74 Fahrzeugrückholung aus dem Ausland BITTE BEACHTEN SIE: Unter folgenden Bedingungen kann die Leistung nicht erbracht werden: ►Das Fahrzeug ist behördlich beschlagnahmt. ►Die voraussichtlichen Reparaturkosten sind höher als der Wiederbeschaffungswert/ Zeitwert des Fahrzeuges nach anerkannten Bewertungsmethoden in Österreich („wirtschaftlicher Totalschaden”). ►Die voraussichtlichen Transportkosten übersteigen den Restwert des Fahrzeuges. ►Diese Leistung wird nicht erbracht, wenn die gesetzliche Nachfrist für die Gültigkeit der Begutachtung gemäß §57a Kraftfahrgesetz oder gemäß den Bestimmungen für vergleichbare ausländische Überprüfungen abgelaufen ist. ►Gewicht und Größe des Fahrzeuges übersteigen folgende Ausmaße: 3,5 t höchstzulässiges Gesamtgewicht, 7m Länge, 3,2m Höhe, 2,5m Breite. ►Gewicht und Größe des Wohnmobiles bzw. des Campinganhängers übersteigen folgende Ausmaße: 7,5 t höchstzulässiges Gesamtgewicht, 7,5 m Länge, 3,5 m Höhe, 2,5 m Breite. ►Wenn bei einem Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen dem ÖAMTC die Erledigung der notwendigen Zollformalitäten (inklusive Zahlung) nicht durch entsprechende Dokumente nachgewiesen wurde. WICHTIGE HINWEISE: Für ausdrücklich gewünschte Soforttransporte können nur Kosten im Rahmen der Leistung „Abschleppdienst im Ausland“ übernommen werden. Die Tätigkeit und die damit verbundene Haftung des ÖAMTC aus der Übernahme einer Fahrzeugrückholung erstreckt sich ausnahmslos auf das transportierte Fahrzeug sowie übliches Zubehör. Im Übrigen gelten die Schutzbrief- Bestimmungen (siehe Seiten 5-12). Im Notfall sofort anrufen oder Nothilfe via App anfordern! Die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe ist Tag und Nacht für Sie da. +43 1 25 120 20
RkJQdWJsaXNoZXIy NDc0Mzk=