Der digitale Zulassungsschein in Österreich
Fragen und Antworten zum digitalen Zulassungsschein als "eAusweis" in Österreich.
Seit Februar 2024 gibt es den digitalen Zulassungsschein in Österreich. Es ist eine zusätzliche Alternative zum Zulassungsschein im Papier- bzw. Scheckkartenformat. Damit kann künftig die gesamte Verkehrskontrolle mittels QR-Code am Handy erfolgen. Die Club-Jurist:innen beantworten die häufigsten Fragen zum Thema.
Häufige Fragen und Antworten (FAQs) zum digitalen Zulassungsschein in Österreich
Der digitale Zulassungsschein ist ein weiterer „eAusweis“ in Österreich, das heißt er existiert elektronisch und funktioniert mittels Handy. Weitere Beispiele für solche eAusweise sind der digitale Führerschein und der digitale Altersnachweis.
- das Fahrzeug muss auf mich in Österreich zugelassen sein; auch eine Zulassung auf eine Besitzgemeinschaft ist möglich
- ein aktuelles Smartphone (mindestens Android 8 oder iOS 12.1), das Fingerabdruck- oder Gesichtserkennung unterstützt
- die Registrierung einer ID Austria
- Installation der beiden Apps „Digitales Amt“ und „eAusweise“
Links zum Thema:
- Alle Infos zur ID Austria
- Alle Infos zur App „Digitales Amt“: Technische Details, Download-Links und Installationsanleitung
- Alle Infos zur App „eAusweise“
Nein. Im Gegensatz zum digitalen Führerschein funktioniert die digitale Variante des Zulassungsscheins auch, wenn man nur ein Zulassungsdokument aus Papier besitzt.
Wer die oben genannten Voraussetzungen erfüllt, braucht keine weiteren Amtswege mehr zu erledigen. Nach Registrierung der ID Austria und Aktivierung der Apps kommt der digitale Zulassungsschein automatisch aufs Handy.
Der digitale Zulassungsschein am Handy und die dafür notwendigen Apps sind gratis.
Nein. Die digitale Variante des Zulassungsscheins ist ein zusätzliches Angebot, das freiwillig in Anspruch genommen werden kann.
Nein. Diese Dokumente bleiben weiterhin bestehen und werden weiterhin standardmäßig bzw. auf Wunsch ausgegeben.
Ja. Wenn Fahrzeugbesitz:innen ihr Fahrzeug jemandem zur Verfügung stellen wollen und diese Person ebenfalls über die App eAusweise am Handy verfügt, kann der Zulassungsschein weitergegeben werden. Dabei ist die Dauer der Weitergabe frei wählbar. Nähere Details finden sich unter https://www.digitalaustria.gv.at
Nein. Weder wird der „klassische“ Zulassungsschein abgeschafft, noch wird er durch den digitalen Zulassungsschein in allen Alltagssituationen (insbesondere im Ausland) ersetzt.
Nein. Der digitale Zulassungsschein ist ein Dokument auf freiwilliger Basis, zusätzlich zum bestehenden Scheckkartendokument.
Ja, theoretisch können bis zu 50 Zulassungsscheine in der eAusweise App gespeichert werden.
Im Idealfall funktioniert der digitale Zulassungsschein auch offline, also ohne Internetempfang. Dennoch übertragen die Nutzungsbedingungen und das Kraftfahrgesetz das Restrisiko auf die Zulassungsbesitzer:innen: „Ist die Dateneinsicht aufgrund von Problemen des mobilen Gerätes der kontrollierten Person nicht möglich, so ist das wie ein Nichtmitführen des Zulassungsscheines zu behandeln.“ Will man also auf der sicheren Seite sein, sollte man den herkömmlichen Zulassungsschein dabeihaben.
Derzeit ist der digitale Zulassungsschein nur in Österreich anerkannt und kontrollierbar.
Nein. Der digitale Zulassungsschein wird derzeit nur in Österreich anerkannt.
Der Zulassungsschein auf dem Handy bleibt so lange in der eAusweise-App, bis er gelöscht wird. Unabhängig davon, kann der oder die nächste Zulassungsbesitzer:in nach Anmeldung des Fahrzeugs selbst einen neuen digitalen Zulassungsschein generieren.
Sobald die Zulassungsscheindaten in der eAusweis App gelöscht werden, ist damit der digitale Zulassungsschein entfernt.
Zusätzliche Genehmigungsdokumente, die bereits derzeit ergänzend zum Zulassungsschein mitgeführt werden müssen, sind auch bei der Verwendung des digitalen Zulassungsscheins weiterhin mitzunehmen.
Links zum Thema
Hier finden Sie weitere Fragen und Antworten zum digitalen Zulassungsschein.
