9 alle erforderlichen Maßnahmen im Rahmen der Schutzbrief-Soforthilfe ein. Anspruch auf Kostenersatz besteht nur, wenn die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe vor Inanspruchnahme einer Leistung kontaktiert wird, außer es ist in der einzelnen Leistungsbeschreibung im TouringSchutzbrief-Heft anders vermerkt. Bei Anspruch auf Kostenersatz übermitteln Sie dem ÖAMTC bitte die erforderlichen Unterlagen (z.B. Rechnungen mit Zahlungsbestätigung, ärztliche oder behördliche Bestätigungen) so rasch wie möglich entweder online, postalisch oder persönlich bei Ihrem Stützpunkt. Der ÖAMTC behält sich vor, Originalbelege im Bedarfsfall nachträglich anzufordern. Kosten für Sachverständige und Gutachten übernimmt der ÖAMTC nur dann, wenn sie durch ihn beauftragt werden. Mitgeführte Fahrräder, Elektro-Fahrräder, dreirädrige Invalidenmopeds (mit Zulassung) und Invalidenfahrzeuge (die ohne Kfz-Zulassung betrieben werden können) werden, wenn wirtschaftlich vertretbar, im Schutzbrief-Leistungsfall zum Zielort in Österreich zurückgebracht. DATENSCHUTZ-INFORMATIONEN Im Rahmen des Touring-Schutzbriefes bietet Ihnen der ÖAMTC (siehe ÖAMTC in Ihrem Bundesland) Leistungen nach Verletzung oder Erkrankung und/oder bei Problemen mit dem Fahrzeug sowie weitere ergänzende Nothilfeleistungen (siehe Schutzbrief-Leistungsübersicht) in Österreich bzw. im Ausland an. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass die im Rahmen der Inanspruchnahme der Schutzbriefleistungen telefonisch und/oder schriftlich (Post, Fax, E-Mail, SMS) bekannt gegebenen bzw. erhobenen personenbezogenen Daten vom ÖAMTC zum Zweck der Leistungserbringung und Verrechnung verarbeitet und für diesen Zweck gegebenenfalls – im unbedingt notwendigen Ausmaß – an die dafür notwendigen externen Vertragspartner des ÖAMTC, wie z.B. Taxi- und Mietwagenunternehmen, Hotel- und Beherbergungseinrichtungen, Transportunternehmen, Krankenhäuser und Ärztinnen/Ärzte, Versicherungsunternehmen etc. übermittelt werden. Die Daten werden grundsätzlich für den Zeitraum der Leistungserbringung sowie deren Verrechnung und darüber hinaus nur im Rahmen der anwendbaren gesetzlichen Aufbewahrungspflichten (UGB, ABGB, ÄrzteG etc.) gespeichert. Die Datenverarbeitung, insbesondere auch allenfalls notwendiger Gesundheitsdaten, erfolgt auf Grundlage der vertragWie der Schutzbrief hilft: Touring-Schutzbrief-Bestimmungen
RkJQdWJsaXNoZXIy NDc0Mzk=