Auch in einem grenzenlosen Europa müssen Sie sich immer und jederzeit ausweisen können. Ein Grenzübertritt ohne Reisedokument stellt eine Verwaltungsübertretung dar und ist strafbar. Die Clubtouristik hat nachstehend die wichtigsten Bestimmungen zum Thema zusammengestellt:
Reisedokumente
Alle Infos zum Reisepass
Häufige Fragen auf einen Blick
Wieso heißt der Reisepass nun Sicherheitspass?
Neue Reisepässe entsprechen einem sehr hohen Sicherheitsniveau, weil sie mit einem Chip ausgestattet sind, auf dem das Foto und zwei Fingerabdrücke gespeichert sind. Durch die auf dem Chip gespeicherten Daten kann der Pass noch eindeutiger seiner Besitzerin oder seinem Besitzer zugeordnet werden.
Was kostet ein Sicherheitspass?
- Gewöhnlicher Reisepass: EUR 75,90
- Expresspass: EUR 100
- Ein-Tages-Expresspass: EUR 220
- Reisepässe für Kinder von 2 bis 12 Jahren: EUR 30*
- Reisepässe für Kinder unter 12 Jahre mit Expresszustellung: EUR 45·
- Ein-Tages-Expresspass für Kinder unter 12 Jahre: EUR 165 ·
- Notpass: EUR 75,90
Wo bzw. wie bekomme ich den Sicherheitspass?
Der Sicherheitspass kann – unabhängig vom Wohnsitz – bei den zuständigen Bezirkshauptmannschaften und den Magistraten beantragt werden. Die Einbringung des Antrages ist auch bei einer dazu ermächtigten Gemeinde des Wohnsitzes möglich. Bei einer gewöhnlichen Zustellung wird Ihnen der Sicherheitspass nachweislich (RSb) an eine Adresse nach Wahl (z.B.: Wohnung, Arbeitsstätte) innerhalb von ca. fünf Arbeitstagen zugestellt. Der Expresspass wird im Produktionsprozess und bei der Zustellung bevorzugt behandelt. Der Ein-Tages-Expresspass wird Ihnen am nächsten Arbeitstag (Montag – Freitag, außer feiertags) mit einem Botendienst zugestellt.
Welche Unterlagen benötige ich zur Neuausstellung eines Reisepasses?
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Aktuelles Passbild (Passbildkriterien: siehe Links zum Thema)
- Eventuell Heiratsurkunde
- Eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades
Wie lange ist der Pass gültig?
- gewöhnlicher Reisepass: 10 Jahre (Anm.: darunter fallen auch der Expresspass und der Ein-Tages-Expresspass)
- 0 bis unter 2 Jahre: 2 Jahre gültig
- 2 bis unter 12 Jahre: 5 Jahre gültig
- ab dem vollendeten 12. Lebensjahr: 10 Jahre gültig (enthalten Fingerabdrücke)
Notpass: Dieser wird für die Dauer einer Reise ausgestellt; max. jedoch für ein Jahr.
Welche Passbilder können verwendet werden?
Bei der Antragstellung muss nur mehr ein Passfoto abgegeben werden. Dieses muss nach Vorgaben der EU relativ strengen Kriterien entsprechen. Details zu den Passbildkriterien finden Sie in der Linkbox.
Kann ich mein Kind noch in meinem Pass eintragen lassen?
Nein. Bereits bestehende Kindermiteintragungen gelten jedoch noch bis 15. Juni 2012 - unabhängig davon, ob der Reisepass, in dem sich die Kindermiteintragung befindet, noch darüber hinaus gültig ist. Bei bereits bestehenden Kindermiteintragungen achten Sie im Speziellen darauf, dass das Kind nur mit der Person aus- und einreisen darf, in deren Reisepass es eingetragen ist. Außerdem ist zu beachten, dass immer mehr Länder grundsätzlich Kinder nur mit einem eigenen Pass einreisen lassen (z.B. USA) und eine Kindermiteintragung nicht akzeptieren.
Was ist mit dem Personalausweis?
Der Personalausweis ist als Reisedokument für die Einreise in 36 europäischen Staaten gültig.
Wo kann ich mich über die Einreisebestimmungen anderer Länder informieren?
In der weltweiten ÖAMTC-Länderdatenbank unter der Kategorie "Personaldokumente" (siehe "Links zum Thema").
Quelle: Bundesministerium für Inneres, help.gv.at
Quelle: Bundesministerium für Inneres, help.gv.at
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