Schutzbrief Touring - Soforthilfe in Österreich und ganz Europa

6 Wie der Schutzbrief hilft: Touring-Schutzbrief-Bestimmungen WO GILT DER TOURING-SCHUTZBRIEF? Der Touring-Schutzbrief gilt in Österreich, in allen Ländern Europas (siehe Seite 65), in der Russischen Föderation, in den außereuropäischen Mittelmeer-Anrainerstaaten sowie auf allen Mittelmeer-Inseln, den Kanarischen Inseln, den Azoren und auf Madeira. FÜR WEN GILT DER TOURING- SCHUTZBRIEF? Der Touring-Schutzbrief gilt für die TouringSchutzbrief-Inhaberin/den Touring-Schutzbrief-Inhaber sowie die/den nachweislich im gemeinsamen Haushalt lebende/n Partnerin/Partner und deren Kinder bis zum Ende jenes Kalenderjahres, in dem sie das 19. Lebensjahr vollenden und auch darüber hinaus, wenn ein Elternteil oder beide Elternteile zum gesetzlichen Erwachsenenvertreter bestellt wurden. Wird über eine ÖAMTC Firmen-Mitgliedschaft ein Touring-Schutzbrief bezogen, gilt der Schutz für die im ÖAMTC NotfallKreditbrief eingetragene geschützte Person. Die/der nachweislich im gemeinsamen Haushalt lebende Partnerin/Partner und Ihre bzw. die Kinder Ihrer Partnerin/Ihres Partners (bis zum Ende jenes Kalenderjahres, in dem sie das 19. Lebensjahr vollenden) sind dann mitgeschützt, wenn die eingetragene geschützte Person oder die Partnerin/der Partner auch über eine gültige Einzelpersonen- Mitgliedschaft verfügt. Die personenbezogenen Touring-Schutzbrief-Leistungen gelten unabhängig davon, ob die geschützten Personen gemeinsam oder getrennt unterwegs sind und unabhängig vom benützten Verkehrsmittel (also z.B. auch für Reisen per Bahn, Bus, Fahrrad, Schiff oder Flugzeug). WANN WERDEN TOURING-SCHUTZBRIEF-LEISTUNGEN ERBRACHT? Die ÖAMTC Touring-Mitgliedschaft und der Touring-Schutzbrief müssen vor Eintritt des Schadensereignisses (das zum Leistungsfall führt) vollständig bezahlt sein. Der Anspruch auf Touring-Schutzbrief-Leistungen beginnt mit 00:00 Uhr des Tages, der auf den Tag der Bezahlung folgt. Der Touring-Schutzbrief gilt für das im/auf dem Touring-Schutzbrief-Heft angeführte Kalenderjahr. Nothilfe in Krisen- oder Katastrophengebieten (z.B. offizielle Reisewarnung der höchsten Sicherheitsstufe des österreichischen Außenministeriums zum Zeitpunkt der Leistungserbringung) wird im Rahmen der Möglichkeiten erbracht, aber ohne, dass darauf ein Rechtsanspruch besteht.

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