Verkehrsunfall

Unfall im Ausland: Was tun?

Unfall im Ausland © Archiv
Unfall im Ausland

Achtung vor fremdsprachigen Unfallberichten

ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer gibt Tipps wie man sich nach einem Autounfall im Ausland richtig verhält und was beachtet werden muss, damit die Versicherung auch bezahlt."Unmittelbar nach dem Unfall gelten die gleichen Verhaltensregeln wie auch in Österreich: Ruhig bleiben, Unfallstelle absichern. Wenn nötig, erste Hilfe leisten und die Rettung über die Euro-Notrufnummer 112 rufen!" sagt Hoffer.

Tipps für richtiges Verhalten


Polizei verständigen
Bei Personenschäden muss die Exekutive grundsätzlich informiert werden. Bei Sachschäden kann meist auf die Polizei verzichtet werden. Funktioniert die Verständigung mit dem Unfallgegner nicht klaglos, bleibt aber keine andere Wahl als die Exekutive einzuschalten. "Nach der Amtshandlung sollte man sich eine Kopie des Polizeiprotokolls aushändigen lassen", so Hoffer.

Daten mit dem Unfallgegner austauschen
Personalien, Fahrzeug- und Versicherungsdaten müssen gleich nach dem Zusammenstoß gewechselt werden. Ein Formular für den europäischen Unfallbericht gehört zur Standardausrüstung eines jeden Fahrzeugs. Wenn dieser Bericht von beiden Unfallbeteiligten ausgefüllt und unterschrieben wird, hilft dies bei der raschen Schadenabwicklung. "Wichtig ist aber, dass man sich zum Ausfüllen Zeit nimmt und nicht in der Hektik falsche Angaben unterschreibt", warnt der ÖAMTC-Experte.

Unfallszenario dokumentieren und Beweise sichern
Unfallskizze zeichnen, Unfallstelle und -schäden fotografieren, Personalien von Zeugen notieren. "Auch Unfallspuren und -schäden beim Unfallgegner genau festhalten", empfiehlt Hoffer. Beweisfotos können im Streitfall ebenfalls sehr hilfreich sein. "Keine Dokumente unterschreiben, deren Inhalt man nicht versteht und keinesfalls am Unfallort (etwa im Unfallbericht) Schuldeingeständnisse machen."

"Unfallhelfer"
Vorsicht vor Helfern, die großzügig anbieten, das Auto in eine Werkstatt zu schleppen. Das Angebot könnte kriminelle Hintergründe haben.

Unfall mit Mietwagen
Bei einem Unfall mit dem Mietwagen, sofort die Mietwagenfirma informieren. Auf keinen Fall auf eigene Faust abschleppen oder reparieren lassen.

Meldung an Haftpflicht
Liegt das Verschulden nicht eindeutig zur Gänze beim Unfallgegner, muss binnen 1 Woche eine Meldung an die eigene Haftpflichtversicherung erstattet werden.

Reise-Kaskoversicherung

Wer keine ständige Kaskoversicherung hat, sollte für die Auslandsreise eine Reise-Kaskoversicherung abschließen. "Sie garantiert, dass man sein Geld in allen Fällen rasch bekommt, auch wenn man durch einen Unfall völlig unverschuldet zu Schaden gekommen ist" sagt Hoffer. Der ÖAMTC bietet seinen Mitgliedern eine Reise-Vollkaskoversicherung mit einer frei wählbaren Versicherungsdauer von zehn bis 62 Tagen.

Schadenersatzforderungen

Übrigens können die Schadenersatzforderungen gegenüber der ausländischen Haftpflichtversicherung des Unfallgegners nun bequem in Österreich mit einem österreichischen Schadenregulierer abgewickelt werden. Weigert sich die ausländische Versicherung, den Schaden zu bezahlen, kann auch eine Klage in Österreich eingebracht werden.

Der Wermutstropfen: Noch hätte der österreichische Richter das unter Umständen ungünstigere Recht des Unfallortes anzuwenden. Der ÖAMTC fordert daher, diese Lücke zu schließen und nach einem Auslandsunfall das Heimatrecht des Unfallopfers anzuwenden. Das EU-Parlament hat dieser Lösung schon zugestimmt. Leider sperrt sich der EU-Rat noch gegen diese opferfreundliche Lösung.

ÖAMTC-Rechtshilfe rund um die Uhr

Kommt es am Unfallort zu Problemen, stehen die Juristen des Clubs rund um die Uhr unter der Nummer + 43 (0)1 25 120 00 mit Rat und Tat zur Verfügung.

Tipps und Übersetzungshilfen

In der Länderdatenbank findet man für die beliebtesten europäischen Reiseländer konkrete Tipps zur Unfallabwicklung inklusive Übersetzungshilfen zum Europäischen Unfallbericht als Download.