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Vollmacht für allein reisende Kinder

Wenn Kinder alleine, mit Großeltern oder auch nur mit einem gesetzlichen Vormund verreisen, empfiehlt der Club für einige Länder eine Vollmacht mitzuführen.

Probleme bei der Einreise vermeiden

Die vom Club zur Verfügung gestellte Vorlage ist eine schriftliche Einverständniserklärung (z.B. eines Elternteils), dass das minderjährige Kind alleine, mit nur einem Elternteil oder in Begleitung anderer Personen ins Ausland verreisen darf.

Denn in einigen Ländern kommt es ab und an zu Problemen bei der Einreise. Mitglieder berichten dem ÖAMTC von Kontrollen bei der Einreise nach Bosnien & Herzegowina, Griechenland, Großbritannien, Kroatien, Nordmazedonien, Slowenien und Serbien, sowie Schwierigkeiten in außereuropäischen Ländern mit strengeren Einreisebestimmungen (wie etwa in Südafrika). Begründet werden die Kontrollen damit, Fälle von Kindesentführung verhindern zu wollen.

Daher ist es empfehlenswert, eine entsprechende Einverständniserklärung des/der Obsorgeberechtigten in englischer Sprache oder der entsprechenden Landessprache des Reiselandes (sowie der durchreisten Länder) mitzuführen.

Genauere Informationen zu den einzelnen Ländern gibt es dazu in der ÖAMTC Länder-Info unter der Kategorie "Personaldokumente".

Alleinige Obsorge - was tun?

Es gibt auch die Familienkonstellation, wonach ein Elternteil mit der alleinigen Obsorge betraut ist. Dann kann es schwierig (und nach österreichischem Recht auch unnötig) sein, eine Einverständniserklärung des anderen Elternteils mitzuführen. Der ÖAMTC empfiehlt in diesen Fällen, ein Dokument mitzuführen, dass die alleinige Obsorge dokumentiert (Gerichtsbeschluss, Sterbeurkunde, …). Erscheint das im Hinblick auf die vielleicht strengen Regelungen des Landes, das bereist werden soll, zu unsicher, empfiehlt der ÖAMTC vorab die Kontaktaufnahme mit der Vertretungsbehörde des entsprechenden Landes.

Kontakte zu den einzelnen Ländern gibt es dazu in der ÖAMTC Länder-Info unter der Kategorie "Wichtige Kontakte".

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Amtliche Beglaubigung

In einigen Ländern ist außerdem eine amtliche Beglaubigung der Vollmacht vorgeschrieben - so zum Beispiel in Bosnien & Herzegowina und Griechenland. Beglaubigungen können beim Notar oder bei Bezirksgerichten eingeholt werden. Erfahrungsgemäß kosten diese zwischen 35 und 50 Euro.

Griechenland-Reisende, die mit dem Auto über Serbien und Nordmazedonien fahren, finden unter den Downloads eine dreisprachige Vollmacht in Serbisch, Mazedonisch und Griechisch. So muss lediglich ein Dokument notariell beglaubigt werden.

Da sich die Bestimmungen betreffend einer Beglaubigung jederzeit ändern können, wird empfohlen, sich vor der Abreise beim Außenministerium über die aktuell gültigen Regelungen zu informieren.

Wichtig

Da sich die Bestimmungen betreffend einer Beglaubigung ändern können, wird empfohlen, sich vor der Abreise beim Außenministerium über die aktuell gültigen Regelungen zu informieren. Dort finden Sie auch allenfalls weitere Hinweise, wie z.B., dass es in Griechenland auch hilfreich ist, eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes sowie des Reisepasses des/der nicht mitreisenden Obsorgeberechtigten beizulegen.