oder Bankomatkarten nach Diebstahl oder Verlust, Arzneimittelbesorgung etc.
  • ÖAMTC Notfall-Kreditbrief für unerwartete Ausgaben im Ausland
    Zum Beispiel für Reparatur- oder Abschleppkosten, Heilbehandlungskosten oder Kosten für Rechtshilfe nach einem Unfall. Sie rufen die Schutzbrief-Nothilfe an und diese gibt eine Kostengarantie (meist per Fax) bis maximal EUR 1.000,- an den Rechnungsleger.
Wo gilt der Schutzbrief?

In Österreich, in allen Ländern Europas (im geografischen Sinn), in Russland, in den außereuropäischen Mittelmeer-Anrainerstaaten sowie auf allen Mittelmeer-Inseln, den Kanarischen Inseln, den Azoren, auf Madeira und auf Grönland (und für Israelreisende: auch für Tagesausflüge nach Jordanien), sofern in dem jeweiligen Land Tourismus möglich ist und keine offizielle Reisewarnung besteht.

Der für die ÖAMTC Mitgliedschaft angegebene Wohnsitz (bzw. bei Firmen-Schutzbriefen: Firmensitz) in Österreich (Heimatadresse) gilt als Zielort für alle Rücktransportleistungen (z.B. Kranken-Rücktransport, Heimreise).

SCHUTZBRIEF-NOTHILFE:
Österreich: (01) 25 120 00
Ausland: Landeskennzahl 1 25 120 00

Für medizinische Notfälle:
Österreich: (01) 25 120 20
Ausland: Landeskennzahl 1 25 120 20