Bonus-Malus-System bei Fahrzeugversicherungen
Bonus sichern, Malus vermeiden: So funktioniert Ihre Kfz-Prämie.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Die Anwendung des Bonus-Malus-Systems ist auf Personen- und Kombinationswagen sowie Mietwägen und Taxifahrzeuge beschränkt.
- Neueinsteiger:innen starten grundsätzlich in der Grundstufe 9 - unabhängig vom Fahrzeugtyp.
- Jedes schadensfreie Versicherungsjahr rückt die Stufe um 1 in Richtung Bonus; jeder verschuldete Schaden rückt sie um 3 Stufen in Richtung Malus.
- ÖAMTC-Mitglieder profitieren davon, dass ihr Bonus bei der Generali Versicherung bis zu drei Jahre erhalten bleibt - auch ohne zwischenzeitliches Fahrzeug.
Bonus-Malus-System: So funktioniert's
Für wen gilt das Bonus-Malus-System?
- Der Anwendungsbereich des Bonus-Malus-Systems ist auf Personen- und Kombinationswagen (inkl. Wohnmobile bis 3,5t) sowie Mietwägen und Taxifahrzeuge beschränkt. Bei der Generali Versicherung gilt das Bonus-Malus-System auch für Klein-Lkw bis 1,5 Tonnen Nutzlast.
- Grundsätzlich beginnt ein Neu-Einsteiger mit seinem Fahrzeug in der Grundstufe 9.
- Beim Bonus-Malus-System - das nicht mehr gesetzlich geregelt ist - treten immer mehr Abweichungen innerhalb der einzelnen Versicherungsgesellschaften auf.
- ÖAMTC Vorteil: Der Bonus bleibt bis zu 3 Jahren erhalten. Wenn Sie innerhalb eines Jahres kein neues Auto anmelden, so beginnen Sie danach üblicherweise mit dem neuen Kfz wieder in der Grundstufe 9, beim ÖAMTC (Generali Versicherung) jedoch bleibt Ihnen der Bonus bis zu 3 Jahren erhalten.
Bonus und Malus: Wie Stufen wandern
Bonusvorrückung:
Nach jedem schadensfreien Versicherungsjahr rückt der Versicherte 1 Stufe in Richtung Bonus.
Malusvorrückung:
Je verschuldeten Schaden hingegen rückt der Versicherte 3 Stufen in Richtung Malus.
Beobachtungszeitraum:
1.10. bis 30.9. des Folgejahres
Was beim Fahrzeug- oder Versicherungswechsel gilt
Bonus und Malus beim Fahrzeugwechsel
Wechseln Sie Ihr Fahrzeug, so geht der Bonus bzw. Malus auf Ihr neues Fahrzeug über.
Bonus und Malus bei Fahrzeugwechsel sowie Wechsel der Versicherung
Sollten Sie nicht nur Ihr Fahrzeug, sondern auch Ihre Versicherungsgesellschaft wechseln wollen, so übernimmt die neue Versicherungsgesellschaft die Prämienstufe aus dem letzten Versicherungsverhältnis.
Bonus- und Malusstufen-Übernahme bei Umstieg von Firmen- auf Privatfahrzeug
Steigen Sie von einem Firmenfahrzeug auf ein Privatfahrzeug um, können eventuelle schadenfreie Jahre bei der Einstufung im Bonus-Malus-System berücksichtigt werden. Die Anrechnungsmöglichkeit obliegt dem jeweiligen Haftpflichtversicherer.