11 ►Übernachtungskosten nach Fahrzeugausfall in Österreich und im Ausland, ►Notfallpsychologische Beratung in Österreich und im Ausland, ►Krankenschutz im Ausland, ►Krankenbesuch in Österreich und im Ausland, ►Heim- oder Weiterreise per Bahn nach Fahrzeugausfall in Österreich und im Ausland, ►Rückholung von Haustieren aus dem Ausland, ►Kostenersatz für die Wiederbeschaffung von Dokumenten im Ausland, ►Notfallservice in Österreich und im Ausland, ►Gepäckrücktransport in Österreich und aus dem Ausland, ►Nachsendekosten in Österreich und ins Ausland, ►Telefonkosten in Österreich und im Ausland, ►Taxikosten oder Kostenersatz für öffentliche Verkehrsmittel in Österreich und im Ausland. Die in den Leistungsbeschreibungen genannten Beträge verstehen sich inklusive aller gesetzlichen Abgaben (wie z.B. MwSt.). Durch Übernahme und Bezahlung dieses Touring-Schutzbriefes akzeptieren Sie die darin enthaltenen Bestimmungen und verpflichten sich zur Einhaltung. Sie stimmen dadurch auch ausdrücklich der elektronischen Kommunikation (einschließlich der elektronischen Übermittlung von Vertragserklärungen) an die dem ÖAMTC bekannt gegebene elektronische Adresse (E-Mail) zu, wobei diese Zustimmung auch für die Folgejahre gilt. Ein Anspruch auf Kostenersatz muss, bei sonstigem Verlust des Anspruchs, unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen spätestens drei Jahre nach dem Vorfall schriftlich geltend gemacht werden. Wie der Schutzbrief hilft: Touring-Schutzbrief-Bestimmungen
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