13 Hubschrauber-, Berg- und Pistenrettung nach Freizeit-Alpinunfällen in Österreich WAS IST PASSIERT? Eine geschützte Person wurde in Österreich nach einem Freizeit-Alpinunfall von der Berg- oder Pistenrettung geborgen und/ oder von einem Rettungshubschrauber geborgen und ins nächstgelegene Krankenhaus geflogen. WAS IST ZU TUN? Nach der Abrechnung mit der Krankenkasse oder sonstigen Kostenträgern (wie z.B. Ihrer privaten Kranken- oder Unfallversicherung) leiten Sie die Rechnung, den Einsatzbericht und das Schreiben der Krankenkasse bzw. der Versicherung bitte an den ÖAMTC weiter. SO HILFT DER ÖAMTC: Kostenvergütung im Rahmen der Hubschrauberrettung in Österreich bis max. € 10.000,–, davon für Berg- und Pistenrettung max. € 700,–. BITTE BEACHTEN SIE: Kein Schutz bei Unfällen durch die Benützung von Flugdrachen, Paragleitern, Fallschirmen, Segelflugzeugen oder Ultralights. Im Übrigen gelten die Touring-SchutzbriefBestimmungen (siehe Seiten 6-12). Die in Österreich flächendeckend im Einsatz stehenden ÖAMTC Notarzthubschrauber werden über die Notrufnummer ✆ 144 angefordert. Die Entscheidung über die Auswahl des Transportmittels liegt bei der Rettungsleitstelle. Bei unklarer Rechnungslegung oder sonstigen Fragen rufen Sie bitte die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe an: +43 1 25 120 00
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