Schutzbrief - Soforthilfe in Österreich und ganz Europa

78 Als Wild gilt jagdbares Haar- und Federwild (z.B. Hase, Reh, Fasan, Elch, Hirsch, Fuchs, Wildschwein). Nicht als Wild zu bezeichnen sind Haustiere wie Hund und Katze, Kühe, Schafe, Hühner etc. Im Übrigen gelten die Schutzbrief- Bestimmungen (siehe Seiten 5-12). Tipp Wildschadenhilfe im Ausland DAS RICHTIGE VERHALTEN NACH EINEM WILDUNFALL: ►Warnblinkanlage einschalten. ►Warnweste anlegen. ►Unfallstelle mit einem Pannendreieck absichern. ►Eventuell verletzte Personen versorgen. ►Polizei verständigen. ►Verletzte oder getötete Tiere keinesfalls berühren oder mitnehmen. ►Bei vorhandener Kaskoversicherung: Fristgerechte Meldung des Wildunfalls innerhalb einer Woche. Im Notfall sofort anrufen oder Nothilfe via App anfordern! Die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe ist Tag und Nacht für Sie da. +43 1 25 120 20

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