12 Die Bedingungen für den ÖAMTC NotfallKreditbrief finden Sie auf dem ergänzenden Dokument „ÖAMTC Notfall-Kreditbrief“, das Sie gemeinsam mit dem Touring-Schutzbrief-Heft erhalten haben. Etwaige Auswirkungen von gesetzlichen Änderungen nach Drucklegung des Touring-Schutzbriefes werden im Mobilitätsmagazin auto touring veröffentlicht. Der ÖAMTC veranlasst zu Ihrer Sicherheit die rechtzeitige, jährliche Zustellung eines neuen Touring-Schutzbriefes. Dabei handelt es sich um ein Angebot, das Sie mit der Bezahlung des Touring-SchutzbriefBeitrages annehmen. Beitrag und Leistungsumfang des TouringSchutzbriefes können jährlich neuen Anforderungen angepasst werden. Vertragspartner der Touring-SchutzbriefInhaberin/des Touring-Schutzbrief-Inhabers ist je nach Mitgliedschaft entweder der ÖAMTC (Österreichischer Automobil-, Motorrad- und Touring Club) oder einer seiner Landesvereine (Oberösterreichischer Automobil-, Motorrad- und Touring Club/OÖAMTC, Salzburger Automobil-, Motorrad- und Touring Club/SAMTC, Automobil- und Touringclub Tirol/ATT, Vorarlberger Auto-TouringClub/VATC, Steiermärkischer Automobil- und Motorsportklub/STAMK sowie Kärntner Automobil- und Touring Club/KATC). Der Vertragspartner wird der leichteren Lesbarkeit halber als ÖAMTC bezeichnet. Erfüllungsort ist Wien und es kommt österreichisches Recht zur Anwendung. Die in ausländischer Währung entstandenen Kosten werden zum Devisenmittelkurs der Wiener Börse am Tag des Antritts der Auslandsreise in Euro umgerechnet. Gibt es keinen Börsenkurs, gilt der von der Nationalbank bekannt gegebene Bankenwechselkurs. Die Touring-Schutzbrief-Inhaberin/der Touring-Schutzbrief-Inhaber ermächtigt den ÖAMTC, alle für sich und die geschützten Personen erforderlichen Auskünfte bei Dritten einzuholen und entbindet diese von der Schweigepflicht. Vorbehaltlich Satz- und Druckfehler. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Wien. Wie der Schutzbrief hilft: Touring-Schutzbrief-Bestimmungen
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