Der Gesetzgeber sieht eine Erleichterung für all jene vor, denen aufgrund einer besonderen Behinderung die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittel unzumutbar ist und stellt diesen eine Gratisvignette zur Verfügung. Dies geschieht unabhängig davon, ob der behinderte Mensch das Fahrzeug selbst lenken darf/kann, oder ob aufgrund der Schwere der Behinderung das Fahrzeug von einer anderen Person zu fahren ist.
Der österreichische Behindertenpass wird in gleicher Weise an Österreicher und Nicht-Österreicher ausgestellt, sofern diese in Österreich ihren Hauptwohnsitz haben.
Maut & Vignette
Gratisvignette für Versehrte
Wer hat Anspruch auf eine Gratisvignette?
- Auf den Kraftfahrer ist ein Pkw mit einem hz Gesamtgewicht bis einschl. 3,5 t zugelassen.
- Auf den Fahrzeughalter ist ein Behindertenpass (gem. § 40 des Bundesbehindertengesetzes) ausgestellt.
- Im Behindertenpass ist vermerkt:
- Dauernde starke Gehbehinderung oder
- Blindheit oder
- Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauernder Gesundheitsschädigung - Kopie des Behindertenpasses
- Kopie des Zulassungsscheines
- Vignettenquittung
- Originalbestätigung der Landesstelle des Bundessozialamtes, dass die rechtzeitige Übersendung der Vignette nicht mehr erfolgen konnte.
Der ÖAMTC hat erreicht, dass auch bei Fahrzeugwechsel und Totalschaden Anspruch auf eine neue Mautvignette besteht.
Antrag
Entsprechende Anträge liegen bei den österreichischen Bundessozialämtern auf und sind an das Wohnsitz-Bundessozialamt zu schicken:
Bundessozialamt Wien Niederösterreich, Burgenland 1010 Wien, Babenbergerstr. 5 Tel. (01) 588 31-0 | Bundessozialamt Salzburg 5027 Salzburg, Auerspergstr. 67a Tel. (0662) 88 83-0 Fax (0662) 88 83-988 |
| Bundessozialamt Oberösterreich 4010 Linz, Gruberstr. 63 Tel. (0732) 76 04-0 Fax (0732) 78 53 04 | Bundessozialamt Vorarlberg 6901 Bregenz, Rheinstr. 32 Tel. (05574) 68 38-0 Fax (05574) 68 38-5 |
| Bundessozialamt Tirol 6010 Innsbruck, Herzog Friedrich-Str. 3 Tel. (0512) 56 31 01-03 Fax (0512) 58 26 09 | Bundessozialamt Kärnten 9010 Klagenfurt, Kumpfgasse 23 Tel. (0463) 58 64 Fax (0463) 58 64-888 |
| Bundessozialamt Steiermark 8021 Graz, Babenbergerstr. 35 Tel. (0316) 90 90 Fax (0316) 91 83 01 |
Dem Antrag müssen beigelegt werden:
- Kopie des Behindertenpasses
- Kopie des Zulassungsscheines
- Vignettenquittung
- Originalbestätigung der Landesstelle des Bundessozialamtes, dass die rechtzeitige Übersendung der Vignette nicht mehr erfolgen konnte.
Der ÖAMTC hat erreicht, dass auch bei Fahrzeugwechsel und Totalschaden Anspruch auf eine neue Mautvignette besteht.
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