33 Krankenrückholung aus dem Ausland WAS IST PASSIERT? Eine geschützte Person ist im Zuge einer Reise im Ausland verunglückt oder unvorhergesehen erkrankt, eine Krankenrückholung wird deshalb notwendig. WAS IST ZU TUN? Bitte kontaktieren Sie unverzüglich die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe. SO HILFT DER ÖAMTC: Nach Abstimmung mit der/dem ÖAMTC Einsatzärztin/Einsatzarzt wird durch den ÖAMTC eine medizinisch sinnvolle Krankenrückholung organisiert und auch das Bett im Heimatkrankenhaus reserviert. Für den vom ÖAMTC organisierten und durchgeführten Transport entstehen keine Kosten. BITTE BEACHTEN SIE: Die Krankenrückholung erfolgt als Sekundärtransport (nach stationärer/ambulanter Erstversorgung und medizinisch unaufschiebbaren Folgebehandlungen) auf Ihren Wunsch und nach Einwilligung von bzw. Abstimmung mit der/dem ÖAMTC Einsatzärztin/Einsatzarzt. Transportmittel und Transportzeitpunkt hängen von der ärztlichen Entscheidung ab. Achtung: Kein Kostenersatz für Transporte durch andere Organisationen als den ÖAMTC! Im Übrigen gelten die Touring-Schutzbrief- Bestimmungen (siehe Seiten 6-12). Im Notfall sofort anrufen oder Nothilfe via App anfordern! Die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe ist Tag und Nacht für Sie da. +43 1 25 120 00
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