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Vollmacht für allein reisende Kinder

Wenn Kinder nicht mit einem gesetzlichen Vormund verreisen, empfiehlt der Club für einige Länder, eine Vollmacht mitzuführen.

Probleme bei der Einreise vermeiden

Nicht immer verreisen Kinder und Jugendliche mit beiden Eltern gemeinsam. Wenn Minderjährige zum Beispiel mit nur einem Elternteil, den Großeltern, Tante & Onkel, Freunden oder alleine verreisen, dann ist es mitunter empfehlenswert, eine Einverständniserklärung des/der Obsorgeberechtigten mitzuführen.

Denn in einigen Ländern kommt es immer wieder zu Problemen bei der Einreise. Mitglieder berichten dem ÖAMTC von Kontrollen bei der Einreise nach  Bosnien & Herzegowina, Griechenland, Großbritannien, Kroatien, Nordmazedonien, Slowenien und Serbien, sowie Schwierigkeiten in außereuropäischen Ländern mit strengeren Einreisebestimmungen (wie etwa in Südafrika).

Daher ist es empfehlenswert, eine entsprechende Einverständniserklärung des/der Obsorgeberechtigten in englischer Sprache oder der entsprechenden Landessprache des Reiselandes (sowie der durchreisten Länder) mitzuführen. 

Genauere Informationen zu den einzelnen Ländern gibt es dazu in der ÖAMTC Länder-Info unter der Kategorie "Personaldokumente".

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Amtliche Beglaubigung

In einigen Ländern ist außerdem eine amtliche Beglaubigung der Vollmacht vorgeschrieben - so zum Beispiel in Bosnien & Herzegowina und Griechenland. Beglaubigungen können beim Notar oder bei Bezirksgerichten eingeholt werden. Erfahrungsgemäß kosten diese zwischen 35 und 50 Euro. 

Griechenland-Reisende, die mit dem Auto über Serbien und Nordmazedonien fahren, finden unter den Downloads eine dreisprachige Vollmacht in Serbisch, Mazedonisch und Griechisch. So muss lediglich ein Dokument notariell beglaubigt werden.

Da sich die Bestimmungen betreffend einer Beglaubigung jederzeit ändern können, wird empfohlen, sich vor der Abreise beim Außenministerium über die aktuell gültigen Regelungen zu informieren.

Tipp

In manchen Ländern wird, wenn nur ein Elternteil allein mit dem Kind verreist, eine Vollmacht mit Unterschrift des anderen Elternteils verlangt. Ist die Unterschrift nicht vorhanden, empfiehlt der ÖAMTC, den gerichtlichen Obsorgebescheid mitzunehmen. Zusätzlich zur Vollmacht kann es noch hilfreich sein, eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes sowie des Reisepasses des/der nicht mitreisenden Obsorgeberechtigten beizulegen!