47 Erstattung von Transportkosten nach Ableben im Ausland WAS IST PASSIERT? Eine geschützte Person ist im Zuge einer Reise im Ausland tödlich verunglückt oder nach unvorhergesehener Krankheit verstorben. WAS IST ZU TUN? Kontaktieren Sie unverzüglich die österreichische Botschaft des jeweiligen Landes, um alle für den Transport notwendigen Dokumente zu erhalten. Für die Organisation des Transportes wenden Sie sich bitte an ein internationales Bestattungsunternehmen. Empfehlungen können hier entweder über die zuständige Botschaft oder über ein österreichisches Bestattungsunternehmen abgegeben werden. Senden Sie bezahlte Rechnungen an den ÖAMTC. Für die Überweisung geben Sie bitte Ihre Bankdaten bekannt. SO HILFT DER ÖAMTC: Kostenübernahme der reinen Überführungskosten für Sarg oder Urne zum Zielort in Österreich bis max. € 2.200,–. BITTE BEACHTEN SIE: Eine Rückholung nach Ableben kann vom ÖAMTC weder durchgeführt noch organisiert werden. Es muss auf jeden Fall mit der österreichischen Botschaft im jeweiligen Land Kontakt aufgenommen werden. Der ÖAMTC hilft Ihnen gerne mit den Kontaktdaten der zuständigen Botschaft bzw. des Konsulates. Für die Erstattung der Transportkosten ist eine detaillierte Rechnung oder eine Übersetzung der Rechnung in deutscher, englischer, italienischer oder französischer Sprache notwendig. Zusätzliche Kosten (z.B. für Überstellungsdokumente etc.) sind nicht gedeckt. Diese Leistung gilt für alle Länder im Schutzbrief-Geltungsbereich ausgenommen Österreich und jene Länder, in denen die geschützte Person einen Wohnsitz (auch einen Nebenwohnsitz) hatte. Im Übrigen gelten die Touring-Schutzbrief- Bestimmungen (siehe Seiten 6-12). Im Notfall sofort anrufen oder Nothilfe via App anfordern! Die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe ist Tag und Nacht für Sie da. +43 1 25 120 00
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