Schutzbrief - Soforthilfe in Österreich und ganz Europa

8 Die zu erbringende Leistung wurde weder durch ein Training noch durch die Teilnahme an einem sportlichen Wettbewerb von Berufssportlerinnen/Berufssportlern verursacht. Berufssportlerinnen/Berufssportler sind insbesondere Personen, die durch die Ausübung des Sports Einnahmen erzielen. Kein Schutz besteht bei Pannen und Unfällen mit einem Kraftfahrzeug auf Motorsport-Rennstrecken. Ebenso bei der Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen (auch Wertungsfahrten, Rallyes, Enduros, Raid Rallyes und Cross Country Rallyes bzw. allen anderen Aktivitäten, denen ein wie auch immer gearteter Charakter einer organisierten Veranstaltung zugrunde liegt), den dazugehörigen Trainingsfahrten und Verbindungsfahrten zwischen Wertungsprüfungen. Von diesem Ausschluss ausgenommen sind Gleichmäßigkeitsrennen/-fahrten mit Oldtimern. Handeln Sie oder eine geschützte Person entgegen ärztlichen Empfehlungen (z.B. Ablehnung ärztlicher Behandlung gegen Revers) oder entgegen den Empfehlungen der Schutzbrief-Nothilfe, so können daraus keine Ansprüche gegenüber dem ÖAMTC (Leistungen, Kostenersatz) geltend gemacht werden. SUBSIDIARITÄT Es besteht kein Leistungsanspruch, wenn ein anderer Leistungserbringer (z.B. Versicherung) zur Kostenübernahme verpflichtet ist oder sie tatsächlich bezahlt. Bei Leistungen, für die Ihnen neben den Leistungen aus dem Schutzbrief auch von anderer Seite (z.B. von einer Versicherungsgesellschaft) ebenfalls ein Anspruch zusteht, treten Sie dem ÖAMTC diesen Anspruch bei Leistungserbringung ab. Ein allenfalls fälliger Selbstbehalt wird im Rahmen des Schutzbrief-Leistungsumfanges übernommen. WIE HILFT DER ÖAMTC? Rufen Sie im Notfall umgehend die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe an. Unser Team leitet alle erforderlichen Maßnahmen im Rahmen der Schutzbrief-Soforthilfe ein. Anspruch auf Kostenersatz besteht nur, wenn die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe vor Inanspruchnahme einer Leistung kontaktiert wird, außer es ist in der einzelnen Leistungsbeschreibung im Schutzbrief-Heft anders vermerkt. Bei Anspruch auf Kostenersatz übermitteln Sie dem ÖAMTC bitte die erforderlichen Unterlagen (z.B. Rechnungen mit Zahlungsbestätigung, ärztliche oder behördliche Bestätigungen) so rasch wie möglich entweder online, postalisch oder Wie der Schutzbrief hilft: Schutzbrief-Bestimmungen

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