Schutzbrief - Soforthilfe in Österreich und ganz Europa

72 Heim- oder Weiterreise per Ersatzwagen, Flugzeug oder Bahn/Bus im Ausland Falls die Organisation eines Ersatzwagens nicht möglich ist (Verfügbarkeit, rechtliche Möglichkeiten etc.), bietet der Schutzbrief Alternativen zur Heim- oder Weiterreise an. Sollte der Ersatzwagen bei Reparatur des Fahrzeuges vor Ort selbst organisiert werden, dann werden max. € 75,– pro Tag für die Reparaturdauer (max. sieben Tage) für den Mietwagen ersetzt. Achtung: Die Heim- oder Weiterreise ist nicht mit der Leistung „Übernachtungskosten“ auf Seite 65 kombinierbar. Im Übrigen gelten die Schutzbrief- Bestimmungen (siehe Seiten 5-12). WICHTIGE HINWEISE: Bei Verwendung eines Mietwagens mit ausländischem Kennzeichen aus einem Drittstaat (kein EU-Staat) für die Rückreise in den EU-Mitgliedsstaat, in dem der Wohnort (Meldeadresse) liegt, muss das Fahrzeug unmittelbar nach Ankunft am Wohnort (Meldeadresse) einer Niederlassung des Mietwagenunternehmens übergeben werden. Die Einreise in die EU erfolgt formlos. Die Verwendung eines Mietwagens aus einem Drittstaat, um in ein anderes Land weiterzureisen, ist nicht zulässig. Wenn diese Bestimmungen nicht beachtet werden, sind nach den Bestimmungen des EU-Zollkodex vom Mietwagenbenützer Einfuhrabgaben (Zoll, EUSt., …) für das Fahrzeug in voller Höhe zu entrichten. Außerdem muss mit einem Finanzstrafverfahren gerechnet werden. Bitte beachten Sie, dass für Kosten und Strafen, die Ihnen aus der Nichtbeachtung der hier erwähnten gesetzlichen Regelungen entstehen, weder der ÖAMTC noch die Mietwagengesellschaft haftbar gemacht werden kann. Im Notfall sofort anrufen oder Nothilfe via App anfordern! Die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe ist Tag und Nacht für Sie da. +43 1 25 120 20

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