Schutzbrief Touring - Soforthilfe in Österreich und ganz Europa

8 Bei psychischen oder physischen Vorerkrankungen, akuten bzw. chronischen Erkrankungen zum Zeitpunkt des Reiseantritts (z.B. lt. WHO ICD Codierung): Zur Sicherstellung Ihres Leistungsanspruches und zu Ihrer eigenen Sicherheit lassen Sie sich bitte vor Reiseantritt die Unbedenklichkeit der geplanten Reise von Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt schriftlich bestätigen. (Ein Musterformular dazu finden Sie unter www.oeamtc.at/schutzbrief.) Bei Fehlen dieser Bestätigung im Leistungsfall besteht kein Leistungsanspruch, wenn das Schadensereignis in einem ursächlichen Zusammenhang mit der vor oder bei Reiseantritt vorliegenden Erkrankung steht. Die zu erbringende Leistung wurde weder durch ein Training noch durch die Teilnahme an einem sportlichen Wettbewerb von Berufssportlerinnen/Berufssportlern verursacht. Berufssportlerinnen/Berufssportler sind insbesondere Personen, die durch die Ausübung des Sports Einnahmen erzielen. Kein Schutz besteht bei Pannen und Unfällen mit einem Kraftfahrzeug auf Motorsport-Rennstrecken. Ebenso bei der Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen (auch Wertungsfahrten, Rallyes, Enduros, Raid Rallyes und Cross Country Rallyes bzw. allen anderen Aktivitäten, denen ein wie auch immer gearteter Charakter einer organisierten Veranstaltung zugrunde liegt), den dazugehörigen Trainingsfahrten und Verbindungsfahrten zwischen Wertungsprüfungen. Von diesem Ausschluss ausgenommen sind Gleichmäßigkeitsrennen/-fahrten mit Oldtimern. Handeln Sie oder eine geschützte Person entgegen ärztlichen Empfehlungen (z.B. Ablehnung ärztlicher Behandlung gegen Revers) oder entgegen den Empfehlungen der Schutzbrief-Nothilfe, so können daraus keine Ansprüche gegenüber dem ÖAMTC (Leistungen, Kostenersatz) geltend gemacht werden. SUBSIDIARITÄT Es besteht kein Leistungsanspruch, wenn ein anderer Leistungserbringer (z.B. Versicherung) zur Kostenübernahme verpflichtet ist oder sie tatsächlich bezahlt. Bei Leistungen, für die Ihnen neben den Leistungen aus dem Touring-Schutzbrief auch von anderer Seite (z.B. von einer Versicherungsgesellschaft) ebenfalls ein Anspruch zusteht, treten Sie dem ÖAMTC diesen Anspruch bei Leistungserbringung ab. Ein allenfalls fälliger Selbstbehalt wird im Rahmen des Touring-Schutzbrief-Leistungsumfanges übernommen. WIE HILFT DER ÖAMTC? Rufen Sie im Notfall umgehend die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe an. Unser Team leitet Wie der Schutzbrief hilft: Touring-Schutzbrief-Bestimmungen

RkJQdWJsaXNoZXIy NDc0Mzk=