Reisepass gestohlen: So reagieren Sie richtig
Es ist der Albtraum vieler Reisenden: Während des Urlaubs wird der Reisepass, das Handy oder die Geldbörse gestohlen oder gehen verloren. Bei Diebstahl oder Verlust im Ausland ist es wichtig, schnell und richtig zu reagieren. Hier erfahren Sie, was zu tun ist.
Erste Schritte nach einem Diebstahl
Die ÖAMTC Juristin Verena Pronebner empfiehlt folgende Sofortmaßnahmen, wenn man bestohlen wird: "Bei einem Diebstahl im Ausland sollten Sie sofort die örtliche Polizei verständigen und eine Anzeige erstatten. Lassen Sie sich dabei unbedingt eine Kopie der Diebstahlanzeige aushändigen. Dies ist entscheidend, um notwendige Duplikate Ihrer Dokumente zu erhalten und Ansprüche bei der Versicherung geltend zu machen."
Diebstahl von Reisedokumenten (Reisepass oder Personalausweis)
- Erstatten Sie bei der örtlichen Polizei eine Diebstahlanzeige.
- Wenden Sie sich an die österreichische Botschaft oder das Konsulat und beantragen Sie mit der Anzeige die Ausstellung eines Notpasses (Kopie des Reisedokuments mitnehmen, falls vorhanden). Wenn im Reiseland keine österreichische Vertretungsbehörde vorhanden ist, kann bei der Botschaft eines anderen EU-Staates ein EU-Rückkehrausweis ("Emergency Travel Document") beantragt werden.
- Zurück in Österreich muss erneut eine Diebstahlanzeige bei der österreichischen Polizei erstellt werden (gegen Vorlage der ausländischen Diebstahlsanzeige).
- Nun kann mit allen erforderlichen Unterlagen bei der Passbehörde die Neuausstellung eines Reisedokuments beantragt werden.
Mehr Infos: www.oesterreich.gv.at, Außenministerium
Diebstahl von Führerschein oder Kfz-Kennzeichen
- Erstatten Sie bei der örtlichen Polizei eine Diebstahlanzeige. Erkundigen Sie sich dabei, ob mit der Anzeige vorübergehend weitergefahren werden darf oder ob eine vorläufige Fahrerlaubnis erforderlich ist.
- Bei gestohlenem Kennzeichen: Fragen Sie bei der örtlichen Polizei nach, ob Sie ohne oder mit einem selbst nachgebastelten "Ersatztaferl" weiterfahren dürfen und wie lange. In Österreich ist das gemeinsam mit einer Anzeige bis zu einer Woche lang erlaubt.
- Wenden Sie sich an die österreichische Botschaft oder das Konsulat. Die Botschaft oder das Konsulat prüft, ob Sie Inhaber eines gültigen Führerscheins sind.
- Falls erforderlich, lassen Sie sich mit der Bestätigung der Botschaft bzw. des Konsulats bei der Polizei eine vorläufige Fahrerlaubnis ausstellen. Diese wird aber nicht automatisch in anderen Ländern anerkannt.
- Zurück in Österreich muss erneut eine Diebstahlsnzeige bei der österreichischen Polizei erstellt werden (diese gilt in Österreich bis zu vier Wochen als Führerscheinersatz).
- Beantragen Sie bei der zuständigen Behörde einen Ersatzführerschein.
Mehr Infos: www.oesterreich.gv.at
Tipp der ÖAMTC Touristik
Nehmen Sie von allen Reisedokumenten Kopien mit, die Sie getrennt von den Originalen aufbewahren. Es ist auch sinnvoll, Scans oder Fotos von den Dokumenten (Reisepass, Führerschein) an einem sicheren Ort online zu speichern. So hat man auch unterwegs immer darauf Zugriff. Bargeld, Bankomat- und Kreditkarten sollten nicht alle in einer Geldbörse aufbewahrt werden, damit nicht alles auf einmal weg ist, sollte die Geldbörse gestohlen werden. In unaufschiebbaren Notfällen können sich Clubmitglieder außerhalb der Bürozeiten an die ÖAMTC Juristen wenden.
Diebstahl von Zahlungsmitteln
Bankomatkarte und Kreditkarte sollte man sofort sperren lassen. Am besten speichert man sich schon vor der Reise die Telefonnummer für die Kartensperre im Handy. Zusätzlich ist es empfehlenswert, die Nummern zu notieren und getrennt von den Reisedokumenten aufzubewahren.
Bankomatkarte aus dem Ausland (Bankleitzahl und Kontonr. bereithalten) |
0800 204 88 00 +43 1 204 88 00 |
American Express |
0800 900 940 +49 69 97 97 10 00 |
Diners Club | +43 1 50 135 135 |
PayLife (Mastercard/VISA)* | +43 5 99 06 45 00 |
Card Complete (Mastercard/VISA)* | +43 1 711 11 770 |
* Grundsätzlich ist bei Kartenverlust oder Diebstahl die kartenausgebende Bank zu kontaktieren.
Ist man durch den Diebstahl in Geldnot, können Angehörige über ein internationales Geldtransferinstitut Geld überweisen. Ist die Beschaffung von Eigenmitteln absolut nicht möglich, ist das Bürgerservice des Außenministeriums in Zusammenarbeit mit den Vertretungsbehörden im Ausland bemüht, österreichischen Reisenden in solch einer Notlage beizustehen.
Diebstahl von Reisegepäck
Für das Reisegepäck gibt es Versicherungen, die Wertgegenstände normalerweise auch abdecken. Bargeld, Fahrkarten und Dokumente sind allerdings oft nicht versichert. Auch ein Blick auf die Versicherungspolizze der Haushaltsversicherung kann sich vor dem Urlaub lohnen. Sie beinhaltet häufig eine "Außenversicherung", die im Urlaub für Einbruchsdiebstähle oder Raub gilt (aber nicht für einfache oder Trickdiebstähle).

ÖAMTC Gepäck- und Stornoschutz
Diebstahl des Handys
Die SIM-Karte des Mobiltelefons sollte man über die Service-Hotline des Betreibers möglichst schnell sperren lassen. So verhindert man, dass teure Telefonate ins Ausland geführt werden können. Bei Smartphones von Android und Apple kann man per Fernzugriff das Handy sperren und alle persönlichen Daten vom Gerät löschen. Am besten ändert man auch alle Passwörter, die auf dem Gerät verwendet wurden.
Telefonnummern für die SIM-Sperre und andere wichtige Telefonnummern sollten notiert und getrennt von den Reisedokumenten aufbewahrt werden. Es empfiehlt sich auch, die Seriennummer (IMEI) des Smartphones aufzuschreiben, um das Handy nach einem Diebstahl sperren lassen zu können. Die IMEI wird durch Eintippen der Tastenkombination *#06# angezeigt.