10 lichen Beziehung zwischen Ihnen und dem ÖAMTC aus dem aufrechten Schutzbrief sowie zur allenfalls notwendigen gesundheitlichen Versorgung (Art 6 Abs 1 lit b und Art 9 Abs 2 lit h DSGVO). Soweit dafür eine Übermittlung personenbezogener Daten in Drittstaaten erforderlich ist, stützen wir uns ebenfalls auf die vertragliche Beziehung (Art 49 Abs 1 lit b DSGVO). Sie haben ein Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten, auf Berichtigung und Löschung Ihrer Daten, auf Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch gegen die Verarbeitung sowie auf Datenübertragbarkeit. Bitte richten Sie Ihre Anfrage an datenschutz@oeamtc.at. Darüber hinaus können Sie bei Bedenken gegen die VerarbeitungBeschwerde bei der Datenschutzbehörde einbringen. Nähere Informationen finden Sie unter www.oeamtc.at/datenschutz. ALLGEMEINES Die dem ÖAMTC zuletzt genannte Meldeadresse in Österreich gilt als Zielort für alle Rücktransportleistungen (z.B. Krankenrückholung, Heimreise). Bei Mitgliedern ohne zuletzt genannte österreichische Meldeadresse gilt als Zielort immer der der ausländischen Wohnadresse nach der Luftlinie nächstgelegene ÖAMTC Stützpunkt in Österreich. Die folgenden Leistungen sind in Form eines Versicherungsvertrages für fremde Rechnung versichert bei UNIQA Österreich Versicherungen AG, Aktiengesellschaft mit Sitz in 1029 Wien, Untere Donaustraße 21, eingetragen unter FN 63197m beim Handelsgericht Wien (Aufsichtsbehörde ist die Finanzmarktaufsicht, 1090 Wien, Otto-Wagner-Platz 5): ►Hubschrauber-, Berg- und Pistenrettung nach Freizeit-Alpinunfällen in Österreich, ►Hubschrauberrettung und -bergung im Ausland, ►Krankenrückholung in Österreich und aus dem Ausland, ►Erstattung von Transportkosten nach Ableben im Ausland, ►Kinderrückholung in Österreich und aus dem Ausland, ►Heimreise nach Unfall oder Erkrankung in Österreich und aus dem Ausland, ►Übernachtungskosten nach Unfall oder Erkrankung in Österreich und im Ausland, Wie der Schutzbrief hilft: Touring-Schutzbrief-Bestimmungen
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